TVöD-Rechner 2026
Der TVöD-Rechner zeigt Ihr Tabellenentgelt 2026: Tarif (Bund oder VKA), Entgeltgruppe und Stufe wählen, Beschäftigungsumfang eintragen – sofort sehen Sie Monats- und Jahresbrutto, eine Netto-Näherung und alle Stufen Ihrer Gruppe im Vergleich.
Beispiel: Tarifvertrag: TVöD Bund · Entgeltgruppe: E9a · Stufe: Stufe 3 · Beschäftigungsumfang 100 % · Steuerklasse: I · Kinder 0 → Ihr Bruttoentgelt / Monat: 3.981,07 €. Quelle: Anlage A (Bund) TVöD, TVöD Bund: Tabelle Anlage A, gültig ab 1. Mai 2026 (Quelle BMI, Stand 30.04.2026). Stand: .
So wird gerechnet
So funktioniert der TVöD-Rechner
Das Tabellenentgelt im TVöD ergibt sich aus zwei Angaben: der Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, entscheidend ist die Tätigkeit) und der Stufe (1 bis 6, entscheidend ist die Berufserfahrung). Der Rechner schlägt beide in der Tabelle nach, rechnet bei Teilzeit anteilig und zeigt zusätzlich das Jahresbrutto und eine Netto-Näherung. Die Tabelle darunter listet alle Stufen Ihrer Gruppe, damit Sie den Sprung beim Stufenaufstieg sehen.
Gültigkeit und Stand der Tabellen
Die Werte sind die Tabellenentgelte nach Anlage A des TVöD, gültig ab 1. Mai 2026. Sie beruhen auf dem Tarifabschluss vom 6. April 2025: Zum 1. April 2025 stiegen die Entgelte um 3,0 % (mindestens 110 €), zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %. Die Tabelle gilt bis mindestens 31. März 2027. Bund und VKA unterscheiden sich in den Gruppen 9a, 9b und 9c sowie in Gruppe 1 (Stufe 2); sonst sind die Beträge identisch. Die Sondergruppen 2Ü und 15Ü sind hier nicht enthalten.
Beispiel: Entgeltgruppe 9a, Stufe 3, Vollzeit
Im Bund steht in E 9a Stufe 3 ein Tabellenentgelt von 3.981,07 € im Monat, bei der VKA 4.097,67 €. Bei 75 % Beschäftigungsumfang sind es 2.985,80 € bzw. 3.073,25 € brutto – das Jahresbrutto ergibt sich aus zwölf Monatsentgelten.
Was der Rechner nicht abbildet
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“): Sie wird als Prozentsatz des Entgelts gezahlt und steht nicht im Jahresbrutto.
- Zulagen (Schicht, Wechselschicht, Funktion, Kinderzuschlag) und Überstunden.
- Stufenlaufzeiten: Wann Sie in die nächste Stufe kommen, regelt § 16 TVöD; Zeiten bei früheren Arbeitgebern können angerechnet werden.
- Netto: Es ist eine Rechnung für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der eigene Beitrag zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes fehlt, das tatsächliche Netto liegt daher meist etwas niedriger.
Die Tabellenwerte sind eine Auskunft, kein Bescheid und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind Ihr Arbeitsvertrag und die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?
Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte der Bundesverwaltung, der TVöD VKA für Beschäftigte von Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Unternehmen. Die Tabellen sind bis auf E 9a bis E 9c und E 1 (Stufe 2) gleich.
Wie hoch ist die Erhöhung beim TVöD 2026?
Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 %. Davor gab es zum 1. April 2025 eine Erhöhung um 3,0 % (mindestens 110 €). Die Tabelle gilt bis mindestens 31. März 2027.
Welche Entgeltgruppe habe ich?
Die Gruppe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und der Eingruppierung im Arbeitsvertrag, nicht nach der Berufsbezeichnung. Im Zweifel steht sie auf der Entgeltabrechnung (zum Beispiel „E 9a“).
