Gewerbesteuer-Rechner

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Jahresgewinn laut Steuerrecht; ein Verlust ergibt 0 € Gewerbesteuer
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bereits nach § 8 Nr. 1 GewStG ermittelt: 25 % der Finanzierungsanteile (Zinsen, 1/5 der Mieten für bewegliche, 1/2 für unbewegliche Wirtschaftsgüter, 1/4 der Lizenzen), soweit sie 200.000 € übersteigen; im Zweifel 0
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z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz, § 9 GewStG; im Zweifel 0
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mindestens 200 % (ab Erhebungszeitraum 2027: 280 %); München 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %

Ergebnis

Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 7.770,00 €
Rechenweg
PostenBetrag
Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen)80.000,00 €
Gewerbeertrag, auf volle 100 € abgerundet80.000,00 €
Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG)− 24.500,00 €
Maßgebender Gewerbeertrag55.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5 % Steuermesszahl)1.942,50 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)7.770,00 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (höchstens 4-facher Messbetrag, § 35 EStG)− 7.770,00 €
Gewerbesteuer nach Anrechnung0,00 €
Steuerbelastung gesamt0,00 €
Steuerbelastung in Prozent des Gewinns0 %
Vereinfachte Berechnung, Stand 2026. Nicht berücksichtigt: Verlustvortrag (§ 10a GewStG), Zerlegung auf mehrere Gemeinden; Hinzurechnungen werden als fertig ermittelter Betrag übernommen. Die Anrechnung nach § 35 EStG ist hier als Höchstbetrag ausgewiesen; sie ist zusätzlich auf die auf gewerbliche Einkünfte entfallende Einkommensteuer begrenzt. Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung.