Mehrwertsteuer-Rechner
Betrag eingeben, netto oder brutto wählen – Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag erscheinen sofort, in beide Richtungen und centgenau gerundet.
So wird gerechnet
So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner
Sie geben einen Betrag ein und legen fest, ob er netto (ohne Steuer) oder brutto (inklusive Steuer) ist. Der Rechner schlägt die Mehrwertsteuer auf oder rechnet sie heraus und rundet kaufmännisch auf volle Cent. Für andere Sätze – etwa ausländische Steuersätze oder historische Werte – wählen Sie „eigener Satz“.
Formeln: MwSt. aufschlagen und herausrechnen
| Gesucht | Formel | bei 19 % | bei 7 % |
|---|---|---|---|
| Brutto aus Netto | Netto × (1 + Satz) | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| Netto aus Brutto | Brutto ÷ (1 + Satz) | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 |
| MwSt. aus Netto | Netto × Satz | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
| MwSt. aus Brutto | Brutto × Satz ÷ (1 + Satz) | Brutto × 19 ÷ 119 (≈ 15,97 %) | Brutto × 7 ÷ 107 (≈ 6,54 %) |
| Netto aus MwSt.-Betrag | MwSt. ÷ Satz | MwSt. ÷ 0,19 | MwSt. ÷ 0,07 |
| Brutto aus MwSt.-Betrag | MwSt. × (1 + Satz) ÷ Satz | MwSt. × 119 ÷ 19 | MwSt. × 107 ÷ 7 |
Beispielrechnungen
- Netto → Brutto, 19 %: 250 € × 1,19 = 297,50 € brutto, darin 47,50 € Mehrwertsteuer.
- Brutto → Netto, 19 %: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € netto, die Steuer beträgt 190 €.
- Netto → Brutto, 7 %: 1.000 € × 1,07 = 1.070 € brutto, darin 70 € Mehrwertsteuer.
- Brutto → Netto, 7 %: 100 € ÷ 1,07 = 93,46 € netto, die Steuer beträgt 6,54 €.
Mehrwertsteuer mit dem Dreisatz berechnen
Der Bruttobetrag entspricht 119 % (bei 7 %: 107 %). Beispiel 595 € brutto: 595 € ÷ 119 = 5 € je Prozent; × 100 = 500 € netto, × 19 = 95 € Mehrwertsteuer. Mit dem Taschenrechner geht es kürzer: 595 ÷ 1,19 = 500.
Häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen
In einem Bruttopreis von 100 € stecken bei 19 % nicht 19 € Steuer, sondern nur 15,97 € (Netto 84,03 €). Die 19 % beziehen sich immer auf den Nettobetrag. Wer 19 % vom Brutto abzieht, erhält 81 € – und damit einen zu niedrigen Nettobetrag.
Mehrwertsteuer in Excel berechnen
Steht der Betrag in Zelle A1: Brutto aus Netto =A1*1,19, Netto aus Brutto =A1/1,19, enthaltene Steuer =A1-A1/1,19. Mit =RUNDEN(…;2) runden Sie auf Cent. Für 7 % ersetzen Sie 1,19 durch 1,07.
Mehrwertsteuersätze in Deutschland 2026
| Satz | gilt für (Auswahl) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 19 % (Regelsatz) | alle Lieferungen und Leistungen, soweit nichts anderes bestimmt ist | § 12 Abs. 1 UStG |
| 7 % (ermäßigt) | die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Nahverkehr, seit 1. Januar 2026 unbefristet Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke | § 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2 |
| 0 % (Nullsteuersatz) | Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen und Stromspeicher | § 12 Abs. 3 UStG |
Welcher Satz im Einzelfall gilt, ergibt sich aus § 12 UStG und der Anlage 2 zum UStG. Getränke im Restaurant unterliegen weiterhin 19 %.