Wie rechne ich Teilzeit im TVöD?
Bei Teilzeit erhalten Sie das Tabellenentgelt im Verhältnis Ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit. Tragen Sie dazu den Beschäftigungsumfang in Prozent ein, zum Beispiel 75 für drei Viertel einer Vollzeitstelle.
Ist das angezeigte Netto genau?
Nein, es ist eine Näherung. Sie nutzt den amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und die Sozialversicherungssätze 2026, kennt aber weder Ihre Zusatzversorgung noch Freibeträge oder Zulagen.
Gelten die Werte auch für Beamte?
Nein. Beamte werden nach dem Besoldungsrecht bezahlt, nicht nach dem TVöD. Der Rechner gilt für tarifbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Anlage A (Bund) TVöD: TVöD Bund: Tabelle Anlage A, gültig ab 1. Mai 2026 (Quelle BMI, Stand 30.04.2026)
- Anlage A (VKA) TVöD: TVöD VKA: Tabelle Anlage A (VKA), gültig ab 1. Mai 2026
- §§ 15, 16, 24 TVöD: TVöD Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026 (VKA): Eingruppierung, Stufen, Teilzeit
- § 39b Abs. 6 EStG: BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (für die Netto-Näherung)
- GKV-Spitzenverband – Rechengrößen und Grenzwerte 2026 (Sozialversicherungssätze)
Stand: · So prüfen wir
Passende Werkzeuge
- Kündigungsfrist-Rechner: letzten Arbeitstag berechnenKündigungsfrist berechnen nach § 622 BGB (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, bis 7 Monate), TVöD oder TV-L: letzter Arbeitstag, spätester Kündigungstag.
- Brutto-Netto-Rechner 2026Brutto-Netto-Rechner 2026 mit dem amtlichen Lohnsteuer-Algorithmus: Nettogehalt, Steuern und Sozialabgaben für jede Steuerklasse und jedes Bundesland berechnen.
- Urlaubsanspruch-Rechner: Urlaubstage genau berechnenUrlaubsanspruch-Rechner: Urlaubstage bei Teilzeit, Minijob, Eintritt oder Kündigung im Jahr (1/12-Regel), Schwerbehinderung und Jugendlichen – mit Rechenweg.
- Lebenslauf erstellen: tabellarisch mit Foto optional, vier LayoutsLebenslauf erstellen im tabellarischen Format: vier Layouts, Foto optional, Export als PDF oder Word. Kostenlos, ohne Konto – Daten bleiben bei Ihnen.
- Bewerbungsanschreiben schreiben: Vorlage mit Einleitung, Hauptteil, SchlussBewerbungsanschreiben als Vorlage mit klarem Aufbau: Betreff, Anrede, Einleitung, Hauptteil, Schluss. PDF oder Word. Kostenlos, ohne Konto, Daten bleiben lokal.
- Rentenrechner 2026 – gesetzliche Rente berechnenRentenrechner 2026: Monatsrente aus Entgeltpunkten oder Verdienst berechnen – mit Rentenwert 42,52 €, Abschlag bei frühem Beginn und Netto vor Steuern.
- TV-L-Rechner 2026TV-L-Rechner 2026: Tabellenentgelt der Länder nach Entgeltgruppe und Stufe, Teilzeit, Jahresbrutto und Netto-Näherung – Tabelle gültig ab 1. April 2026.
- Mutterschaftsgeld-Rechner 2026Mutterschaftsgeld-Rechner 2026: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (13 € pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss aus dem Bruttogehalt für die ganze Schutzfrist.
- Arbeitslosengeld-Rechner 2026 (ALG 1)Arbeitslosengeld-Rechner 2026: ALG 1 aus Bruttogehalt nach § 149–153 SGB III berechnen – mit Leistungssatz 60 oder 67 %, pauschalierten Abzügen und Bezugsdauer.