Einkommensteuer berechnen 2026
Die Einkommensteuer berechnen Sie hier nach dem Tarif 2026 aus Ihrem zu versteuernden Einkommen: Das Tool nennt die tarifliche Steuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz. Für Ehepaare rechnet es mit dem Splittingverfahren und zeigt den Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.
Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 50.000 € pro Jahr · Veranlagung: Einzelveranlagung (Grundtarif) · Kirchensteuer: keine → Einkommensteuer: 10.548,00 € nach dem Grundtarif. Quelle: § 32a EStG, EStG § 32a – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 12.348 €, Zonen und Formeln, Splittingverfahren; Stand 2026). Stand: .
So wird gerechnet
Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen und dem Tarif nach § 32a des Einkommensteuergesetzes. Für 2026 bleibt ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro steuerfrei; darüber steigt der Steuersatz in zwei Stufen an, bevor ab 69.879 Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent und ab 277.826 Euro der Satz von 45 Prozent gilt.
So wird gerechnet
- Zonen: bis 12.348 € null; bis 17.799 € eine erste Progressionszone, bis 69.878 € eine zweite; danach linear mit 42 % und ab 277.826 € mit 45 %. Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet.
- Splitting: Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt. Der Vorteil ist am größten, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb von 20.350 € Einkommensteuer (Splitting: 40.700 €); knapp darüber greift eine Milderungszone mit höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags.
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz teilt die Steuer durch das zu versteuernde Einkommen und zeigt die tatsächliche Belastung. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlich verdienten Euro an den Fiskus geht. Wer vom Brutto zum Netto rechnen will, nutzt den Brutto-Netto-Rechner; Fahrtkosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern, berechnet die Pendlerpauschale.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 nach § 32a EStG 12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung gilt er für beide Partner, also 24.696 Euro.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Es ist das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Den Wert finden Sie im Einkommensteuerbescheid; er ist niedriger als das Bruttogehalt.
Was bringt das Splittingverfahren?
Die Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt. Wegen der steigenden Steuersätze führt das bei ungleichen Einkommen zu weniger Steuer als bei Einzelveranlagung.
Wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Nur wenn die festgesetzte Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt, bei Splitting 40.700 Euro. Darüber steigt der Soli in einer Milderungszone auf höchstens 5,5 %. Die meisten Einkommen liegen darunter.
Worin unterscheiden sich Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten zusätzlichen Euro und liegt wegen der Progression höher.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG: EStG § 32a – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 12.348 €, Zonen und Formeln, Splittingverfahren; Stand 2026)
- §§ 3, 4 SolzG: SolzG 1995 § 3 und § 4 – Bemessungsgrundlage, Freigrenze und Milderungszone
- BMF – Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Soli-Freigrenze 20.350 €, Milderungssatz 11,9 %)
Stand: · So prüfen wir
Passende Werkzeuge
- Brutto-Netto-Rechner 2026Brutto-Netto-Rechner 2026 mit dem amtlichen Lohnsteuer-Algorithmus: Nettogehalt, Steuern und Sozialabgaben für jede Steuerklasse und jedes Bundesland berechnen.
- Pendlerpauschale-Rechner 2026Pendlerpauschale-Rechner 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer, Höchstbetrag 4.500 €, Vergleich mit 2025 und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
- Grunderwerbsteuer-Rechner 2026Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Steuer für alle 16 Bundesländer sofort berechnen – mit aktuellem Steuersatz, Abzug für Einbauküche und Inventar.
- Kirchensteuer Rechner 2026 für alle BundesländerKirchensteuer Rechner 2026: aus dem zu versteuernden Einkommen die Kirchensteuer berechnen – 8 % oder 9 % je Bundesland, mit Splitting und Kinderfreibeträgen.
- Kapitalertragsteuer Rechner 2026 – Abgeltungsteuer mit Soli und KirchensteuerKapitalertragsteuer Rechner 2026: Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und ETF berechnen – mit Sparerfreibetrag und Teilfreistellung.
- Rentenbesteuerung Rechner 2026: Wie viel Steuer zahle ich auf meine Rente?Rentenbesteuerung Rechner 2026: Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und Einkommensteuer auf die gesetzliche Rente berechnen – für Alleinstehende und Ehepaare.
- BaufinanzierungsrechnerBaufinanzierungsrechner: Monatsrate aus Kaufpreis, Eigenkapital und Zins, Restschuld nach Zinsbindung, Sondertilgung, Monatsplan und Laufzeitvergleich.
- BAföG Rechner für das Studium (WS 2026/27)BAföG Rechner WS 2026/27: bis 992 € im Monat, Elternfreibetrag 2.540 €, Minijob bis 603 € anrechnungsfrei. Hälfte Zuschuss, Hälfte zinsloses Darlehen.
- AfA-RechnerAfA-Rechner nach § 7 EStG: lineare und degressive Abschreibung für Gebäude und bewegliche Wirtschaftsgüter mit Teiljahr, Bodenanteil und Abschreibungstabelle.