Kündigungsfrist-Rechner: letzten Arbeitstag berechnen
Zugang der Kündigung, Beginn des Arbeitsverhältnisses und wer kündigt eingeben – der Rechner zeigt sofort den letzten Arbeitstag, die geltende Frist und bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gesetzlich sowie nach TVöD und TV-L.
So wird gerechnet
So funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner
- Zugang eingeben: der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt – nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses eingeben: daraus ergibt sich die Betriebszugehörigkeit (BGB) bzw. Beschäftigungszeit (TVöD, TV-L).
- Wer kündigt und welche Regelung gilt: Gesetz, TVöD oder TV-L; bei Bedarf Probezeit oder Kleinbetrieb anhaken.
- Ergebnis: Frist, Rechtsgrundlage, letzter Tag des Arbeitsverhältnisses und der späteste Zugangstag für genau diesen Termin – mit Rechenweg.
So wird die Kündigungsfrist berechnet
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Frist von vier Wochen endet am gleichen Wochentag vier Wochen später, also 28 Tage nach dem Zugang; eine Monatsfrist endet am Tag mit derselben Zahl, fehlt er (z. B. 31.), am Monatsletzten (§ 188 Abs. 2, 3 BGB). Danach wird auf den nächsten zulässigen Endtermin aufgerundet – den 15., das Monatsende oder das Quartalsende. Vier Wochen sind also nicht dasselbe wie ein Monat.
Beispielrechnungen
Arbeitsverhältnis seit 01.04.2019, Kündigung geht am 15.10.2026 zu (Betriebszugehörigkeit 7 Jahre, 6 Monate):
| Fall | Frist | Fristende | Arbeitsverhältnis endet | spätester Zugang |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitgeber kündigt (BGB) | 2 Monate zum Monatsende | 15.12.2026 | 31.12.2026 | 31.10.2026 |
| Arbeitnehmer kündigt (BGB) | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 12.11.2026 | 15.11.2026 | 18.10.2026 |
| TVöD / TV-L (beide Seiten) | 3 Monate zum Quartalsende | 15.01.2027 | 31.03.2027 | 31.12.2026 |
Probezeit: Beginn 01.06.2026, Zugang 15.10.2026 – zwei Wochen ohne festen Endtermin, das Arbeitsverhältnis endet am 29.10.2026.
Ein Tag kann viel ausmachen: Kündigt ein Arbeitnehmer mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende und geht die Kündigung am 03.12.2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 31.12.2026. Geht sie erst am 04.12.2026 zu, endet die Frist am 01.01.2027 – das Arbeitsverhältnis endet dann erst am 15.01.2027.
Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
| Betriebszugehörigkeit | Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer (gesetzlich) |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate, vereinbart) | 2 Wochen, kein fester Endtermin | 2 Wochen, kein fester Endtermin |
| unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Die verlängerten Fristen gelten gesetzlich nur, wenn der Arbeitgeber kündigt. Viele Arbeitsverträge übertragen sie auf beide Seiten; für den Arbeitnehmer darf aber keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Kleinbetriebe mit höchstens 20 Arbeitnehmern dürfen vertraglich vier Wochen ohne festen Endtermin vereinbaren – das verkürzt nur die Grundfrist (§ 622 Abs. 5 BGB). Die Fristen gelten für jedes Arbeitsverhältnis, also auch für Teilzeit und Minijob; für Mietverträge gelten andere Regeln.
Die frühere Regel, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählen, verstößt gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, C-555/07 – Kücükdeveci) und wird nicht angewendet.
Kündigungsfrist im TVöD und TV-L (§ 34 Abs. 1)
| Beschäftigungszeit | Frist (für beide Seiten) |
|---|---|
| erste sechs Monate | 2 Wochen zum Monatsschluss |
| bis 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsschluss |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
| ab 5 Jahren | 3 Monate zum Quartalsende |
| ab 8 Jahren | 4 Monate zum Quartalsende |
| ab 10 Jahren | 5 Monate zum Quartalsende |
| ab 12 Jahren | 6 Monate zum Quartalsende |
Anders als im BGB gelten die tariflichen Fristen auch dann, wenn Beschäftigte selbst kündigen. Beispiel 6 Wochen zum Quartalsende: Für ein Ende am 31.03.2027 muss die Kündigung spätestens am 17.02.2027 zugehen; geht sie am 18.02.2027 zu, endet das Arbeitsverhältnis erst am 30.06.2027.
Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit aufweisen, können nach § 34 Abs. 2 vom Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (TVöD-VKA: nur Tarifgebiet West; TV-L: bis 31.12.2026 nur Tarifgebiet West). Der Rechner weist darauf hin, wenn das Alter eingegeben ist.
Sonderfälle
- Schriftform: Die Kündigung braucht Papier und eigenhändige Unterschrift; E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht (§ 623 BGB).
