Rentenrechner 2026 – gesetzliche Rente berechnen
Der Rentenrechner berechnet Ihre gesetzliche Monatsrente nach der Rentenformel: Entgeltpunkte (oder Verdienst und Versicherungsjahre) eingeben, einen früheren oder späteren Rentenbeginn wählen – und Sie sehen Brutto, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und die Rente vor Einkommensteuer.
Beispiel: Ich kenne …: meine Entgeltpunkte (Rentenauskunft) · Entgeltpunkte 35 · Rente früher als zur Regelaltersgrenze 0 Monate · Rente später als zur Regelaltersgrenze 0 Monate → Monatsrente brutto: 1.488,20 €. Quelle: § 64 SGB VI, Rentenformel: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Stand: .
So wird gerechnet
So funktioniert der Rentenrechner
Die gesetzliche Rente folgt einer Formel aus § 64 SGB VI: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst gibt es einen Entgeltpunkt; wer mehr verdient, sammelt mehr Punkte, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der aktuelle Rentenwert gibt an, wie viel Euro ein Punkt im Monat wert ist. Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten 1,0.
Aktueller Rentenwert 2026
Zum 1. Juli 2026 stieg der aktuelle Rentenwert um 4,24 % von 40,79 € auf 42,52 €, einheitlich in Ost und West. Die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten beträgt damit 1.913,40 € brutto – das sind 77,85 € mehr als zuvor. Dieser Wert ist keine Durchschnittsrente: Wer weniger als 45 Jahre durchschnittlich verdient hat, kommt auf weniger.
Abschlag und Zuschlag beim Rentenbeginn
Wer die Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beginnt, erhält je Monat 0,3 % weniger – dauerhaft, bis zu 14,4 % bei 48 Monaten. Wer später beginnt, bekommt je Monat 0,5 % mehr. Das regelt der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI. Wann Ihre Regelaltersgrenze erreicht ist, zeigt der Rentenalter-Rechner dieses Angebots.
Beispiel: 30 Entgeltpunkte, Regelaltersgrenze
30 × 42,52 € = 1.275,60 € brutto. Davon gehen 8,75 % Krankenversicherung (111,62 €) und 3,6 % Pflegeversicherung (45,92 €) ab; es bleiben 1.118,06 € vor Einkommensteuer.
Netto vor Steuern: Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Pflichtversicherte Rentner zahlen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 247 SGB V): 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse (gerechnet mit dem Durchschnitt 2026 von 2,9 %, also 1,45 %), zusammen 8,75 %. Die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte. Den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % zahlen Rentner allein, Kinderlose ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 %. Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rente anfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns und von weiteren Einkünften ab; das berechnet dieser Rechner nicht.
Was der Rechner nicht abbildet
- Entgeltpunkte aus Kindererziehung, Pflege oder Zurechnungszeiten, die in der Rentenauskunft stehen.
- Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Teilrenten mit anderen Rentenartfaktoren.
- Betriebs- und private Renten sowie Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
- Künftige Anpassungen: Der Rentenwert steigt jährlich zum 1. Juli.
Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist die Rentenauskunft bzw. der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt. Das ist ein Plus von 4,24 % gegenüber den bisherigen 40,79 €.
Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?
Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor (bei Altersrente 1,0) mal aktueller Rentenwert. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst ergibt etwa einen Entgeltpunkt.
Wie viel Rente bekomme ich bei 45 Beitragsjahren?
Bei 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst sind es 45 Entgeltpunkte, also 1.913,40 € brutto im Monat. Bei höherem oder niedrigerem Verdienst entsprechend mehr oder weniger.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherer Rente?
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 %, höchstens um 14,4 %. Der Abschlag gilt dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit.
Was bleibt netto von der Rente?
Von der Bruttorente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, hier zusammen 12,05 % (mit Zuschlag für Kinderlose 12,65 %). Danach kann Einkommensteuer anfallen, die der Rechner nicht bestimmt.
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation und in der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Dort stehen die bisher erworbenen Punkte und eine Hochrechnung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 64 SGB VI: Rentenformel: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: −0,003 je Monat vorzeitiger, +0,005 je Monat späterer Inanspruchnahme
- § 70 SGB VI: Entgeltpunkte für Beitragszeiten (Verdienst ÷ Durchschnittsentgelt)
- Anlage 1 SGB VI: Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig 51.944 €)
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, aktueller Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026
- § 247 SGB V: Krankenversicherung der Rentner: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % auf Renten
- § 249a SGB V: Krankenversicherung der Rentner: Beitragstragung je zur Hälfte
- § 59 Abs. 1 SGB XI: Pflegeversicherung: Rentner tragen den Beitrag aus der Rente allein
- § 55 Abs. 3 SGB XI: Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte
- GKV-Spitzenverband – Rechengrößen und Grenzwerte 2026 (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €)
- § 242a SGB V: BMG – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 %
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