Jobwechsel-Checkliste mit Fristen-Kalender

Die Jobwechsel-Checkliste rechnet ab Ihrem letzten Arbeitstag alle Fristen aus: bis wann Ihre Kündigung beim Arbeitgeber sein muss, bis wann Sie sich arbeitsuchend melden müssen, wann die Klagefrist nach einer Kündigung abläuft und was am letzten Tag ansteht. Mit Rechtsgrundlage, Häkchen und Kalenderdatei.

Quelle: § 622 BGB, Kündigungsfristen, Probezeit. Stand: .

Die Kalenderdatei lässt sich in Google Kalender, Outlook und Apple Kalender importieren. Ihre Daten und Häkchen bleiben in diesem Browser – nichts wird hochgeladen.

  1. – Gesetzliche Frist

    Kündigung muss beim Arbeitgeber sein

    Gesetzliche Grundfrist für Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Der Zugangstag zählt nicht mit. Endet Ihr Wunschtermin nicht auf den 15. oder den Monatsletzten, rechnet der Assistent auf den davor liegenden möglichen Termin. Längere Fristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag gehen vor – viele Verträge verlängern die Fristen für beide Seiten. Nur schriftlich mit Unterschrift, E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam (§ 623 BGB).

    Rechtsgrundlage: § 622 Abs. 1 BGBPassender Rechner: Kündigungsfrist-Rechner

  2. – Gesetzliche Frist

    Kündigung in der Probezeit muss beim Arbeitgeber sein

    In einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) gilt eine Frist von zwei Wochen, an jedem beliebigen Tag. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung innerhalb der Probezeit, nicht das Ende. Schriftlich mit Unterschrift (§ 623 BGB).

    Rechtsgrundlage: § 622 Abs. 3 BGBPassender Rechner: Kündigungsfrist-Rechner

  3. – Gesetzliche Frist

    Letzter Tag für eine Kündigungsschutzklage

    Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es nicht war. Beratung gibt es bei Gewerkschaften und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Rechtsgrundlage: § 4 KSchGPassender Rechner: Kündigungsfrist-Rechner

  4. – Gesetzliche Frist

    Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden

    Spätestens drei Monate vor dem Ende. Erfahren Sie das Ende später, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis – der Termin rechnet mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten oder den Vertrag unterschrieben haben, bei eigener Kündigung mit heute. Wer sich zu spät meldet, bekommt eine Woche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 6 SGB III). Online oder telefonisch möglich.

    Rechtsgrundlage: § 38 Abs. 1 SGB III

  5. – Empfehlung

    Letzter Arbeitstag: Übergabe und Unterlagen

    Firmeneigentum (Laptop, Schlüssel, Karten) gegen Quittung zurückgeben, Übergabe dokumentieren, private Daten vom Dienstgerät löschen. Mitnehmen bzw. anfordern: Arbeitszeugnis, Urlaubsbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zur betrieblichen Altersvorsorge.

  6. – Frist für Geld

    Arbeitslos melden – spätestens am ersten Tag ohne Job

    Arbeitslosengeld gibt es erst ab der Arbeitslosmeldung (online im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich). Die Meldung ist schon bis zu drei Monate vorher erlaubt – am einfachsten zusammen mit der Arbeitsuchendmeldung.

    Rechtsgrundlage: § 141 Abs. 1 SGB III

  7. – Empfehlung

    Erster Tag im neuen Job: Unterlagen bereithalten

    Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Name der Krankenkasse, Bankverbindung, Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers (verhindert doppelten Urlaub und belegt Ihren Resturlaub).

    Passender Rechner: Brutto-Netto-Rechner 2026

Ohne festen Termin, aber wichtig

  • Gesetzliche Frist

    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedenken

    Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und danach arbeitslos ist, bekommt ohne wichtigen Grund in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Vor dem Unterschreiben klären, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

    Rechtsgrundlage: § 159 Abs. 3 SGB III

  • Gesetzliche Frist

    Aufhebungsvertrag nur schriftlich

    Auch ein Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform mit beiden Unterschriften auf Papier (§ 623 BGB). Kündigungsfristen gelten nicht – das Ende vereinbaren Sie frei. Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung und Resturlaub gehören in den Vertrag.

