Wohngeld Rechner 2026 nach Mietenstufe und Einkommen

Mit dem Wohngeld Rechner schätzen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss) haben und wie hoch er ungefähr ist. Sie geben Haushaltsgröße, Mietenstufe Ihres Wohnorts, Bruttokaltmiete und das Bruttoeinkommen des Haushalts ein. Gerechnet wird mit der Formel aus § 19 WoGG und den Werten, die seit dem 01.01.2025 gelten.

Quelle: § 19 WoGG, WoGG, § 19: Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y), ab dem 13. Haushaltsmitglied je 65 € mehr (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026). Stand: .

alle Personen, die mit Ihnen wohnen und wirtschaften, einschließlich Kinder
steht in der Mietenstufen-Liste der Wohngeldverordnung; I = niedriges, VII = hohes Mietniveau
€
Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizung und Warmwasser
€
Summe aller Bruttolöhne bzw. Renten; Kindergeld zählt nicht
je Arbeitnehmer werden 1.230 € Werbungskosten im Jahr abgezogen; bei Rente oder ohne Lohn 0
Freibetrag 1.800 € im Jahr je Person
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Ergebnis

Wohngeld (Schätzung)
268,00 € Wohngeld im Monat (Schätzung)
Berechnung
PostenBetragHinweis
Höchstbetrag Miete456,00 €Mietenstufe III, 1 Haushaltsmitglied(er), Anlage 1 WoGG
Klimakomponente19,20 €Zuschlag zum Höchstbetrag, § 12 Abs. 7 WoGG
Entlastung bei den Heizkosten110,40 €wird immer zur Miete addiert, § 12 Abs. 6 WoGG
Zu berücksichtigende Miete (M)585,60 €Bruttokaltmiete bis Höchstbetrag + Klimakomponente, plus Heizkostenentlastung
Bruttoeinkommen im Jahr18.000,00 €Monatsbrutto × 12
Werbungskosten1.230,00 €1 × Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Pauschaler Abzug5.031,00 €30 % nach § 16 WoGG
Freibeträge0,00 €§ 17 WoGG: Schwerbehinderung, Alleinerziehend
Monatliches Gesamteinkommen (Y)978,25 €Jahreseinkommen ÷ 12
Wohngeld im Monat268,00 €1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y) = 267,52 €, auf volle Euro gerundet
Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag; der Teil darüber zählt nicht. Ab 01.01.2027 plant die Bundesregierung, die Fortschreibung auszusetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren und die Wohngeldformel anzupassen (Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen); dann sinkt das Wohngeld. Schätzung: Gerechnet wird mit dem Haushaltsbrutto als Arbeitslohn und einem einheitlichen Abzug für alle. Die Wohngeldstelle prüft jedes Mitglied einzeln, rechnet Renten, Unterhalt, Elterngeld und Kinderfreibeträge eigens und prüft das Vermögen.

So wird gerechnet

So wird das Wohngeld berechnet

Das Wohngeld ergibt sich aus der Formel in § 19 WoGG: 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y). M ist die zu berücksichtigende Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen, a, b und c hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet; unter 10 € im Monat gibt es kein Wohngeld. Die Werte gelten seit der Fortschreibung zum 01.01.2025 und damit auch 2026.

Welche Miete zählt

Berücksichtigt wird die Bruttokaltmiete, aber nur bis zum Höchstbetrag für Ihre Mietenstufe plus Klimakomponente. Für eine Person sind das in Mietenstufe III 456 € + 19,20 € = 475,20 €. Dazu kommt immer die Entlastung bei den Heizkosten: 110,40 € für eine Person, 197,80 € für vier Personen.

Welches Einkommen zählt

Vom Jahresbrutto gehen die Werbungskosten ab (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €), davon je 10 % pauschal für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung – bei normalem Arbeitslohn also 30 %. Alleinerziehende mit Kind unter 18 erhalten einen Freibetrag von 1.320 € im Jahr, schwerbehinderte Haushaltsmitglieder mit GdB 100 je 1.800 €. Ein sehr niedriges Einkommen wird mit einem Mindestwert angesetzt, für eine Person 396 € im Monat.

Alle Ergebnisse sind Schätzungen. Den verbindlichen Betrag berechnet die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde nach Antrag. Ihr Nettogehalt zeigt der Brutto Netto Rechner, Kindergeld der Kindergeld Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Das hängt von Haushaltsgröße, Miete, Einkommen und Mietenstufe ab. Ein Single in Mietenstufe III mit 500 € Bruttokaltmiete und 1.500 € brutto bekommt nach dieser Schätzung 268 € im Monat, eine vierköpfige Familie in Mietenstufe IV mit 1.000 € Miete und 3.200 € brutto 546 €.

Bis zu welchem Einkommen gibt es Wohngeld?

Eine feste Grenze gibt es nicht, sie folgt aus der Formel. Für einen Single in Mietenstufe III mit 500 € Bruttokaltmiete und normalem Arbeitslohn (30 % Abzug) endet der Anspruch nach dieser Schätzung bei rund 2.258 € brutto im Monat; darüber läge das Wohngeld unter 10 €.

Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?

Die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe plus Klimakomponente. Zusätzlich wird immer die Heizkostenentlastung addiert, für eine Person 110,40 €.

Gibt es 2027 mehr Wohngeld?

Eigentlich würde das Wohngeld zum 01.01.2027 an Mieten und Preise angepasst. Laut Regierungsentwurf vom Juli 2026 soll diese Fortschreibung aber ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Formel angepasst werden – das Wohngeld würde dann sinken. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; bis dahin gelten die Werte von 2025.

Was ist die Mietenstufe?

Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, je nach örtlichem Mietniveau. Stufe I gilt für günstige Regionen, Stufe VII für teure Städte. Höhere Stufen bedeuten höhere Höchstbeträge für die Miete.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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