Pflichtteil Rechner: Pflichtteil und gesetzlicher Erbteil

Der Pflichtteil Rechner zeigt, wie viel Ihnen als enterbtes Kind oder enterbter Ehegatte mindestens zusteht. Geben Sie den Wert des Nachlasses, die Zahl der Kinder und den Güterstand der Ehe ein – Sie sehen den gesetzlichen Erbteil, den Pflichtteil in Euro und die Erbquoten.

Beispiel: Wert des Nachlasses 300.000 € · Zahl der Kinder 2 · Ehegatte: Ehegatte, Zugewinngemeinschaft (ohne Ehevertrag) → Pflichtteil je Kind: 37.500,00 € Pflichtteil je Kind (1/8 des Nachlasses). Quelle: § 1924 BGB, Gesetzliche Erben erster Ordnung; Kinder erben zu gleichen Teilen. Stand: .

€
Vermögen des Verstorbenen minus Schulden und Beerdigungskosten.
Lebende Kinder; an die Stelle eines verstorbenen Kindes treten dessen Kinder.
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Ergebnis

Pflichtteil je Kind
37.500,00 € Pflichtteil je Kind (1/8 des Nachlasses)
Gesetzlicher Erbteil je Kind
75.000,00 € (1/4)
Pflichtteil des Ehegatten
37.500,00 € (1/8, kleiner Pflichtteil) zuzüglich Zugewinnausgleich
Gesetzliche Erbfolge
  • 2 × Kind: je 1/4 = 75.000,00 €
  • Ehegatte: 1/2 = 150.000,00 €
Erbt der Ehegatte (z. B. beim Berliner Testament), beträgt sein Erbteil ½ – die Kinder erhalten dann den hier gezeigten Pflichtteil. Wird der Ehegatte enterbt, erhält er den kleinen Pflichtteil aus ⅛ plus den rechnerischen Zugewinnausgleich; die Pflichtteile der Kinder steigen dann. Gerechnet nach gesetzlicher Erbfolge. Nicht berücksichtigt: Schenkungen der letzten zehn Jahre (Pflichtteilsergänzung), Anrechnung von Zuwendungen, Pflichtteilsverzicht und Erben ohne Kinder. Für den Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

So wird gerechnet

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und wird in Geld ausgezahlt. Anspruch haben Kinder, Ehegatten und – wenn keine Kinder da sind – die Eltern, sofern sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, hängt von der Zahl der Kinder und vom Güterstand der Ehe ab.

Gesetzliche Erbquoten neben Kindern

Beispiele bei 300.000 € Nachlass

FamilieErbteil je KindPflichtteil je Kind
Ehegatte (Zugewinngemeinschaft), 1 Kind½ = 150.000 €¼ = 75.000 €
Ehegatte (Zugewinngemeinschaft), 2 Kinder¼ = 75.000 €⅛ = 37.500 €
Ehegatte (Gütertrennung), 2 Kinder⅓ = 100.000 €⅙ = 50.000 €
Ehegatte (Gütertrennung), 3 Kinder¼ = 75.000 €⅛ = 37.500 €
kein Ehegatte, 3 Kinder⅓ = 100.000 €⅙ = 50.000 €

Berliner Testament und Pflichtteil des Ehegatten

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod beider. Die Kinder können nach dem ersten Erbfall trotzdem ihren Pflichtteil verlangen – bei zwei Kindern und Zugewinngemeinschaft je ⅛ des Nachlasses. Wird umgekehrt der Ehegatte enterbt, erhält er den „kleinen Pflichtteil“ aus dem nicht erhöhten Erbteil (⅛ neben Kindern) und zusätzlich den tatsächlichen Zugewinnausgleich, den der Zugewinnausgleich-Rechner schätzt.

Was zählt zum Nachlass?

Maßgeblich ist der Wert am Todestag: Immobilien, Konten, Depots und Wertgegenstände, abzüglich Schulden und Beerdigungskosten. Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren können über die Pflichtteilsergänzung zusätzlich zählen. Der Pflichtteil verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben. Ob auf das Erbe Steuer anfällt, zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?

Die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern und einem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft sind das je ⅛ des Nachlasses, bei 300.000 € also 37.500 €.

Wie berechne ich den Pflichtteil bei 3 Kindern?

Ohne Ehegatten erbt jedes Kind ⅓, der Pflichtteil beträgt ⅙. Mit Ehegatten in Zugewinngemeinschaft erbt jedes Kind ⅙, der Pflichtteil beträgt 1/12.

Wie hoch ist der Pflichtteil des Ehegatten?

Bei Zugewinngemeinschaft neben Kindern ⅛ des Nachlasses (kleiner Pflichtteil) plus Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung die Hälfte des Erbteils, mit zwei Kindern also ⅙.

Haben Kinder beim Berliner Testament Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja. Sie sind beim ersten Erbfall enterbt und können ihren Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten verlangen.

Wann verjährt der Pflichtteil?

Drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben.

Wird der Pflichtteil in Geld ausgezahlt?

Ja, der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände wie das Haus besteht nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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