Gewerbesteuer-Rechner

Der Gewerbesteuer-Rechner ermittelt aus Gewinn und Hebesatz die Gewerbesteuer. Bei 80.000 Euro Gewinn und einem Hebesatz von 400 % sind es 7.770 Euro, die ein Einzelunternehmer über § 35 EStG vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen kann.

Beispiel: Rechtsform: Einzelunternehmen oder Personengesellschaft · Gewinn aus Gewerbebetrieb 80.000 € · Hinzurechnungen 0 € · Kürzungen 0 € · Hebesatz der Gemeinde 400 % → Gewerbesteuer: Gewerbesteuer 7.770,00 €. Quelle: §§ 7–9 GewStG, GewStG § 7 Gewerbeertrag, § 8 Hinzurechnungen, § 9 Kürzungen. Stand: .

€
Jahresgewinn laut Steuerrecht; ein Verlust ergibt 0 € Gewerbesteuer
€
bereits nach § 8 Nr. 1 GewStG ermittelt: 25 % der Finanzierungsanteile (Zinsen, 1/5 der Mieten für bewegliche, 1/2 für unbewegliche Wirtschaftsgüter, 1/4 der Lizenzen), soweit sie 200.000 € übersteigen; im Zweifel 0
€
z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz, § 9 GewStG; im Zweifel 0
%
mindestens 200 % (ab Erhebungszeitraum 2027: 280 %); München 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %
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Ergebnis

Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 7.770,00 €
Rechenweg
PostenBetrag
Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen)80.000,00 €
Gewerbeertrag, auf volle 100 € abgerundet80.000,00 €
Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG)− 24.500,00 €
Maßgebender Gewerbeertrag55.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5 % Steuermesszahl)1.942,50 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)7.770,00 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (höchstens 4-facher Messbetrag, § 35 EStG)− 7.770,00 €
Gewerbesteuer nach Anrechnung0,00 €
Steuerbelastung gesamt0,00 €
Steuerbelastung in Prozent des Gewinns0 %
Vereinfachte Berechnung, Stand 2026. Nicht berücksichtigt: Verlustvortrag (§ 10a GewStG), Zerlegung auf mehrere Gemeinden; Hinzurechnungen werden als fertig ermittelter Betrag übernommen. Die Anrechnung nach § 35 EStG ist hier als Höchstbetrag ausgewiesen; sie ist zusätzlich auf die auf gewerbliche Einkünfte entfallende Einkommensteuer begrenzt. Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung.

So wird gerechnet

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet: Aus dem Gewinn ergibt sich der Gewerbeertrag, darauf wendet das Finanzamt die Steuermesszahl von 3,5 % an (Steuermessbetrag), und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz.

So wird gerechnet

Der Gewerbeertrag ist der Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen, abgerundet auf volle 100 Euro. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen davon einen Freibetrag von 24.500 Euro ab, Kapitalgesellschaften nicht. Bei 80.000 Euro bleiben 55.500 Euro, davon 3,5 % sind 1.942,50 Euro Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 7.770 Euro Gewerbesteuer.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Personenunternehmen mindern ihre Einkommensteuer nach § 35 EStG um das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch rechnerisch vollständig ausgeglichen, sofern genug Einkommensteuer anfällt; darüber bleibt ein Rest als echte Belastung. Kapitalgesellschaften zahlen zusätzlich 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Gewerbesteuer?

Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abrunden, bei Personenunternehmen 24.500 Euro Freibetrag abziehen, 3,5 % als Messbetrag ansetzen und mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren.

Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen erst bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewinn.

Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?

Ja, nach § 35 EStG als Ermäßigung um das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens in Höhe der gezahlten Gewerbesteuer und der auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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