Pfändungsrechner mit der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026

Dieser Pfändungsrechner zeigt, wie viel von Ihrem Nettolohn bei einer Lohnpfändung abgezogen werden darf. Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Zahl der Personen ein, denen Sie Unterhalt leisten: Sie sehen den pfändbaren Betrag, was Ihnen bleibt und den Freibetrag – mit den Werten der Pfändungstabelle 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Beispiel: Monatliches Nettoeinkommen 2.000 € · Unterhaltspflichten: keine → Pfändbarer Betrag pro Monat: 288,82 € pfändbar. Quelle: § 850c ZPO, Zivilprozessordnung, § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (gesetze-im-internet.de). Stand: .

€
Netto nach Steuern und Sozialabgaben, ohne unpfändbare Bezüge wie die Hälfte der Überstundenvergütung.
Personen, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner).
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Ergebnis

Pfändbarer Betrag pro Monat
288,82 € pfändbar
Ihnen bleibt
1.711,18 € im Monat
Pfändungsfreibetrag
1.587,40 € unpfändbar (Grundbetrag mit Unterhaltspflichten)
Berechnung
(2.000,00 € − 1.587,40 €) × 7/10, Einkommen auf volle 10 € abgerundet
Werte der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO für Monatslöhne, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Bei Pfändungen wegen Unterhalt gelten niedrigere Freibeträge, die das Gericht festlegt. Das Gericht kann Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen.

So wird gerechnet

Wie viel darf vom Lohn gepfändet werden?

Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar; für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € dazu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €. Vom Einkommen über dem Freibetrag bleibt ein Teil frei: drei Zehntel, plus zwei Zehntel für die erste und je ein Zehntel für jede weitere Person. Der Rest ist pfändbar. Über 4.866,30 € ist jeder weitere Euro voll pfändbar.

UnterhaltspflichtenFreibetragPfändbar vom Mehrbetrag
keine1.587,40 €7/10
1 Person2.184,82 €5/10
2 Personen2.517,65 €4/10
3 Personen2.850,48 €3/10
4 Personen3.183,31 €2/10
5 und mehr3.516,14 €1/10

So rechnet die Pfändungstabelle

Die amtliche Tabelle arbeitet in Stufen von 10 €: Das Nettoeinkommen wird auf volle 10 € abgerundet, dann wird der Mehrbetrag über dem Freibetrag mit dem pfändbaren Anteil multipliziert. Beispiele aus der Tabelle 2026: Bei 2.000 € netto ohne Unterhaltspflicht sind 288,82 € pfändbar, bei 3.000 € netto 988,82 €. Mit einer Unterhaltspflicht sind es bei 3.000 € noch 407,59 €, mit zwei 192,94 € und mit drei 44,86 €.

Was zählt zum Nettoeinkommen?

Ausgangspunkt ist das Arbeitseinkommen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bestimmte Bezüge sind ganz oder teilweise unpfändbar, etwa die Hälfte der Überstundenvergütung oder Teile des Urlaubs- und Weihnachtsgelds; sie werden vorher abgezogen. Für das Pfändungsschutzkonto gelten eigene Regeln mit einem monatlichen Grundfreibetrag.

Gültigkeit

Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und vom Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. Die Werte dieses Rechners stammen aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und gelten bis zum 30. Juni 2027.

Häufige Fragen

Wie viel ist 2026 pfändungsfrei?

Ab 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar, mit einer Unterhaltspflicht 2.184,82 €.

Wie viel wird bei 2.000 € netto gepfändet?

Ohne Unterhaltspflicht 288,82 € im Monat. Mit einer unterhaltsberechtigten Person ist bei 2.000 € nichts pfändbar.

Wie viel wird bei 3.000 € netto gepfändet?

Ohne Unterhaltspflicht 988,82 €, mit einer Person 407,59 €, mit zwei Personen 192,94 €.

Ab welchem Einkommen ist alles pfändbar?

Der Teil über 4.866,30 € netto im Monat ist voll pfändbar.

Wann ändert sich die Pfändungstabelle?

Jedes Jahr zum 1. Juli. Die aktuelle Tabelle gilt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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