Erbschaftsteuer-Rechner
Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, wie viel Steuer auf eine Erbschaft oder Schenkung anfällt: Er bestimmt aus dem Verwandtschaftsverhältnis die Steuerklasse und den Freibetrag und wendet den Steuersatz samt Härteausgleich an.
Quelle: § 16 ErbStG, ErbStG § 16 – Freibeträge (Stand der Prüfung: 01.10.2026). Stand: .
So wird gerechnet
Die Erbschaftsteuer hängt von drei Größen ab: dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen. Bei Kindern bleiben nach § 16 ErbStG 400.000 € pro Elternteil steuerfrei, beim Ehegatten 500.000 €; nur der übersteigende Teil wird besteuert.
Steuerklassen und Freibeträge (§§ 15, 16 ErbStG)
- Steuerklasse I: Ehegatte und Lebenspartner (500.000 €), Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder (400.000 €), Enkel (200.000 €), bei Erbschaft auch Eltern und Großeltern (100.000 €).
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, bei Schenkung auch Eltern und Großeltern: 20.000 €.
- Steuerklasse III: alle übrigen, z. B. unverheiratete Partner und Freunde: 20.000 €.
Steuersätze (§ 19 ErbStG)
Der Satz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb, in Klasse I von 7 % bis 30 %, in Klasse II von 15 % bis 43 % und in Klasse III von 30 % bis 50 %. Die Stufen zeigt die Tabelle unter dem Ergebnis. Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10). Liegt ein Erwerb knapp über einer Stufe, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer (§ 19 Abs. 3).
Zehnjahresfrist und Befreiungen
Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14), die Freibeträge gelten also nur einmal. Das selbst genutzte Familienheim bleibt unter Bedingungen steuerfrei: beim Ehegatten, bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche, jeweils bei zehnjähriger Selbstnutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c). Wer die laufenden Steuern einer Immobilie berechnen will, nutzt die Grundsteuer-Berechnung oder den Grunderwerbsteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Das hängt vom Verhältnis zum Erblasser ab: 500.000 € für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 € je Kind, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern, 20.000 € für Geschwister und alle weiteren Personen. Maßgeblich ist § 16 ErbStG.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind?
Nur auf den Teil über 400.000 € je Elternteil. Bei 600.000 € Erbe sind 200.000 € steuerpflichtig, der Satz in Steuerklasse I beträgt bis 300.000 € 11 %, die Steuer also 22.000 €.
Was ist der Härteausgleich?
Springt ein Erwerb knapp über eine Wertgrenze der Steuersatztabelle, würde der höhere Satz auf den gesamten Betrag wirken. Nach § 19 Abs. 3 ErbStG wird die Mehrsteuer so begrenzt, dass sie höchstens aus der Hälfte (bis 30 %) bzw. drei Vierteln (über 30 %) des Betrags über der Grenze gedeckt wird.
Kann ich die Freibeträge mehrfach nutzen?
Ja, aber nur im Abstand von zehn Jahren. Erwerbe von derselben Person innerhalb dieser Frist werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet, der Freibetrag gilt für alle zusammen nur einmal.
Bleibt das Familienheim steuerfrei?
Unter Bedingungen ja: Der Ehegatte erbt es steuerfrei, wenn er zehn Jahre darin wohnt, Kinder bei Selbstnutzung bis 200 m² Wohnfläche. Ziehen Sie den Wert über das Feld „Davon steuerfrei“ ab.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 16 ErbStG: ErbStG § 16 – Freibeträge (Stand der Prüfung: 01.10.2026)
- § 19 ErbStG: ErbStG § 19 – Steuersätze und Härteausgleich
- § 15 ErbStG: ErbStG § 15 – Steuerklassen
- § 14 ErbStG: ErbStG § 14 – Berücksichtigung früherer Erwerbe
- § 13 ErbStG: ErbStG § 13 – Steuerbefreiungen (Hausrat, Familienheim)
- § 10 ErbStG: ErbStG § 10 – Steuerpflichtiger Erwerb (Abrundung auf volle 100 Euro)
Stand: · So prüfen wir
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