Erbschaftsteuer-Rechner

Vermögen insgesamt zum Verkehrswert abzüglich Schulden und Nachlassverbindlichkeiten
z. B. Familienheim bei Selbstnutzung oder Hausrat bis zu den Grenzen des § 13 ErbStG; 0 wenn nichts davon zutrifft
Schenkungen und Erbschaften vom selben Schenker oder Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre; 0 wenn keine

Ergebnis

Steuer
Erbschaftsteuer: 22.000,00 € (Steuerklasse I, Steuersatz 11 %)
Steuerklasse und Freibetrag
Steuerklasse I, Freibetrag 400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb
200.000,00 €
Steuersatz
11 %
Durchschnittlicher Steuersatz
3,67 %
Verbleibt nach Steuer
578.000,00 €
Steuersätze der Steuerklasse
Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz
0,00 € – 75.000,00 €7 %
75.001,00 € – 300.000,00 €11 %
300.001,00 € – 600.000,00 €15 %
600.001,00 € – 6.000.000,00 €19 %
6.000.001,00 € – 13.000.000,00 €23 %
13.000.001,00 € – 26.000.000,00 €27 %
ab 26.000.001,00 €30 %
Rechtsstand ErbStG 2026. Nicht berücksichtigt sind Betriebsvermögen und Verschonungsregeln (§§ 13a–13d), Versorgungsfreibetrag (§ 17), Pflegefreibetrag, Auslandsbezug und Steuerermäßigung (§ 27). Wurde auf frühere Erwerbe mehr Steuer gezahlt als heute anfiele, ist nach § 14 der höhere Betrag anzurechnen. Der Rechner ersetzt keine Beratung; maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.