Rentenbesteuerung Rechner 2026: Wie viel Steuer zahle ich auf meine Rente?
Mit dem Rentenbesteuerung Rechner prüfen Sie, ob und wie viel Steuer Sie 2026 auf Ihre gesetzliche Rente zahlen. Geben Sie die monatliche Bruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein – der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil, zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschbeträge ab und zeigt die Einkommensteuer.
Beispiel: Monatliche Bruttorente 1.800 € · Jahr des Rentenbeginns 2.026 · Weitere Einkünfte im Jahr 0 € · Veranlagung: Alleinstehend · Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2,9 % → Einkommensteuer im Jahr: 500,00 € Steuer im Jahr. Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Besteuerungsanteil der Renten nach Jahr des Rentenbeginns (Tabelle bis 2058, 2026: 84 %). Stand: .
So wird gerechnet
Wie wird die Rente besteuert?
Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil der Rente – er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und beträgt 2026 84 %. Der Rest ist der Rentenfreibetrag, der im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wird. Vom steuerpflichtigen Teil werden 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag (Ehepaare 72 €) sowie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €), fällt Einkommensteuer an.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
|---|---|---|---|
| bis 2005 | 50 % | 2026 | 84 % |
| 2010 | 60 % | 2027 | 84,5 % |
| 2020 | 80 % | 2030 | 86 % |
| 2023 | 82,5 % | 2040 | 91 % |
| 2025 | 83,5 % | ab 2058 | 100 % |
Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; erst wer 2058 in Rente geht, versteuert seine Rente vollständig.
Beispiele für 2026
- 1.500 € Rente, Beginn 2026, alleinstehend: Jahresrente 18.000 €, davon 84 % = 15.120 € steuerpflichtig. Nach Abzug von 102 €, 36 € und 2.223 € Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 12.759 € – die Steuer beträgt 59 € im Jahr.
- 1.800 € Rente, Beginn 2026: 18.144 € steuerpflichtig, 15.338 € zu versteuern, 500 € Einkommensteuer im Jahr (41,67 € im Monat).
- 2.000 € Rente, Beginn 2020: 80 % Besteuerungsanteil, 16.098 € zu versteuern, 653 € Steuer.
- Ehepaar, 2.500 € Rente plus 12.000 € Einkünfte des Partners: 33.321 € zu versteuern, 1.546 € Steuer nach dem Splittingtarif.
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Gesetzlich versicherte Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung von 3,6 % (kinderlos 4,2 %) tragen Rentner allein. Diese Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen voll abziehbar. Wie hoch Ihre Rente voraussichtlich wird, zeigt der Rentenrechner.
Häufige Fragen
Wie viel Rente ist 2026 steuerfrei?
Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine gesetzliche Rente bis etwa 1.450 € im Monat ohne andere Einkünfte steuerfrei (mit Kindern, Zusatzbeitrag 2,9 %). Bei 1.500 € fallen nach dem Rechner nur 59 € Steuer im Jahr an.
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?
Für Renten, die 2026 beginnen, sind 84 % steuerpflichtig. Der Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte bis 100 % im Jahr 2058.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der steuerfreie Teil der Rente. Er wird im Jahr nach Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang; Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte – also der steuerpflichtige Rentenanteil nach Abzug der Werbungskosten plus andere Einkünfte – den Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €) übersteigt.
Werden Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?
Ja. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen.
Wie werden Ehepaare besteuert?
Bei Zusammenveranlagung werden beide Einkünfte addiert und nach dem Splittingtarif versteuert; der Grundfreibetrag verdoppelt sich auf 24.696 €.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG: Besteuerungsanteil der Renten nach Jahr des Rentenbeginns (Tabelle bis 2058, 2026: 84 %)
- § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € für Renten
- § 10c EStG: Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € (Zusammenveranlagung 72 €)
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €)
- § 249a SGB V: Krankenversicherung der Rentner: Beiträge tragen Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte
- § 59 Abs. 1 SGB XI: Pflegeversicherung: Beiträge aus der Rente trägt das Mitglied allein
Stand: · So prüfen wir
Passende Werkzeuge
- Rentenrechner 2026 – gesetzliche Rente berechnenRentenrechner 2026: Monatsrente aus Entgeltpunkten oder Verdienst berechnen – mit Rentenwert 42,52 €, Abschlag bei frühem Beginn und Netto vor Steuern.
- Rentenalter berechnen – wann kann ich in Rente gehen?Rentenalter berechnen: Regelaltersgrenze und Rentenbeginn nach Geburtsdatum, dazu Rente ab 63 mit Abschlag und nach 45 Beitragsjahren. Nach SGB VI, Stand 2026.
- Einkommensteuer berechnen 2026Einkommensteuer berechnen nach dem Tarif 2026: Steuer, Soli, Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz aus dem zu versteuernden Einkommen.
- Kirchensteuer Rechner 2026 für alle BundesländerKirchensteuer Rechner 2026: aus dem zu versteuernden Einkommen die Kirchensteuer berechnen – 8 % oder 9 % je Bundesland, mit Splitting und Kinderfreibeträgen.
- Altersvorsorge-RechnerAltersvorsorge-Rechner: Alter, Sparrate, Rendite und Inflation eingeben – Kapital zum Rentenbeginn und monatliche Entnahme nominal und in heutiger Kaufkraft.
- BaufinanzierungsrechnerBaufinanzierungsrechner: Monatsrate aus Kaufpreis, Eigenkapital und Zins, Restschuld nach Zinsbindung, Sondertilgung, Monatsplan und Laufzeitvergleich.
- Grundsicherung im Alter Rechner 2026Grundsicherung im Alter Rechner 2026: Regelsatz 563 €, Miete, Rente und Freibeträge für Grundrente, Betriebsrente und Minijob – Anspruch als Schätzung.
- Witwenrente Rechner 2026 mit EinkommensanrechnungWitwenrente Rechner 2026: große (55 %) oder kleine Witwenrente, Sterbevierteljahr und Anrechnung von eigenem Lohn oder eigener Rente mit Freibetrag 1.122,53 €.
- Studienkredit-Rechner für die RückzahlungStudienkredit-Rechner für die Rückzahlung: Monatsrate, Zinsen in der Karenzphase und Gesamtkosten, für KfW- und Bank-Studienkredite und das BAföG-Darlehen.