- Pfändbarer Betrag pro Monat
- 288,82 € pfändbar
- Ihnen bleibt
- 1.711,18 € im Monat
- Pfändungsfreibetrag
- 1.587,40 € unpfändbar (Grundbetrag mit Unterhaltspflichten)
- Berechnung
- (2.000,00 € − 1.587,40 €) × 7/10, Einkommen auf volle 10 € abgerundet
- Werte der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO für Monatslöhne, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Bei Pfändungen wegen Unterhalt gelten niedrigere Freibeträge, die das Gericht festlegt. Das Gericht kann Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen.