Checkliste Selbstständigkeit mit Steuer- und Meldefristen
Die Checkliste Selbstständigkeit rechnet ab Ihrem ersten Arbeitstag als Selbstständige oder Selbstständiger alle Melde- und Steuerfristen aus: Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, jede Umsatzsteuer-Voranmeldung des ersten Jahres und die Steuererklärung – mit Paragraf, Häkchen und Kalenderdatei.
Quelle: § 14 GewO, Anzeigepflicht Gewerbe. Stand: .
So wird gerechnet
So funktioniert die Checkliste
Sie geben den Tag ein, an dem Ihre Tätigkeit beginnt, und wählen Gewerbe oder freien Beruf sowie Ihren Umsatzsteuer-Status. Der Assistent zeigt die Pflichten mit Datum, sortiert nach Fälligkeit. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen erscheinen alle Termine des ersten Jahres; fällt ein Steuertermin auf Samstag, Sonntag oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt der Assistent ihn auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Mit dem Kalender-Knopf landen alle Termine als .ics-Datei in Ihrem Kalender.
Die wichtigsten Fristen beim Start
- Gewerbeanmeldung: gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO). Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung.
- Berufsgenossenschaft: binnen einer Woche (§ 192 SGB VII); die rechtzeitige Gewerbeanmeldung zählt als Meldung.
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats (§ 138 AO), elektronisch über ELSTER.
- Umsatzsteuer: Voranmeldung bis zum 10. nach Ablauf des Monats oder Quartals (§ 18 UStG); Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr sind befreit (§ 19 UStG).
- Rentenversicherung: Lehrkräfte, Pflegepersonen, Hebammen und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber melden sich innerhalb von drei Monaten (§ 190a SGB VI).
Grenzen
Die Checkliste ersetzt keine Steuerberatung. Genehmigungspflichtige Gewerbe, Handelsregister, GmbH-Gründung, Mitarbeiter und die Künstlersozialkasse sind nicht abgebildet. Landesfeiertage verlängern Steuerfristen zusätzlich; die angezeigten Termine liegen daher nie zu spät.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich mich selbstständig mache?
Gewerbe anmelden (nicht bei freien Berufen), innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben, Umsatzsteuer-Status klären, Krankenversicherung regeln, Rentenversicherungspflicht prüfen und von Anfang an Belege sammeln. Die Checkliste zeigt jeden Punkt mit Datum.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO) – nicht erst, wenn die ersten Einnahmen fließen. Wer zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig.
Bis wann muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sein?
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Er wird elektronisch über ELSTER übermittelt; danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig?
Am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), also am 10. des Folgemonats bzw. nach Quartalsende. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV).
Bin ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit?
Ja, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG, Stand 2026). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Muss ich mich als Selbstständiger bei der Rentenversicherung melden?
Nur wenn Sie zu den rentenversicherungspflichtigen Gruppen gehören, etwa Lehrkräfte, Pflegepersonen, Hebammen oder Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber. Dann innerhalb von drei Monaten nach Beginn (§ 190a SGB VI).
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 GewO: Anzeigepflicht Gewerbe
- § 192 SGB VII: Mitteilung an den Unfallversicherungsträger (eine Woche)
- § 138 AO: Mitteilung über die Erwerbstätigkeit (ein Monat)
- § 18 UStG: Voranmeldung und Voranmeldungszeitraum
- § 46 UStDV: Dauerfristverlängerung
- § 19 UStG: Kleinunternehmer
- § 37 EStG: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- § 149 AO: Abgabefrist Steuererklärungen
- § 108 Abs. 3 AO: Fristende an Wochenende und Feiertag
- § 190a SGB VI: Meldepflicht rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger
- § 193 Abs. 3 VVG: Pflicht zur Krankenversicherung
- RFC 5545 – iCalendar (Kalenderdatei)
Stand: · So prüfen wir
Passende Werkzeuge
- Rechnung erstellen: Rechnungsvorlage mit Pflichtangaben-CheckRechnung erstellen als PDF: Positionen, Rabatte, USt je Satz, Logo, Kleinunternehmer § 19 UStG, Pflichtangaben-Check nach § 14 UStG. Daten bleiben lokal.
- Mehrwertsteuer-RechnerMehrwertsteuer-Rechner: MwSt. auf netto aufschlagen oder aus brutto herausrechnen – 19 %, 7 % oder eigener Satz, centgenau, mit Formeln und Beispielen.
- Stundenlohn-RechnerStundenlohn aus Monats- oder Jahresgehalt berechnen – und umgekehrt. Brutto, mit Wochenstunden, Arbeitstagen und 12, 13 oder 14 Gehältern.
- USt-IdNr. prüfen (Format und Prüfziffer)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen: Aufbau und Prüfziffer für alle 27 EU-Länder und Nordirland (XI). Lokal im Browser, mit Link zu VIES und BZSt.
- Marge berechnenMarge berechnen: Einkaufs- oder Verkaufspreis plus Marge, Aufschlag oder Gewinn eingeben, den Rest erhalten – mit Gesamtsicht je Stückzahl und Mengenstaffel.
- Gewerbesteuer-RechnerGewerbesteuer-Rechner: Gewerbesteuer aus Gewinn und Hebesatz berechnen, mit Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %, Anrechnung auf die Einkommensteuer und GmbH.
- Kapitalisierungsrate berechnenKapitalisierungsrate berechnen: Cap Rate aus Nettobetriebsertrag und Immobilienwert ermitteln oder den Wert aus der Rate ableiten, mit Rechenweg und Beispiel.
- APY RechnerAPY Rechner: nominalen Jahreszins (APR) bei täglicher, monatlicher oder stetiger Verzinsung in den effektiven Jahreszins (APY) umrechnen und zurück.
- Verschuldungsgrad berechnenVerschuldungsgrad berechnen: Fremdkapital durch Eigenkapital teilen und zusätzlich Fremd- und Eigenkapitalquote erhalten.