Kindesunterhalt-Rechner 2026 (Düsseldorfer Tabelle)

Der Kindesunterhalt-Rechner ermittelt den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026: bereinigtes Nettoeinkommen und Alter des Kindes eingeben – das Ergebnis zeigt Einkommensgruppe, Tabellenbetrag und Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes, dazu alle vier Altersstufen im Vergleich.

Beispiel: Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen 3.000 € / Monat · Alter des Kindes: 6 bis 11 Jahre · Kindergeld 259 € / Monat · Korrektur der Einkommensgruppe: keine · Unterhaltspflichtiger ist erwerbstätig → Zahlbetrag Kindesunterhalt / Monat: 512,50 €. Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2026 nebst Leitlinien. Stand: .

€ / Monat
Durchschnittseinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingten Aufwendungen und Schulden; nicht das Gehaltsnetto laut Lohnzettel.
€ / Monat
Seit 2026 259 € je Kind. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte angerechnet, bei volljährigen das volle Kindergeld.
Die Tabelle gilt für zwei Unterhaltsberechtigte. Bei mehr wird in der Regel tiefer, bei weniger höher eingestuft.
Bestimmt den Selbstbehalt: 1.450 € (erwerbstätig) oder 1.200 € (nicht erwerbstätig).
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Ergebnis

Zahlbetrag Kindesunterhalt / Monat
512,50 €
Tabellenbetrag (Bedarf)
642,00 €
Einkommensgruppe
Gruppe 4 (115 % des Mindestunterhalts)
Angerechnetes Kindergeld
129,50 €
Einkommen nach Unterhaltszahlung
2.487,50 €
Alle Altersstufen dieser Gruppe
AlterTabellenbetragZahlbetrag
0 bis 5 Jahre559,00 €429,50 €
6 bis 11 Jahre642,00 €512,50 €
12 bis 17 Jahre751,00 €621,50 €
ab 18 Jahre803,00 €544,00 €
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, kein Gesetz. Das Familiengericht prüft den Einzelfall, etwa Wechselmodell, Mehr- und Sonderbedarf, Schulden oder Einkommen des betreuenden Elternteils.

So wird gerechnet

So funktioniert der Kindesunterhalt-Rechner

Der Unterhalt für ein Kind hängt von zwei Dingen ab: dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle ordnet das bereinigte Nettoeinkommen einer von 15 Einkommensgruppen zu. Jede Gruppe ist ein Prozentsatz des Mindestunterhalts: 100 % in Gruppe 1, bis 200 % in Gruppe 15. Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen – bei Minderjährigen die Hälfte, bei Volljährigen das volle Kindergeld. Übrig bleibt der Zahlbetrag.

Werte der Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026

AltersstufeMindestunterhalt (Gruppe 1)
0 bis 5 Jahre486 €
6 bis 11 Jahre558 €
12 bis 17 Jahre653 €
ab 18 Jahre698 €

Die Gruppen reichen von „bis 2.100 €“ (Gruppe 1, 100 %) bis „bis 11.200 €“ (Gruppe 15, 200 %). Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Das Kindergeld beträgt 259 € je Kind. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt bei 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige; gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen oder einen eigenen Hausstand haben, bei mindestens 1.750 €.

Beispiel: Kind 8 Jahre, Nettoeinkommen 2.800 €

Das Einkommen liegt in Gruppe 3 (110 %). 110 % von 558 € ergeben 614 € Tabellenbetrag. Abzüglich des halben Kindergeldes (129,50 €) bleiben 484,50 € Zahlbetrag im Monat.

Was der Rechner nicht abbildet

Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ein Titel des Familiengerichts oder eine Urkunde des Jugendamts.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11 Jahre) und 653 € (12 bis 17 Jahre). Für Volljährige führt die Tabelle 698 € in der ersten Einkommensgruppe.

Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (2026: 129,50 €) angerechnet, bei volljährigen Kindern das volle (259 €). Der Rest ist der Zahlbetrag.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das durchschnittliche Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und weiterer Posten. Es weicht meist vom Netto der Gehaltsabrechnung ab; Jugendämter und Familiengerichte rechnen es im Einzelfall aus.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige. Bleibt weniger übrig, kommt ein Mangelfall in Betracht.

Gilt die Tabelle auch für mehrere Kinder?

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Berechtigten wird meist eine Gruppe tiefer eingestuft, bei weniger eine höher. Dafür gibt es im Rechner die Korrektur der Einkommensgruppe.

Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?

Nein. Sie ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der die Familiengerichte bundesweit folgen. Im Einzelfall kann das Gericht abweichen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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