Pendlerpauschale-Rechner 2026
Einfache Entfernung zur Arbeit und Arbeitstage eingeben – der Rechner zeigt sofort Ihre absetzbare Pendlerpauschale für 2026 oder 2025 und ob sie über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgeht.
So wird gerechnet
So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner
Ab dem Steuerjahr 2026 beträgt die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) einheitlich 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung – ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025). Bis 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.
Formel 2026: volle Kilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Ohne eigenen oder überlassenen Pkw höchstens 4.500 € im Jahr.
| 2025 | 2026 | |
|---|---|---|
| km 1 bis 20 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab km 21 | 0,38 € | 0,38 € |
| Höchstbetrag ohne eigenen Pkw | 4.500 € | 4.500 € |
Beispielrechnung
25 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage mit dem eigenen Auto:
- 2026: 25 km × 0,38 € = 9,50 € pro Tag × 220 Tage = 2.090 €. Das sind 860 € mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
- 2025: 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 € pro Tag × 220 Tage = 1.738 €.
Mit der Bahn statt mit dem Auto, 60 km und 220 Tage: 60 × 0,38 € × 220 = 5.016 €, gedeckelt auf 4.500 €. Höhere tatsächliche Ticketkosten können stattdessen angesetzt werden.
Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Einen zusätzlichen Steuervorteil bringt die Pendlerpauschale nur, soweit alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Bei 220 Arbeitstagen ist das 2026 allein durch die Fahrten ab 15 km einfacher Entfernung der Fall (15 × 0,38 € × 220 = 1.254 €). Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Der übersteigende Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen.
Wie viel bringt die Pendlerpauschale an Steuern?
Die Pauschale ist keine Auszahlung, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen. Im Beispiel oben (2.090 €) wirken nur die 860 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag – vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Werbungskosten. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % ergibt das rund 258 € Steuerersparnis, bei 42 % rund 361 € (jeweils ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Was zählt als Entfernung und als Arbeitstag?
- Nur die einfache Strecke: Angesetzt wird die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale gilt je Arbeitstag einmal.
- Kürzeste Straßenverbindung: Eine längere Strecke ist nur zulässig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
- Nur volle Kilometer: 10,8 km werden als 10 km angesetzt.
- Nur Tage mit Fahrt: Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Arbeit zählen nicht mit.
- Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß – die Pauschale gilt immer. Der Höchstbetrag von 4.500 € entfällt nur mit eigenem oder überlassenem Pkw.
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer kann die Pauschale für seine Arbeitstage ansetzen; wer nicht selbst fährt, ist an die 4.500 € gebunden.
- Arbeitgeberleistungen: Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers für die Fahrten, z. B. ein Jobticket, mindern die abziehbare Entfernungspauschale (§ 3 Nr. 15 EStG).
Sonderfälle
- Menschen mit Behinderung: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70 – oder mindestens 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) – können statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG). Das bildet der Rechner nicht ab.
- Doppelte Haushaltsführung: Für eine Familienheimfahrt pro Woche gilt ebenfalls 0,38 € je vollem Kilometer zwischen eigenem Hausstand und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dafür ist der Rechner nicht ausgelegt – die Arbeitstage wären durch die Zahl der Heimfahrten zu ersetzen.
- Öffentliche Verkehrsmittel teurer als die Pauschale: Übersteigen die Ticketkosten im Jahr die insgesamt abziehbare Pauschale, können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Wo trage ich die Pendlerpauschale ein?
Arbeitnehmer geben die Fahrten in der Anlage N der Einkommensteuererklärung an: Anschrift der ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitstage, einfache Entfernung und benutztes Verkehrsmittel. Die Pauschale berechnet das Finanzamt daraus selbst; der Rechner hilft, das Ergebnis vorab zu prüfen.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, wirkt die Pauschale steuerlich nicht. Stattdessen kann auf Antrag mit der Einkommensteuererklärung die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG in Betracht kommen; Voraussetzungen und Höhe regelt diese Vorschrift.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Pendlerpauschale 2026?
