Rechnung erstellen: Rechnungsvorlage mit Pflichtangaben-Check
Rechnungsvorlage ausfüllen, Positionen eintragen, PDF herunterladen. Summen werden Cent-genau je Steuersatz berechnet, die Pflichtangaben live geprüft. Alles läuft in deinem Browser – nichts wird hochgeladen.
So wird gerechnet
So erstellst du eine Rechnung
- Oben das Land wählen, dessen Rechnungsregeln gelten sollen – der Pflichtangaben-Check richtet sich danach.
- Absender, Empfänger, Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum eintragen.
- Positionen erfassen: Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis netto und USt-Satz. Mit „+ Position hinzufügen“ kommen weitere Zeilen dazu.
- Summen und Checkliste prüfen, dann „PDF erstellen“ – die Datei wird direkt heruntergeladen.
Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Eine vollständige Rechnung in Deutschland enthält: Name und Anschrift von Absender und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie Steuersatz und Steuerbetrag (oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung). Die Checkliste prüft diese Punkte live gegen deine Eingaben und verlinkt jeweils die Vorschrift.
Kleinbetragsrechnung: Bis 250 € Gesamtbetrag genügen nach § 33 UStDV Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Menge und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuer in einer Summe mit Steuersatz. Das Tool erkennt das automatisch (nur bei Rechnungen in Euro).
Kleinunternehmer: Mit Haken bei „§ 19 UStG“ wird keine Umsatzsteuer berechnet und der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf das PDF gedruckt (§ 34a UStDV). Kleinunternehmer ist, wessen Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
So wird gerechnet (Rundung)
Jede Position: Menge × Einzelpreis, kaufmännisch auf den Cent gerundet. Dann werden die Positionen je Steuersatz addiert und die Steuer einmal pro Steuersatz auf diese Summe berechnet und gerundet – nicht je Position. So passen Positionen, Zwischensummen und Gesamtbetrag immer zusammen. Beispiel: 10 Std. × 50 € = 500,00 € zu 19 % ergibt 95,00 € USt; 2 × 25 € = 50,00 € zu 7 % ergibt 3,50 € USt; Gesamtbetrag 648,50 €. Gerechnet wird mit ganzen Zahlen, sodass keine Gleitkomma-Fehler entstehen (3 × 0,335 € = 1,01 €, nicht 1,00 €).
PDF-Rechnung und E-Rechnung
Dieses Tool erstellt ein normales PDF – das ist keine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG, denn eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden. Laut BMF-FAQ gilt: Empfangen können müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen seit 01.01.2025. Ausstellen dürfen sie bei B2B-Umsätzen im Inland noch bis 31.12.2026 sonstige Rechnungen (Papier oder PDF), bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027. Ab 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Verkehr Pflicht. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern sind davon ausgenommen; für Rechnungen an Privatkunden bleibt das PDF ohnehin möglich.
Deine Daten bleiben bei dir
Die Rechnung entsteht vollständig in deinem Browser, auch das PDF. Keine Eingabe wird an einen Server gesendet oder in die Adresszeile geschrieben. Wer die Daten für die nächste Rechnung behalten möchte, kann „Eingaben in diesem Browser speichern“ anhaken – dann liegen sie nur auf diesem Gerät und lassen sich mit einem Klick wieder löschen.
Häufige Fragen
Ist die Rechnungsvorlage kostenlos?
Ja. Ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen und ohne Limit. Das PDF wird direkt in deinem Browser erzeugt.
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
In Deutschland die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen sowie Steuersatz und -betrag. Die Checkliste im Tool zeigt, was noch fehlt.
Ist das PDF eine E-Rechnung?
Nein. Ein PDF ist eine „sonstige Rechnung“. Im inländischen B2B-Verkehr ist sie noch bis Ende 2026 zulässig, bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027; ab 2028 ist die E-Rechnung Pflicht (Quelle: BMF-FAQ E-Rechnung).
Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Haken bei „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ setzen. Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, und der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ steht automatisch auf dem PDF.
Kann ich verschiedene Steuersätze auf einer Rechnung verwenden?
Ja. Jede Position hat einen eigenen USt-Satz (z. B. 19 % und 7 %). Die Summen werden nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen, wie es § 14 Abs. 4 UStG verlangt.
Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?
Nur, wenn du es ausdrücklich einschaltest – dann ausschließlich im Speicher deines Browsers auf diesem Gerät. Mit „Gespeicherte Daten löschen“ ist alles wieder weg. An uns wird nichts übertragen.
Kann ich Rechnungen für Frankreich oder Spanien erstellen?
Ja. Wähle oben das Land: Die Checkliste prüft dann die französischen Pflichtangaben (service-public.gouv.fr) bzw. die spanischen nach Real Decreto 1619/2012 und schlägt die dortigen Steuersätze vor.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 UStG: Umsatzsteuergesetz – Ausstellung von Rechnungen (Pflichtangaben, E-Rechnung/sonstige Rechnung)
- § 33 UStDV: Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro
- § 34a UStDV: Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – Rechnungen von Kleinunternehmern
- § 19 UStG: Umsatzsteuergesetz – Kleinunternehmer
- § 12 UStG: Umsatzsteuergesetz – Steuersätze
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ E-Rechnung (Übergangsregeln, abgerufen 27.09.2026)
- C. com. L441-9, CGI ann. II art. 242 nonies A: Service-Public Entreprendre – Facturation : mentions obligatoires (consulté le 27/09/2026)
- arts. 4, 6 y 7 RD 1619/2012: Real Decreto 1619/2012, Reglamento de facturación – texto consolidado BOE (consultado 27/09/2026)
Stand:
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