Nachtzuschlag Rechner: Zuschläge und steuerfreier Anteil

Mit diesem Nachtzuschlag-Rechner sehen Sie, was Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Monat zusätzlich bringt: Stundenlohn, die Stunden je Zuschlagsart und die Zuschlagssätze aus Ihrem Vertrag eintragen. Auf Wunsch zeigt der Rechner auch, welcher Teil nach § 3b EStG steuerfrei bleiben kann.

Quelle: § 3b EStG, Einkommensteuergesetz – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (Stand der Abfrage 02.10.2026: 25/40/50/125/150 Prozent, Grundlohn höchstens 50 Euro je Stunde). Stand: .

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Alle Stunden, auch die mit Zuschlag. Der Grundlohn wird auf alle gezahlt, der Zuschlag kommt oben drauf.
Stunden
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Der Satz aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Stunden
Nur steuerlich relevant: Wurde die Nachtarbeit vor Mitternacht aufgenommen, gelten für 0 bis 4 Uhr bis zu 40 % steuerfrei. Diese Stunden nicht doppelt bei „Nachtarbeit“ zählen.
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Solche Zuschläge sind steuerlich nicht begünstigt.
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Meine ToolboxIhre Eingaben werden nur in diesem Browser gespeichert.

Grundlohn und Zuschläge im MonatBrutto insgesamt 3.384,00 €Grundlohn2.880,00 €Nacht (20–6 Uhr)180,00 €Feiertag180,00 €Sonntag144,00 €

Das Diagramm aktualisiert sich bei jeder Eingabe. Es zeigt den Grundlohn und den Zuschlag je Art.

Ergebnis

Ergebnis
Die Zuschläge bringen Ihnen 504,00 € im Monat. Mit Grundlohn ergibt das 3.384,00 € brutto.
Einordnung
  • Grundlohn 2.880,00 € plus Zuschläge 504,00 € ergibt 3.384,00 € brutto.
  • Die Zuschläge erhöhen den Grundlohn um 17,5 %.
  • Davon bleiben bis zu 504,00 € steuerfrei (§ 3b EStG), 0,00 € sind steuerpflichtig.
Zuschläge je Art
ArtStundenZuschlagStundenlohn mit ZuschlagZuschlag gesamtSteuerfrei
Nacht (20–6 Uhr)4025 %22,50 €180,00 €180,00 €
Sonntag1650 %27,00 €144,00 €144,00 €
Feiertag8125 %40,50 €180,00 €180,00 €

So wird gerechnet

Der Zuschlag ist Stundenlohn mal Stunden mal Zuschlagssatz. Bei 18 € Stundenlohn und 40 Nachtstunden mit 25 % Zuschlag sind das 180 € im Monat.

So rechnet der Rechner

Was steuerfrei sein kann (§ 3b EStG)

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Höchstsätzen des Grundlohns steuerfrei:

Grundlohn ist der laufende Stundenlohn, höchstens mit 50 € je Stunde. Der Rechner prüft jeden Satz gegen diese Grenzen. Steuerfrei heißt nicht automatisch beitragsfrei: In der Sozialversicherung bleiben steuerfreie Zuschläge nur frei, soweit sie auf einen Grundlohn von höchstens 25 € je Stunde entfallen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Der Rechner zeigt nur den steuerfreien Anteil und ersetzt keine Lohnabrechnung. Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Nachtzuschlag?

Stunden mal Stundenlohn mal Zuschlagssatz. Bei 18 € Stundenlohn, 40 Nachtstunden und 25 % sind es 180 € im Monat. Den Satz nennt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wann ist ein Nachtzuschlag steuerfrei?

Nach § 3b EStG bis zu 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr, 40 % für 0 bis 4 Uhr bei Beginn vor Mitternacht, 50 % sonntags, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und 150 % an einzelnen Feiertagen. Als Grundlohn zählen höchstens 50 € je Stunde.

Was zählt als Nachtarbeit?

Steuerlich die Arbeit von 20 bis 6 Uhr. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann andere Zeiten und Sätze festlegen; tragen Sie die Werte aus Ihrem Vertrag ein.

Muss ich die Zuschlagsstunden extra von den Gesamtstunden abziehen?

Nein. Tragen Sie bei den Gesamtstunden alle Stunden ein, auch die Zuschlagsstunden. Der Grundlohn wird auf alle gezahlt, der Zuschlag kommt hinzu.

Gilt der Rechner für meinen Tarifvertrag?

Ja, sofern Sie die Sätze und Stunden aus Ihrem Vertrag eintragen. Der steuerfreie Anteil richtet sich unabhängig davon nach den gesetzlichen Höchstsätzen.

Sind meine Eingaben sicher?

Ja. Alles wird in Ihrem Browser berechnet; nichts wird hochgeladen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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