Arbeitslosengeld-Rechner 2026 (ALG 1)
Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt Ihr ALG 1 pro Tag und Monat: Bruttogehalt, Steuerklasse und Kinder eintragen, dazu Versicherungsmonate und Alter für die Bezugsdauer. Der Rechenweg zeigt jeden Abzug nach dem Gesetz.
Beispiel: Durchschnittliches Bruttogehalt 3.000 € / Monat · Steuerklasse: I · Versicherungspflichtig beschäftigt 24 Monate · Alter bei Beginn des Anspruchs 40 Jahre → Arbeitslosengeld pro Monat (30 Tage): 1.246,80 €. Quelle: § 149 SGB III, Höhe des Arbeitslosengeldes: 67 % bzw. 60 % des Leistungsentgelts. Stand: .
So wird gerechnet
So wird das Arbeitslosengeld berechnet
Das ALG 1 ist keine Pauschale, sondern folgt einer festen Formel aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Der Arbeitslosengeld-Rechner geht in vier Schritten vor:
- Bemessungsentgelt (§ 151 SGB III): Das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt je Tag im Bemessungszeitraum – im Rechner das Monatsbrutto mal 12, geteilt durch 365 Kalendertage. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erhoben (2026: 8.450 € im Monat), darüber hinaus zählt nichts.
- Leistungsentgelt (§ 153 SGB III): Vom Bemessungsentgelt gehen pauschal 20 % Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Ihrer Steuerklasse ab. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
- Leistungssatz (§ 149 SGB III): 67 % des Leistungsentgelts für Arbeitslose mit mindestens einem Kind, sonst 60 %.
- Auszahlung: Das Arbeitslosengeld wird je Kalendertag berechnet; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt von den Versicherungsmonaten in den letzten 30 Monaten und vom Alter ab (§ 147 SGB III):
| Versicherungsmonate | Alter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| mindestens 12 | jedes Alter | 6 Monate |
| mindestens 16 | jedes Alter | 8 Monate |
| mindestens 20 | jedes Alter | 10 Monate |
| mindestens 24 | jedes Alter | 12 Monate |
| mindestens 30 | ab 50 | 15 Monate |
| mindestens 36 | ab 55 | 18 Monate |
| mindestens 48 | ab 58 | 24 Monate |
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Nebeneinkommen: Zusätzliche Einkünfte werden nach Abzug eines Freibetrags von 165 € angerechnet (§ 155 SGB III).
- Sperrzeit: Wer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst, kann eine Sperrzeit erhalten, in der kein Geld fließt (§ 159 SGB III).
- Abfindung und Urlaubsabgeltung: Sie können dazu führen, dass der Anspruch zeitweise ruht.
- Freibeträge: Kinderfreibeträge und weitere Lohnsteuerabzugsmerkmale; sie ändern das Ergebnis nur geringfügig.
Die Berechnung ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Den Anspruch prüft allein die Agentur für Arbeit; melden Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis des Beschäftigungsendes arbeitsuchend.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei 3.000 € brutto?
Das hängt von Steuerklasse und Kindern ab. Der Rechner kommt bei Steuerklasse I ohne Kind auf rund 1.250 € im Monat. Mit Kind (67 %) liegt der Betrag bei rund 1.390 €, also etwa 12 % höher.
Wie viel Prozent vom Netto bekomme ich als ALG 1?
Arbeitslose mit Kind erhalten 67 %, alle anderen 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Dieses ist niedriger als das echte Netto, weil die Sozialversicherung pauschal mit 20 % abgezogen wird.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Je nach Versicherungszeit und Alter zwischen 6 und 24 Monaten. Unter 50 Jahren sind es höchstens 12 Monate. Mindestvoraussetzung sind 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten.
Welche Steuerklasse zählt für das ALG 1?
Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Ein späterer Wechsel wird nur unter den Bedingungen des § 153 Abs. 3 SGB III berücksichtigt.
Kann ich neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?
Ja, bis unter 15 Wochenstunden. Das Einkommen wird nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und eines Freibetrags von 165 € auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Schätzung mit Näherungen. Die Höhe legt die Agentur für Arbeit in Ihrem Bescheid fest.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 149 SGB III: Höhe des Arbeitslosengeldes: 67 % bzw. 60 % des Leistungsentgelts
- § 151 SGB III: Bemessungsentgelt
- § 153 SGB III: Leistungsentgelt: pauschalierte Abzüge (Sozialversicherungspauschale 20 %, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag)
- § 147 SGB III: Anspruchsdauer nach Versicherungszeit und Lebensalter
- §§ 142, 143 SGB III: Anwartschaftszeit (12 Monate) und Rahmenfrist (30 Monate)
- § 155 SGB III: Anrechnung von Nebeneinkommen (Freibetrag 165 €)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026: 8.450 € im Monat
- § 39b Abs. 6 EStG: BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld
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