Notarkosten Rechner nach GNotKG
Der Notarkosten Rechner ermittelt die Gebühren des Notars nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Wählen Sie das Geschäft und geben Sie den Wert ein: Sie sehen den Geschäftswert, jede Gebühr mit Nummer des Kostenverzeichnisses, Pauschale, Umsatzsteuer und die Kosten für Grundbuch, Verwahrung oder Nachlassgericht.
Beispiel: Was wird beurkundet: Testament (Einzeltestament) · Wert 200.000 € · Schulden 0 € → Kosten insgesamt: 623,45 €. Quelle: § 34 GNotKG, Anlage 2, Gerichts- und Notarkostengesetz: Gebührentabelle B, Anlage 2 (Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109), gelesen 09.10.2026. Stand: .
So wird gerechnet
Ein Testament beim Notar kostet bei 200.000 € Vermögen 541,45 € einschließlich Umsatzsteuer, dazu 82 € für die Verwahrung beim Amtsgericht – zusammen 623,45 €. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt: Jeder Notar berechnet für dasselbe Geschäft dieselben Gebühren. Maßgeblich sind der Geschäftswert und der Gebührensatz.
So rechnet der Notarkosten Rechner
- Geschäftswert: beim Testament das Vermögen, Schulden werden höchstens bis zur Hälfte abgezogen; beim Ehevertrag das Vermögen beider Ehegatten; bei der Schenkung der Verkehrswert; bei der Grundschuld ihr Betrag; beim Erbschein der Nachlass nach Abzug der Schulden.
- Gebühr: Der Wert wird in Tabelle B des GNotKG nachgeschlagen und mit dem Satz multipliziert: 1,0 für ein Einzeltestament, eine Vollmacht oder eine Grundschuld, 2,0 für Verträge, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente.
- Auslagen und Steuer: Pauschale für Post und Telefon (20 % der Gebühren, höchstens 20 €), darauf 19 % Umsatzsteuer.
- Gericht: Grundbuch, Verwahrung und Nachlassgericht rechnen nach derselben Tabelle ab, aber ohne Umsatzsteuer.
Notarkosten 2026: Beispiele
| Geschäft | Wert | Notar mit USt | Gericht | Zusammen |
|---|---|---|---|---|
| Testament | 200.000 € | 541,45 € | 82 € | 623,45 € |
| Testament | 10.000 € | 107,10 € | 82 € | 189,10 € |
| Gemeinschaftliches Testament | 400.000 € | 1.892,10 € | 82 € | 1.974,10 € |
| Ehevertrag (300.000 € Vermögen, 50.000 € Schulden) | 250.000 € | 1.297,10 € | – | 1.297,10 € |
| Vorsorgevollmacht (200.000 € Vermögen) | 100.000 € | 348,67 € | – | 348,67 € |
| Schenkung einer Wohnung | 300.000 € | 1.535,10 € | 635 € | 2.170,10 € |
| Grundschuld | 250.000 € | 660,45 € | 535 € | 1.195,45 € |
| Erbschein (150.000 € Nachlass, 20.000 € Schulden) | 130.000 € | – | 654 € | 654 € |
| Kaufvertrag Haus | 400.000 € | 2.919,67 € | 1.202,50 € | 4.122,17 € |
Beim Testament mit 300.000 € Vermögen und 100.000 € Schulden ist der Geschäftswert 200.000 €; die Kosten sind dieselben wie im ersten Beispiel. Bei 300.000 € Vermögen und 200.000 € Schulden zählen die Schulden nur bis 150.000 €.
Hauskauf und Grundschuld
Beim Kaufvertrag fallen neben der 2,0-Gebühr eine Vollzugs- und eine Betreuungsgebühr von je 0,5 an, dazu 0,1 für die XML-Daten (höchstens 125 €). Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung des Käufers eine 1,0-Gebühr und für die Vormerkung 0,5. Mit Grunderwerbsteuer und Makler rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner. Wer erben wird und was ein Pflichtteil ist, zeigt der Pflichtteil-Rechner.
