Kirchensteuer Rechner 2026 für alle Bundesländer
Mit dem Kirchensteuer Rechner ermitteln Sie Ihre Kirchensteuer für 2026. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein, wählen Sie Bundesland und Veranlagung und tragen Sie die Zahl der Kinderfreibeträge ein – der Rechner zeigt die Kirchensteuer pro Jahr und pro Monat samt Rechenweg.
Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen im Jahr 50.000 € · Veranlagung: Einzelveranlagung (Grundtarif) · Bundesland: Nordrhein-Westfalen · Zahl der Kinderfreibeträge 0 → Kirchensteuer im Jahr: 949,32 € Kirchensteuer im Jahr. Quelle: § 51a Abs. 2 EStG, Zuschlagsteuern: Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder. Stand: .
So wird gerechnet
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Grundlage ist allerdings nicht die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer, sondern die Steuer, die sich nach Abzug der Freibeträge für Kinder ergäbe (§ 51a EStG). Wer Kinder hat, zahlt deshalb weniger Kirchensteuer, auch wenn er Kindergeld bezieht.
Beispiele für 2026
| Zu versteuerndes Einkommen (ledig) | Einkommensteuer | Kirchensteuer 9 % | Kirchensteuer 8 % |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 4.217 € | 379,53 € | 337,36 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 949,32 € | 843,84 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 2.021,76 € | 1.797,12 € |
Ein Ehepaar in Nordrhein-Westfalen mit 80.000 € gemeinsamem Einkommen und zwei Kindern hat zwei Kinderfreibeträge. Abgezogen werden je Kind 9.756 € (zweimal 3.414 € plus zweimal 1.464 €), es bleiben 60.488 €. Die Einkommensteuer darauf nach dem Splittingtarif beträgt 8.572 €, die Kirchensteuer 9 % davon 771,48 € im Jahr.
Kirchensteuer nach Bundesland
- 8 %: Bayern und Baden-Württemberg.
- 9 %: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Arbeitnehmer zahlen die Kirchensteuer monatlich über den Lohnsteuerabzug; Ihren Nettolohn zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Auf Kapitalerträge wird sie zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten.
Kappung, Kirchgeld und Sonderausgabenabzug
Viele Landeskirchen begrenzen die Kirchensteuer – je nach Land automatisch oder nur auf Antrag – auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (Kappung) – das lohnt sich vor allem bei hohen Einkommen. Ist nur ein Ehepartner Kirchenmitglied und verdient er wenig, kann stattdessen das besondere Kirchgeld anfallen. Beides berechnet dieser Rechner nicht. Die gezahlte Kirchensteuer können Sie in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehen; das senkt Ihre Einkommensteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Bundesländern.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 50.000 Euro?
Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig, ohne Kinder) beträgt die Einkommensteuer 2026 10.548 €; die Kirchensteuer liegt bei 949,32 € (9 %) bzw. 843,84 € (8 %).
Senken Kinder die Kirchensteuer?
Ja. Für die Kirchensteuer werden immer die Freibeträge für Kinder abgezogen – 2026 sind das 9.756 € je Kind bei Ehepaaren –, auch wenn Sie Kindergeld erhalten.
Zahlen Rentner Kirchensteuer?
Ja, wenn auf ihre Rente Einkommensteuer anfällt. Die Kirchensteuer beträgt dann 8 % oder 9 % dieser Einkommensteuer; ohne Einkommensteuer fällt keine Kirchensteuer an.
Wie berechnet man die Kirchensteuer mit Formel?
Kirchensteuer = Einkommensteuer (nach Abzug der Kinderfreibeträge) × 8 % bzw. 9 %. Bei 4.217 € Einkommensteuer und 9 % sind das 379,53 €.
Ist die Kirchensteuer von der Steuer absetzbar?
Ja, gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert im Jahr der Zahlung Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 51a Abs. 2 EStG: Zuschlagsteuern: Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder
- § 32 Abs. 6 EStG: Kinderfreibetrag 3.414 € und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung 1.464 € je Elternteil
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) und Splittingverfahren
- EKD – Kirchensteuer: 9 %, in Baden-Württemberg und Bayern 8 %
- Finanzamt Brandenburg – Kirchensteuer: Kinderfreibeträge, Kappung
Stand: · So prüfen wir
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