Brutto-Netto-Rechner 2026

Geben Sie Ihr Bruttogehalt pro Monat oder Jahr ein und sehen Sie sofort, was netto übrig bleibt – mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben 2026 einzeln aufgeschlüsselt. Die Lohnsteuer wird exakt nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet, direkt in Ihrem Browser.

Quelle: § 39b Abs. 6 EStG, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (amtlicher Pseudocode, Stand 23.10.2025). Stand: .

€
laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Gehaltsabrechnung/ELStAM); je Kind meist 0,5 oder 1
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %; Sie tragen die Hälfte
für die Abschläge zählen nur Kinder unter 25; sind alle älter, „1 Kind“ wählen
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Ergebnis

Netto pro Monat
2.333,25 €
Netto pro Jahr
27.999,00 €
Brutto pro Monat
3.500,00 €
Steuern pro Monat
405,50 €
Sozialabgaben pro Monat
761,25 €
Netto-Anteil vom Brutto
66,66 %
Rechtsstand 1. Januar 2026, Seite geprüft am 29.09.2026. Gesetzlich versichert, laufender Monatslohn ohne Einmalzahlungen, Dienstwagen, Freibeträge und Faktorverfahren. Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung – maßgeblich ist Ihre Gehaltsabrechnung.
Abzüge im Einzelnen
AbzugSatz (Ihr Anteil)MonatJahr
Lohnsteuer405,50 €4.866,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Krankenversicherung8,75 %306,25 €3.675,00 €
Pflegeversicherung2,4 %84,00 €1.008,00 €
Rentenversicherung9,3 %325,50 €3.906,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %45,50 €546,00 €

So wird gerechnet

So wird aus Brutto Netto

Vom Bruttolohn gehen zwei Arten von Abzügen ab: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Ihr Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Lohnsteuer berechnet dieser Rechner mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, den auch Lohnprogramme verwenden. In 185 Vergleichsfällen mit dem BMF-Steuerrechner – alle Steuerklassen, Monats- und Jahreslöhne, mit und ohne Kinderfreibeträge – lag die Abweichung bei 0 Cent.

Sozialabgaben 2026

VersicherungGesamtsatzIhr AnteilBeitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)7,3 % + halber Zusatzbeitrag5.812,50 € / Monat
Pflegeversicherung3,6 %1,8 % (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23: +0,6 %, ab dem 2. Kind unter 25: −0,25 % je Kind5.812,50 € / Monat
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 € / Monat
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.450 € / Monat

Quelle der Werte: Rechengrößen 2026 des GKV-Spitzenverbands, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 und die Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,9 %). Über der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht weiter.

Beispiele 2026

Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Nordrhein-Westfalen:

Brutto / MonatLohnsteuerSozialabgabenNetto / Monat
2.000 €88,16 €435,00 €1.476,84 €
2.500 €187,33 €543,75 €1.768,92 €
3.000 €293,08 €652,50 €2.054,42 €
3.500 €405,50 €761,25 €2.333,25 €
4.000 €524,50 €870,00 €2.605,50 €
5.000 €782,41 €1.087,50 €3.130,09 €

Mit Kirchensteuer (9 %) kommen bei 3.500 € brutto 36,49 € hinzu. In Steuerklasse III mit einem Kind (Kinderfreibetrag 1) bleiben von 4.000 € brutto 2.946,34 € netto.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Kinderfreibeträge mindern dabei die Bemessungsgrundlage, auch wenn für die Lohnsteuer selbst nur das Kindergeld zählt. Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Gutverdienende: in Steuerklasse I erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von über 20.350 €.

Grenzen

Nicht berücksichtigt: private Kranken- und Pflegeversicherung, Beamte und nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Einmalzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld), Dienstwagen, Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Faktorverfahren und die auf Antrag mögliche Kappung der Kirchensteuer. Im Übergangsbereich rechnet der Rechner den Kinderlosenzuschlag nach der Gesamt-Bemessungsgrundlage (DRV), die Abschläge für Kinder nach dem Arbeitnehmer-Anteil. Die Jahres-Lohnsteuer kann sich durch die Steuererklärung noch ändern. Rechtsstand 1. Januar 2026, geprüft am 29.09.2026. Eine unverbindliche Berechnung, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel sind 3.000 € brutto netto in Steuerklasse 1?

2026 bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer 2.054,42 € netto (Zusatzbeitrag 2,9 %). Abgezogen werden 293,08 € Lohnsteuer und 652,50 € Sozialabgaben.

Wie viel Netto bleibt von 4.000 € brutto?

In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: 2.605,50 € im Monat. In Steuerklasse III mit einem Kind sind es 2.946,34 €, in Steuerklasse V nur 2.185,09 €.

Welche Steuerklasse lohnt sich für Verheiratete?

III/V lohnt sich beim Monatsnetto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient; IV/IV bei ähnlichem Einkommen. Die Jahressteuer ist in beiden Fällen gleich – zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer gleicht die Steuererklärung aus.

Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?

Als Arbeitnehmer zahlen Sie rund 21 bis 22 % Ihres Bruttos (bei 2,9 % Zusatzbeitrag): 9,3 % Rente, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung plus halben Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflege (kinderlos 2,4 %) – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viel sind 50.000 € brutto im Jahr netto?

Rund 32.337 € netto im Jahr oder 2.694,75 € im Monat in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Wählen Sie „pro Jahr“, dann rechnet der Rechner mit dem Jahreslohn.

Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?

Bei 603,01 bis 2.000 € im Monat zahlen Beschäftigte ermäßigte Sozialabgaben; der Rechner nutzt dafür die Formel aus § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F 0,6619. Bei 1.500 € brutto fallen so 280,17 € statt 326,25 € Sozialabgaben an.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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