Grenzen
Der Rechner zeigt die typischen Gebühren eines Geschäfts. Weitere Tätigkeiten des Notars (Genehmigungen einholen, Treuhandaufträge, Löschung alter Grundschulden), Kopien und Termine außerhalb des Büros kosten zusätzlich. Bei der Vorsorgevollmacht setzt der Rechner den Höchstwert an, die Hälfte des Vermögens; der Notar bewertet nach billigem Ermessen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine verbindliche Kostenrechnung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Testament beim Notar?
Bei 200.000 € Vermögen 435 € Gebühr, 20 € Pauschale und 86,45 € Umsatzsteuer, zusammen 541,45 €. Dazu kommen 82 € für die Verwahrung beim Amtsgericht. Bei 10.000 € Vermögen sind es 107,10 € plus 82 €.
Warum ist ein gemeinschaftliches Testament teurer?
Für gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge gilt die 2,0-Gebühr statt 1,0, und der Wert umfasst das Vermögen beider Partner. Bei 400.000 € kostet der Notar 1.892,10 €.
Werden Schulden abgezogen?
Beim Testament und Ehevertrag ja, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens. Beim Erbschein werden die Schulden des Erblassers voll abgezogen. Bei Vollmacht, Schenkung, Grundschuld und Kauf zählt der volle Wert (§ 38 GNotKG).
Was kostet eine Grundschuld beim Notar?
Für 250.000 € kostet die Beurkundung 660,45 € mit Umsatzsteuer, die Eintragung im Grundbuch 535 €. Zusammen sind das 1.195,45 €.
Was kostet ein Erbschein?
Bei 130.000 € Nachlasswert verlangt das Nachlassgericht 327 € für die eidesstattliche Versicherung und 327 € für den Erbschein, zusammen 654 €. Gibt man die Versicherung beim Notar ab, kostet sie dort 412,93 € mit Pauschale und Umsatzsteuer.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
Der Käufer, wenn im Vertrag nichts anderes steht (§ 448 Abs. 2 BGB). Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 2.919,67 € Notar und 1.202,50 € Grundbuch.
Kann der Notar einen Rabatt geben?
Nein. Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG); dasselbe Geschäft kostet bei jedem Notar gleich viel.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 34 GNotKG, Anlage 2: Gerichts- und Notarkostengesetz: Gebührentabelle B, Anlage 2 (Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109), gelesen 09.10.2026
- Anlage 1 GNotKG: GNotKG Kostenverzeichnis: KV 21100, 21200, 22110, 22114/22115, 22200, 23300, 12100, 12210, 14110, 14121, 14150, 14152, 32005, 32014 (gelesen 09.10.2026)
- § 102 Abs. 1 GNotKG: GNotKG: Geschäftswert bei Verfügungen von Todes wegen – Verbindlichkeiten nur bis zur Hälfte (gelesen 09.10.2026)
- § 100 Abs. 1 GNotKG: GNotKG: Geschäftswert Ehevertrag – Vermögen beider Ehegatten (gelesen 09.10.2026)
- § 98 Abs. 3, 4 GNotKG: GNotKG: Geschäftswert allgemeine Vollmacht – höchstens die Hälfte des Vermögens, höchstens 1 Mio. € (gelesen 09.10.2026)
- § 40 Abs. 1 GNotKG: GNotKG: Geschäftswert Erbschein – Nachlass abzüglich der Verbindlichkeiten des Erblassers (gelesen 09.10.2026)
- § 53 Abs. 1, § 97 Abs. 1 GNotKG: GNotKG: Grundschuld – Nennbetrag; Verträge – Wert des Rechtsverhältnisses (gelesen 09.10.2026)
- § 125 GNotKG: GNotKG: Verbot der Gebührenvereinbarung (gelesen 09.10.2026)
- § 448 Abs. 2 BGB: BGB: Käufer eines Grundstücks trägt Beurkundungs- und Grundbuchkosten (gelesen 09.10.2026)
- § 34 BeurkG: Beurkundungsgesetz: besondere amtliche Verwahrung von Testament und Erbvertrag (gelesen 09.10.2026)
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