Volle Kilometer der einfachen Entfernung × 0,38 € × Arbeitstage mit Fahrt zur Arbeit. Bei 25 km und 220 Tagen sind das 2.090 €.
Kann ich Hin- und Rückweg absetzen?
Nein. Die Pendlerpauschale bemisst sich nur nach der einfachen Entfernung und gilt pro Arbeitstag einmal. Der Rückweg ist damit abgegolten.
Ab wie viel Kilometern gibt es die Pendlerpauschale?
Ab dem ersten vollen Kilometer. Seit 2026 gelten 0,38 € für jeden Kilometer; bis 2025 waren es 0,30 € für die ersten 20 km.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale maximal?
Mit eigenem oder überlassenem Pkw gibt es keinen Höchstbetrag. Mit Bahn, Rad oder als Mitfahrer ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt; höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können stattdessen angesetzt werden.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Nur die Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Bei einer 5-Tage-Woche sind nach Abzug von Urlaub und Feiertagen häufig 210 bis 230 Tage realistisch. Das Finanzamt kann bei auffällig hohen Angaben Nachweise verlangen.
Zählen Homeoffice-Tage für die Pendlerpauschale?
Nein. Für Tage, an denen Sie nicht zur Arbeitsstätte fahren, gibt es keine Entfernungspauschale. Tragen Sie im Rechner nur Tage mit Fahrt ein.
Gibt es die Pendlerpauschale trotz Jobticket?
Ja, aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen für die Fahrten, etwa ein steuerfreies Jobticket, werden auf die Entfernungspauschale angerechnet (§ 3 Nr. 15 EStG).
Wie viel bringt die Pendlerpauschale?
Sie mindert das zu versteuernde Einkommen, soweit alle Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei 25 km und 220 Tagen (2.090 €) wirken 860 €; bei 30 % Grenzsteuersatz sind das rund 258 € weniger Steuern.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: Einkommensteuergesetz – Entfernungspauschale 0,38 € ab dem ersten Kilometer, Höchstbetrag 4.500 €
- Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363)
- § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
- § 101 EStG: Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Stand:
Passende Werkzeuge
- Arbeitstage-Rechner 2026: nach Bundesland und Monat
Arbeitstage 2026: 252 bis 254 je nach Bundesland. Rechner mit allen Feiertagen, Arbeitstagen pro Monat, 5- oder 6-Tage-Woche – auch für 2027.
- Minijob-Rechner 2026: Abgaben Arbeitgeber und Netto (603 €)
Minijob-Rechner 2026: Arbeitgeberkosten, Pauschalabgaben (gewerblich/Privathaushalt), Rentenversicherung und Netto des Minijobbers – Grenze 603 €.
- Grunderwerbsteuer-Rechner 2026 – alle 16 Bundesländer
Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Steuer für alle 16 Bundesländer sofort berechnen – mit aktuellem Steuersatz, Abzug für Einbauküche und Inventar.
- Grundsteuer-Rechner 2026: neue Grundsteuer berechnen
Grundsteuer-Rechner 2026: neue Grundsteuer mit Hebesatz berechnen – Bundesmodell, Bayern, BW, Hamburg, Niedersachsen, Messbetrag. Mit Rechenweg.
- Kaufnebenkosten-Rechner 2026: Haus & Wohnung je Bundesland
Kaufnebenkosten-Rechner für Haus und Wohnung: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch nach GNotKG und Makler je Bundesland – alle Posten einzeln.
- Mehrwertsteuer-Rechner 2026: brutto ↔ netto (19 % / 7 %)
Mehrwertsteuer-Rechner: MwSt. auf netto aufschlagen oder aus brutto herausrechnen – 19 %, 7 % oder eigener Satz, centgenau, mit Formeln und Beispielen.