- Einkommensteuer
- 10.548,00 € nach dem Grundtarif
- Solidaritätszuschlag
- keiner (die Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350,00 €)
- Kirchensteuer
- –
- Steuern insgesamt
- 10.548,00 €
- Durchschnittssteuersatz
- 21,1 %
- Grenzsteuersatz
- 35,1 %
- Splitting-Vorteil
- Rechtsstand 2026 (§ 32a EStG; Soli nach § 3 und § 4 SolzG). Nicht berücksichtigt sind Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt, außerordentliche Einkünfte, Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer und die Vorauszahlungen. Die Kirchensteuer wird vereinfacht als Anteil der Einkommensteuer gerechnet. Das Ergebnis ersetzt keinen Steuerbescheid.