- Wochenende und Feiertage: Das Ende verschiebt sich nicht – ein Arbeitsverhältnis kann an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden.
- Besonderer Kündigungsschutz: In Schwangerschaft und Elternzeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig (§ 17 MuSchG, § 18 BEEG); bei Schwerbehinderung braucht sie die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- Befristeter Vertrag: ordentlich kündbar nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen (§ 15 Abs. 4 TzBfG).
- Ausbildung: In der Probezeit (ein bis vier Monate) können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach können Auszubildende mit vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen; der Ausbildungsbetrieb kann nur noch aus wichtigem Grund kündigen (§ 20, § 22 BBiG). Diese Fälle rechnet der Rechner nicht.
- Fristlose Kündigung: Ohne Frist geht es nur aus wichtigem Grund, der das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar macht, und nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den Gründen erfahren hat (§ 626 BGB).
- Frist verkürzen: Einseitig geht das nicht. Möglich ist ein Aufhebungsvertrag, der ebenfalls schriftlich geschlossen werden muss (§ 623 BGB). Resturlaub wird in der Kündigungsfrist genommen; was bis zum Ende nicht mehr gewährt werden kann, ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Mietwohnung: Für Mietverträge gilt nicht § 622 BGB. Mieter kündigen spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB); dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.
- Kündigungsschutzklage: innerhalb von drei Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG) – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Das Ergebnis ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls: Arbeitsvertrag, anderer Tarifvertrag und besonderer Kündigungsschutz können abweichende Fristen oder ein Kündigungsverbot ergeben.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Kündigungsfrist?
Frist ab dem Tag nach dem Zugang zählen (§ 187 Abs. 1 BGB), Fristende bestimmen (§ 188 BGB) und dann auf den nächsten zulässigen Endtermin – 15., Monatsende oder Quartalsende – aufrunden. Welche Frist gilt, hängt von Betriebszugehörigkeit, Probezeit und davon ab, wer kündigt.
Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
Ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung. Zugegangen ist ein Brief, sobald er in den Briefkasten eingeworfen ist und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Bis wann muss die Kündigung bei 4 Wochen zum Monatsende zugehen?
Spätestens 28 Tage vor dem Monatsende: für den 31.12.2026 also am 03.12.2026, für den 15.12.2026 am 17.11.2026. Der Rechner zeigt den spätesten Zugangstag für den ermittelten Termin.
Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 5 oder 10 Jahren?
Kündigt der Arbeitgeber, gilt nach § 622 Abs. 2 BGB ab 5 Jahren eine Frist von 2 Monaten, ab 10 Jahren von 4 Monaten, jeweils zum Monatsende (nach 3 Jahren: 1 Monat). Kündigt der Arbeitnehmer, bleibt es gesetzlich bei 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Im TVöD und TV-L sind es ab 10 Jahren Beschäftigungszeit 5 Monate zum Quartalsende für beide Seiten.
Gelten die längeren Fristen auch, wenn ich selbst kündige?
Gesetzlich nein – § 622 Abs. 2 BGB betrifft nur Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen die verlängerten Fristen aber auf beide Seiten. Im TVöD und TV-L gelten die Fristen für beide Seiten.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen ohne festen Endtermin, wenn eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart ist. Es genügt, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht. Im TVöD und TV-L gelten in den ersten sechs Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss.
Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist auch im Minijob?
Ja. § 622 BGB gilt für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für Minijobs und Teilzeit. Maßgeblich sind Betriebszugehörigkeit, Probezeit und vertragliche Abreden.
Kann man die Kündigungsfrist verkürzen?
Nicht einseitig. Beide Seiten können aber einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit früherem Ende schließen (§ 623 BGB). Ohne Frist ist nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB). Ein Ende am Samstag, Sonntag oder Feiertag verschiebt sich übrigens nicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (Grundfrist, verlängerte Fristen, Probezeit, Kleinbetrieb)
- § 187 BGB: Fristbeginn (Zugangstag zählt nicht mit)
- § 188 BGB: Fristende nach Wochen und Monaten
- § 623 BGB: Schriftform der Kündigung
- C-555/07: EuGH, Urteil vom 19.01.2010 – Kücükdeveci (Altersgrenze 25 Jahre unanwendbar)
- § 34 TVöD: TVöD Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026 (VKA)
- § 34 TV-L: TV-L i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (TdL)
- § 4 KSchG: Klagefrist drei Wochen
- § 17 MuSchG: Kündigungsverbot Schwangerschaft
- §§ 168, 169, 173 SGB IX: Zustimmung des Integrationsamts / Mindestfrist vier Wochen
- § 18 BEEG: Kündigungsschutz in der Elternzeit
- § 15 Abs. 4 TzBfG: Ordentliche Kündigung befristeter Verträge
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