Pfändungsrechner

€
Netto nach Steuern und Sozialabgaben, ohne unpfändbare Bezüge wie die Hälfte der Überstundenvergütung.
Personen, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner).

Ergebnis

Pfändbarer Betrag pro Monat
288,82 € pfändbar
Ihnen bleibt
1.711,18 € im Monat
Pfändungsfreibetrag
1.587,40 € unpfändbar (Grundbetrag mit Unterhaltspflichten)
Berechnung
(2.000,00 € − 1.587,40 €) × 7/10, Einkommen auf volle 10 € abgerundet
Werte der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO für Monatslöhne, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Bei Pfändungen wegen Unterhalt gelten niedrigere Freibeträge, die das Gericht festlegt. Das Gericht kann Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen.