Überstunden-Rechner

Tragen Sie Ihre vertraglichen Sollstunden und die tatsächlich gearbeiteten Stunden ein. Der Rechner zeigt Überstunden oder Minusstunden und – mit Stundenlohn und Zuschlag – den Bruttobetrag für die Auszahlung.

Std.
Monat: z. B. 173,33 Std. bei 40 Std./Woche (40 × 52 ÷ 12)
Std.
€
0 eingeben, wenn nur die Stunden interessieren
%
Kein gesetzlicher Zuschlag – maßgeblich sind Arbeits- oder Tarifvertrag

Ergebnis

Überstunden
+5 Std.
Anteil an den Sollstunden
12,5 %
Grundvergütung der Überstunden
100,00 €
Zuschlag
25,00 €
Auszahlung brutto
125,00 €
Aufteilung
StundenZuschlagBetrag
525 %125,00 €

So wird gerechnet

So berechnen Sie Überstunden

Überstunden = Ist-Stunden − Sollstunden. Die Sollstunden stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die Ist-Stunden liefert die Zeiterfassung. Ist das Ergebnis negativ, sind es Minusstunden.

Beispiel Woche: Soll 40 Std., gearbeitet 45 Std. → 5 Überstunden, das sind 12,5 % mehr als vereinbart.

Monat: Bei einer Wochenarbeitszeit rechnet man die monatlichen Sollstunden meist als Wochenstunden × 52 ÷ 12 – bei 40 Std./Woche also 173,33 Std. Wer im Monat 185 Std. arbeitet, hat 11,67 Überstunden.

Auszahlung: Formel mit Stundenlohn und Zuschlag

Auszahlung brutto = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag in %)

Beispiel: 5 Überstunden × 20 € = 100 € Grundvergütung, dazu 25 % Zuschlag = 25 € – zusammen 125 € brutto. Im Monatsbeispiel mit 18 € Stundenlohn und 30 % Zuschlag: 11,67 × 18 € = 210,06 €, Zuschlag 63,02 €, zusammen 273,08 €.

Bei festem Monatsgehalt ergibt sich der Stundenlohn aus Gehalt ÷ monatliche Sollstunden, z. B. 3.460 € ÷ 173,33 Std. ≈ 19,96 €.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Das deutsche Arbeitsrecht schreibt keinen allgemeinen Zuschlag für Überstunden vor. Ob und wie hoch ein Zuschlag gezahlt wird – oder ob Überstunden per Freizeit ausgeglichen werden –, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ist die Vergütung nicht geregelt, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 BGB). Deshalb geben Sie den Zuschlag hier selbst ein; 0 % ist möglich.

Grenzen nach dem Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Bis zu 10 Stunden sind nur erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Alle Beträge sind brutto. Lohnsteuer und Sozialabgaben auf die Auszahlung hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und werden nicht abgezogen. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Arbeitszeitkonten bildet der Rechner nicht ab.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Überstunden?

Ziehen Sie die Sollstunden von den tatsächlich gearbeiteten Stunden ab: 45 − 40 = 5 Überstunden. Für einen Monat verwenden Sie die monatlichen Sollstunden, bei 40 Std./Woche 173,33 Std.

Wie viel bekomme ich für Überstunden ausgezahlt?

Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag). 5 Überstunden bei 20 € und 25 % Zuschlag ergeben 125 € brutto. Netto bleibt je nach Steuerklasse und Abgaben weniger übrig.

Habe ich Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Nur wenn Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht.

Wie rechne ich Überstunden bei festem Gehalt aus?

Teilen Sie das Monatsgehalt durch die monatlichen Sollstunden, um den Stundenlohn zu erhalten – z. B. 3.460 € ÷ 173,33 Std. ≈ 19,96 € – und tragen Sie diesen Wert ein.

Was passiert bei Minusstunden?

Arbeiten Sie weniger als vereinbart, zeigt der Rechner einen negativen Wert und keine Vergütung. Wie Minusstunden ausgeglichen werden, regelt Ihr Vertrag oder Ihr Arbeitszeitkonto.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, vorübergehend auf bis zu 10 Stunden mit Ausgleich im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen (§ 3 ArbZG).

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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