7 oder 19 %? Typische Beispiele
| 7 % | 19 % |
|---|---|
| Leitungswasser | Mineralwasser, Säfte, Limonaden |
| Bücher, Zeitungen | Elektronik, Kleidung, Möbel |
| Speisen im Restaurant (seit 2026) | Getränke im Restaurant |
| Hotelübernachtung (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) | Handwerker- und die meisten Dienstleistungen |
Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher mit dem Bruttopreis. Abführen muss sie der Unternehmer, der sie in Rechnung stellt – über die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt. Unternehmer ziehen die Steuer aus ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer ab (§ 15 UStG) und zahlen so nur die Steuer auf den „Mehrwert“. Privatpersonen können die Mehrwertsteuer nicht zurückfordern.
Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Seit 2025 gilt die Regelung, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Ihre Rechnungen enthalten dann keine Mehrwertsteuer – Rechnungsbetrag und Nettobetrag sind identisch.
Entwicklung des Mehrwertsteuersatzes
- bis 31.12.2006: 16 % bzw. 7 %
- seit 01.01.2007: 19 % bzw. 7 %
- 01.07.–31.12.2020 (Corona-Senkung): 16 % bzw. 5 % – Rechnungen aus diesem Zeitraum berechnen Sie mit „eigener Satz“.
Hinweise
- Rundung: Der Rechner rundet Netto, Steuer und Brutto kaufmännisch auf volle Cent. Bei vielen Einzelposten kann die Summe der gerundeten Einzelsteuern um einen Cent von der Steuer auf die Gesamtsumme abweichen.
- Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer: Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer; „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff.
- Andere Länder: Für andere Staaten wählen Sie „eigener Satz“ – etwa 20 % Normalsatz in Österreich oder 8,1 % in der Schweiz. 1.000 € netto ergeben dann 1.200 € bzw. 1.081 € brutto.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bzw. 1,07) – das ergibt den Nettobetrag. Die Differenz zum Bruttobetrag ist die enthaltene Mehrwertsteuer. Bei 19 % sind das rund 15,97 % des Bruttobetrags, bei 7 % rund 6,54 %.
Wie rechne ich 19 % Mehrwertsteuer dazu?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19. Aus 250 € netto werden 297,50 € brutto; die Mehrwertsteuer beträgt 47,50 €.
Warum sind in 100 € brutto nicht 19 € Mehrwertsteuer enthalten?
Weil sich der Steuersatz auf den Nettobetrag bezieht. 100 € ÷ 1,19 = 84,03 € netto; die enthaltene Steuer beträgt 15,97 €.
Wann gilt 7 % und wann 19 % Mehrwertsteuer?
19 % ist der Regelsatz. 7 % gilt für die in § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 genannten Umsätze, u. a. die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und seit 2026 Speisen in der Gastronomie (ohne Getränke).
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer (UStG), im Alltag meist Mehrwertsteuer.
Wie berechne ich die Mehrwertsteuer mit dem Dreisatz?
Brutto entspricht 119 %. Teilen Sie den Bruttobetrag durch 119 und multiplizieren Sie mit 100 (Netto) bzw. mit 19 (Steuer). 595 € brutto ergeben 500 € netto und 95 € Mehrwertsteuer.
Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Getragen wird sie vom Endverbraucher über den Bruttopreis. Der Unternehmer führt sie ans Finanzamt ab und zieht die Steuer aus seinen Eingangsrechnungen als Vorsteuer ab (§ 15 UStG). Privatpersonen können sie nicht zurückfordern.
Wie berechne ich die Mehrwertsteuer in Excel?
Mit Betrag in A1: Brutto =A1*1,19, Netto =A1/1,19, enthaltene Steuer =A1-A1/1,19. Für 7 % ersetzen Sie 1,19 durch 1,07.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 12 UStG: Umsatzsteuergesetz – Steuersätze
- Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG: Umsatzsteuergesetz – Anlage 2 (ermäßigt besteuerte Gegenstände)
Stand:
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