Wohngeld Rechner 2026 nach Mietenstufe und Einkommen
Mit dem Wohngeld Rechner schätzen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss) haben und wie hoch er ungefähr ist. Sie geben Haushaltsgröße, Mietenstufe Ihres Wohnorts, Bruttokaltmiete und das Bruttoeinkommen des Haushalts ein. Gerechnet wird mit der Formel aus § 19 WoGG und den Werten, die seit dem 01.01.2025 gelten.
Quelle: § 19 WoGG, WoGG, § 19: Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y), ab dem 13. Haushaltsmitglied je 65 € mehr (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026). Stand: .
So wird gerechnet
So wird das Wohngeld berechnet
Das Wohngeld ergibt sich aus der Formel in § 19 WoGG: 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y). M ist die zu berücksichtigende Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen, a, b und c hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet; unter 10 € im Monat gibt es kein Wohngeld. Die Werte gelten seit der Fortschreibung zum 01.01.2025 und damit auch 2026.
Welche Miete zählt
Berücksichtigt wird die Bruttokaltmiete, aber nur bis zum Höchstbetrag für Ihre Mietenstufe plus Klimakomponente. Für eine Person sind das in Mietenstufe III 456 € + 19,20 € = 475,20 €. Dazu kommt immer die Entlastung bei den Heizkosten: 110,40 € für eine Person, 197,80 € für vier Personen.
Welches Einkommen zählt
Vom Jahresbrutto gehen die Werbungskosten ab (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €), davon je 10 % pauschal für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung – bei normalem Arbeitslohn also 30 %. Alleinerziehende mit Kind unter 18 erhalten einen Freibetrag von 1.320 € im Jahr, schwerbehinderte Haushaltsmitglieder mit GdB 100 je 1.800 €. Ein sehr niedriges Einkommen wird mit einem Mindestwert angesetzt, für eine Person 396 € im Monat.
- Single, Mietenstufe III: 500 € Bruttokaltmiete, 1.500 € brutto. Miete M = 475,20 € + 110,40 € = 585,60 €. Einkommen: 18.000 € − 1.230 € = 16.770 €, minus 30 % (5.031 €) = 11.739 € im Jahr, Y = 978,25 € im Monat. Wohngeld rechnerisch 267,52 €, gerundet 268 €.
- Familie mit vier Personen, Mietenstufe IV: 1.000 € Miete, ein Verdiener mit 3.200 € brutto. M = 858 € + 34,40 € + 197,80 € = 1.090,20 €, Y = 2.168,25 €. Wohngeld 546 €.
- Alleinerziehend mit einem Kind, Mietenstufe II: 550 € Miete, 1.800 € brutto. Mit dem Freibetrag von 1.320 € gibt es 389 €, ohne ihn wären es 347 €.
- Rentnerin allein, Mietenstufe III: 450 € Miete, 1.300 € Rente, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag (den Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten von 102 € im Jahr rechnet der Rechner vereinfacht nicht ab), 10 % Abzug. Y = 1.170 €, Wohngeld 165 €.
Alle Ergebnisse sind Schätzungen. Den verbindlichen Betrag berechnet die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde nach Antrag. Ihr Nettogehalt zeigt der Brutto Netto Rechner, Kindergeld der Kindergeld Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Das hängt von Haushaltsgröße, Miete, Einkommen und Mietenstufe ab. Ein Single in Mietenstufe III mit 500 € Bruttokaltmiete und 1.500 € brutto bekommt nach dieser Schätzung 268 € im Monat, eine vierköpfige Familie in Mietenstufe IV mit 1.000 € Miete und 3.200 € brutto 546 €.
Bis zu welchem Einkommen gibt es Wohngeld?
Eine feste Grenze gibt es nicht, sie folgt aus der Formel. Für einen Single in Mietenstufe III mit 500 € Bruttokaltmiete und normalem Arbeitslohn (30 % Abzug) endet der Anspruch nach dieser Schätzung bei rund 2.258 € brutto im Monat; darüber läge das Wohngeld unter 10 €.
Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?
Die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe plus Klimakomponente. Zusätzlich wird immer die Heizkostenentlastung addiert, für eine Person 110,40 €.
Gibt es 2027 mehr Wohngeld?
Eigentlich würde das Wohngeld zum 01.01.2027 an Mieten und Preise angepasst. Laut Regierungsentwurf vom Juli 2026 soll diese Fortschreibung aber ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Formel angepasst werden – das Wohngeld würde dann sinken. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; bis dahin gelten die Werte von 2025.
Was ist die Mietenstufe?
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, je nach örtlichem Mietniveau. Stufe I gilt für günstige Regionen, Stufe VII für teure Städte. Höhere Stufen bedeuten höhere Höchstbeträge für die Miete.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 WoGG: WoGG, § 19: Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y), ab dem 13. Haushaltsmitglied je 65 € mehr (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- Anlage 2 WoGG: WoGG, Anlage 2: Werte a, b und c für 1 bis 12 Haushaltsmitglieder (BGBl. 2024 I Nr. 314, Fortschreibung zum 01.01.2025, gelesen am 08.10.2026)
- Anlage 3 WoGG: WoGG, Anlage 3: Mindestwerte für M und Y, Rechenschritte mit zehn Nachkommastellen, Rundung auf volle Euro (BGBl. 2024 I Nr. 314, gelesen am 08.10.2026)
- Anlage 1 WoGG: WoGG, Anlage 1: Höchstbeträge für Miete nach Haushaltsgröße und Mietenstufe I bis VII (BGBl. 2024 I Nr. 314, Fortschreibung zum 01.01.2025, gelesen am 08.10.2026)
- §§ 11, 12 WoGG: WoGG, § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 6/7: Miete bis Höchstbetrag plus Klimakomponente, dazu Entlastung bei den Heizkosten (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 16 WoGG: WoGG, § 16: pauschaler Abzug von je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 17 WoGG: WoGG, § 17: Freibeträge 1.800 € bei Schwerbehinderung, 1.320 € für Alleinerziehende (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 7 WoGG: WoGG, § 7 Abs. 1: Ausschluss vom Wohngeld u. a. bei Grundsicherungsgeld (SGB II) und Grundsicherung im Alter (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 21 WoGG: WoGG, § 21 Nr. 1: kein Anspruch, wenn das Wohngeld weniger als 10 € im Monat betragen würde (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 9a EStG: EStG, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- Regierungsentwurf WoGG 2027: BMWSB, Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes: Kabinett 06.07.2026, geplant ab 01.01.2027 Fortschreibung ausgesetzt und Heizkostenkomponente halbiert (gelesen am 08.10.2026)
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