Rentenbesteuerung Rechner 2026: Wie viel Steuer zahle ich auf meine Rente?

Mit dem Rentenbesteuerung Rechner prüfen Sie, ob und wie viel Steuer Sie 2026 auf Ihre gesetzliche Rente zahlen. Geben Sie die monatliche Bruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein – der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil, zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschbeträge ab und zeigt die Einkommensteuer.

Beispiel: Monatliche Bruttorente 1.800 € · Jahr des Rentenbeginns 2.026 · Weitere Einkünfte im Jahr 0 € · Veranlagung: Alleinstehend · Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2,9 % → Einkommensteuer im Jahr: 500,00 € Steuer im Jahr. Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Besteuerungsanteil der Renten nach Jahr des Rentenbeginns (Tabelle bis 2058, 2026: 84 %). Stand: .

€
Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (Rentenbescheid).
€
z. B. Betriebsrente nach Abzug von Freibeträgen, Mieteinkünfte oder bei Ehepaaren die Einkünfte des Partners; 0, wenn keine.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Sie tragen die Hälfte.
Dann 4,2 % statt 3,6 % Pflegeversicherung.
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Ergebnis

Einkommensteuer im Jahr
500,00 € Steuer im Jahr
pro Monat
41,67 € pro Monat
Besteuerungsanteil
84 % (Rentenbeginn 2026)
Rechenweg
  • Jahresbruttorente: 21.600,00 €
  • steuerpflichtig 84 %: 18.144,00 € – steuerfrei (Rentenfreibetrag): 3.456,00 €
  • abgezogen: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Kranken- und Pflegeversicherung 2.667,60 €
  • zu versteuerndes Einkommen: 15.338,00 € (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €)
  • Einkommensteuer 500,00 €, Solidaritätszuschlag 0,00 €
Nicht berücksichtigt: Kirchensteuer, Altersentlastungsbetrag, Versorgungsfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und weitere Abzüge. Ohne private Krankenversicherung gerechnet.

So wird gerechnet

Wie wird die Rente besteuert?

Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil der Rente – er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und beträgt 2026 84 %. Der Rest ist der Rentenfreibetrag, der im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wird. Vom steuerpflichtigen Teil werden 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag (Ehepaare 72 €) sowie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €), fällt Einkommensteuer an.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenbeginnBesteuerungsanteil
bis 200550 %202684 %
201060 %202784,5 %
202080 %203086 %
202382,5 %204091 %
202583,5 %ab 2058100 %

Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; erst wer 2058 in Rente geht, versteuert seine Rente vollständig.

Beispiele für 2026

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Gesetzlich versicherte Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung von 3,6 % (kinderlos 4,2 %) tragen Rentner allein. Diese Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen voll abziehbar. Wie hoch Ihre Rente voraussichtlich wird, zeigt der Rentenrechner.

Häufige Fragen

Wie viel Rente ist 2026 steuerfrei?

Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine gesetzliche Rente bis etwa 1.450 € im Monat ohne andere Einkünfte steuerfrei (mit Kindern, Zusatzbeitrag 2,9 %). Bei 1.500 € fallen nach dem Rechner nur 59 € Steuer im Jahr an.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?

Für Renten, die 2026 beginnen, sind 84 % steuerpflichtig. Der Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte bis 100 % im Jahr 2058.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der steuerfreie Teil der Rente. Er wird im Jahr nach Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang; Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte – also der steuerpflichtige Rentenanteil nach Abzug der Werbungskosten plus andere Einkünfte – den Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €) übersteigt.

Werden Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?

Ja. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen.

Wie werden Ehepaare besteuert?

Bei Zusammenveranlagung werden beide Einkünfte addiert und nach dem Splittingtarif versteuert; der Grundfreibetrag verdoppelt sich auf 24.696 €.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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