Kapitalertragsteuer Rechner 2026 – Abgeltungsteuer mit Soli und Kirchensteuer
Der Kapitalertragsteuer Rechner zeigt, wie viel Abgeltungsteuer auf Ihre Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder Fondserträge anfällt. Geben Sie den Ertrag ein, wählen Sie die Anlageart und Ihren noch freien Sparer-Pauschbetrag – Sie sehen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Nettoertrag.
Beispiel: Kapitalertrag (Zinsen, Dividenden, Gewinne) 5.000 € · Anlageart: Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen) · Noch freier Sparer-Pauschbetrag 1.000 € · Kirchensteuer: keine → Steuern insgesamt: 1.055,00 € Steuern. Quelle: § 32d Abs. 1 EStG, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25 %, mit Kirchensteuer (e − 4q) ÷ (4 + k). Stand: .
So wird gerechnet
Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Kapitalertragsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer – zusammen 26,375 %. Vorher wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) abgezogen, bei Fonds zusätzlich die Teilfreistellung. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer; im Gegenzug sinkt die Kapitalertragsteuer, weil die Kirchensteuer nach § 32d EStG bereits eingerechnet wird.
Die Formel mit Kirchensteuer
Ohne Kirchensteuer gilt: Kapitalertragsteuer = steuerpflichtiger Ertrag × 25 %. Mit Kirchensteuer schreibt das Gesetz die Formel Ertrag ÷ (4 + k) vor, wobei k der Kirchensteuersatz ist (0,08 oder 0,09). Bei 9 % Kirchensteuer sind das 24,45 % Kapitalertragsteuer, 1,34 % Soli und 2,20 % Kirchensteuer – zusammen knapp 28 % (27,995 %). Bei 8 % ergeben sich rund 27,82 %.
| Steuerpflichtiger Ertrag 4.000 € | ohne Kirchensteuer | Kirchensteuer 8 % | Kirchensteuer 9 % |
|---|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 1.000,00 € | 980,39 € | 978,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 55,00 € | 53,92 € | 53,79 € |
| Kirchensteuer | – | 78,43 € | 88,02 € |
| Steuern insgesamt | 1.055,00 € | 1.112,74 € | 1.119,81 € |
Beispiel: 5.000 € Zinsen
Sie erhalten 5.000 € Zinsen und haben Ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € noch nicht genutzt. Steuerpflichtig sind 4.000 €. Darauf fallen 1.000 € Kapitalertragsteuer und 55 € Solidaritätszuschlag an, also 1.055 €. Es bleiben 3.945 € netto.
Teilfreistellung bei ETF und Fonds
Bei Investmentfonds ist ein Teil der Erträge steuerfrei, weil der Fonds selbst schon Steuern zahlt: 30 % bei Aktienfonds und Aktien-ETF (mindestens 51 % Aktienquote), 15 % bei Mischfonds, 60 % bei Immobilienfonds und 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt. Aus 5.000 € Gewinn mit einem Aktien-ETF werden so 3.500 € nach Teilfreistellung, nach dem Pauschbetrag 2.500 € steuerpflichtig – die Steuer beträgt 659,38 €.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Damit die Bank den Pauschbetrag berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Haben Sie mehrere Banken, verteilen Sie die 1.000 € (bzw. 2.000 €) auf diese. Ist der Betrag ausgeschöpft, tragen Sie im Rechner 0 ein. Wer insgesamt wenig verdient, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen; bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % erstattet das Finanzamt nach der Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuer. Ihre übrige Einkommensteuer berechnet der Einkommensteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
Sie beträgt 25 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer sind das zusammen 26,375 %.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei; mit Freistellungsauftrag behält die Bank gar nicht erst Steuer ein, sonst holen Sie sie über die Steuererklärung zurück.
Wie rechne ich die Kapitalertragsteuer mit Kirchensteuer?
Nach § 32d EStG teilen Sie den steuerpflichtigen Ertrag durch 4 plus Kirchensteuersatz, also durch 4,09 bei 9 % oder 4,08 bei 8 %. Die Kirchensteuer beträgt dann 9 % bzw. 8 % dieser Kapitalertragsteuer.
Wie werden ETF besteuert?
Bei Aktien-ETF bleiben 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Auf den Rest fallen nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli an.
Muss ich auf den Solidaritätszuschlag bei Kapitalerträgen zahlen?
Ja. Auf die Kapitalertragsteuer wird immer 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben, auch wenn Sie auf Ihr Gehalt keinen Soli mehr zahlen.
Kann ich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen?
Ja, mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung (Anlage KAP), wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, oder wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht voll genutzt wurde.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 32d Abs. 1 EStG: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25 %, mit Kirchensteuer (e − 4q) ÷ (4 + k)
- § 20 Abs. 9 EStG: Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €
- § 20 InvStG: Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 %
- § 4 SolzG 1995: Solidaritätszuschlag 5,5 % der Kapitalertragsteuer
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