    Rechtsgrundlage: § 623 BGB

  • Gesetzliche Frist

    Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen

    Urlaub, der wegen des Endes nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber abgelten. Wer mitten im Jahr wechselt, hat beim alten Arbeitgeber oft nur anteiligen Urlaub – der Urlaubsrechner zeigt, wie viele Tage es sind.

    Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 BUrlGPassender Rechner: Urlaubsanspruch-RechnerPassender Rechner: Arbeitstage-Rechner 2026 / 2027

  • Gesetzliche Frist

    Arbeitszeugnis und Urlaubsbescheinigung verlangen

    Bei Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch mit Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis). Die Bescheinigung über den genommenen oder abgegoltenen Urlaub muss der Arbeitgeber aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG).

    Rechtsgrundlage: § 109 GewO

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Ergebnis

So wird gerechnet

So funktioniert die Jobwechsel-Checkliste

Wählen Sie, wie das Arbeitsverhältnis endet – eigene Kündigung, Kündigung in der Probezeit, Kündigung durch den Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag – und tragen Sie den letzten Arbeitstag ein. Der Assistent zeigt nur die Schritte, die für Ihren Fall gelten, sortiert nach Datum. Gesetzliche Fristen sind mit dem Paragrafen verlinkt. Die Kündigungsfrist rechnet derselbe Kern wie unser Kündigungsfrist-Rechner, der auch längere Fristen des Arbeitgebers, Tarifverträge und die Probezeit genau aufschlüsselt.

Die Fristen beim Jobwechsel

Am Ende: Urlaub, Zeugnis, Papiere

Resturlaub, der nicht mehr genommen werden kann, wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Sie haben Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) und eine Urlaubsbescheinigung (§ 6 Abs. 2 BUrlG), die der neue Arbeitgeber sehen will. Wie viel Urlaub Ihnen bei einem Wechsel im laufenden Jahr zusteht, zeigt der Urlaubsrechner.

Grenzen

Der Assistent ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) und Freistellungen sind nicht eingerechnet. Ob ein wichtiger Grund die Sperrzeit verhindert, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Was muss ich beim Jobwechsel beachten?

Kündigungsfrist einhalten und schriftlich kündigen, Resturlaub klären, Arbeitszeugnis und Urlaubsbescheinigung verlangen, Unterlagen für den neuen Arbeitgeber bereithalten. Ohne Anschlussjob zusätzlich rechtzeitig arbeitsuchend melden. Die Checkliste zeigt alle Punkte mit Datum.

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?

Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange Sie im Betrieb sind (§ 622 Abs. 1 BGB). Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber – außer Ihr Vertrag erstreckt sie auf beide Seiten, was häufig der Fall ist.

Muss ich mich arbeitsuchend melden, wenn ich schon einen neuen Job habe?

Nein. Die Meldepflicht nach § 38 SGB III soll Arbeitslosigkeit vermeiden. Wer nahtlos wechselt, muss sich nicht melden. Platzt der neue Job, sollten Sie die Meldung sofort nachholen.

Bis wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie davon später, etwa durch eine kurzfristige Kündigung, innerhalb von drei Tagen. Online im Portal der Bundesagentur, telefonisch oder vor Ort.

Bekomme ich beim Jobwechsel eine Urlaubsbescheinigung?

Ja, der Arbeitgeber muss sie bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Sie zeigt, wie viel Urlaub Sie im laufenden Jahr schon bekommen haben, damit der neue Arbeitgeber keinen Urlaub doppelt gewähren muss.

Gibt es eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt und dann arbeitslos ist, erhält in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 3 SGB III). Mit Anschlussjob spielt das keine Rolle.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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