Minijob-Rechner 2026

Monatslohn eingeben und Arbeitgeberart wählen – der Rechner zeigt sofort die Gesamtkosten des Arbeitgebers, jede Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale und die Auszahlung an den Minijobber.

€
Grenze 2026: 603 € im Monat (bei Mindestlohn 13,90 €)

Ergebnis

Gesamtkosten Arbeitgeber / Monat
790,95 €
Abgaben Arbeitgeber gesamt
187,95 €
Krankenversicherung (pauschal)
78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)
90,45 €
Pauschsteuer
12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)
4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)
1,33 €
Insolvenzgeldumlage
0,90 €
Rentenversicherung Arbeitnehmer
21,71 €
Auszahlung an Minijobber
581,29 €

So wird gerechnet

So funktioniert der Minijob-Rechner

Sie geben den monatlichen Verdienst ein und wählen, ob ein Unternehmen (gewerblich) oder ein Privathaushalt beschäftigt. Der Rechner ermittelt jede Pauschalabgabe, die Gesamtkosten des Arbeitgebers und – nach Abzug des Rentenversicherungs-Eigenanteils – die Auszahlung an den Minijobber.

Minijob-Grenze 2026: 603 €

Seit 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.

Wie viele Stunden im Minijob? Tabelle nach Stundenlohn

Maßgeblich ist nicht die Stundenzahl, sondern der Verdienst. Die maximale Arbeitszeit ergibt sich aus 603 € ÷ Stundenlohn; pro Woche wird mit 13 Wochen je Quartal (4,33 Wochen je Monat) gerechnet.

Stundenlohnmax. Stunden / Monatca. Stunden / Wochemax. Stunden / Jahr
13,90 € (Mindestlohn)43,410,0520
15,00 €40,29,3482
16,00 €37,78,7452
18,00 €33,57,7402
20,00 €30,27,0362

Monatsgrenze oder Jahresgrenze? Schwankender Verdienst

Entscheidend ist der durchschnittliche Verdienst: Auf ein Jahr gerechnet dürfen es höchstens 7.236 € sein. Ein Monat mit 620 € ist daher unschädlich, wenn ein anderer Monat entsprechend niedriger ausfällt. Vorhersehbare Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen von Beginn an mit. Bei extremen Schwankungen (z. B. drei Monate Vollzeit, der Rest fast nichts) liegt in den Vollzeitmonaten kein Minijob vor.

Unvorhersehbar darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden – in diesen Monaten aber höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze, also 1.206 €.

Minijob neben dem Hauptjob und mehrere Minijobs

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich, ohne dass er mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird dadurch versicherungspflichtig. Ohne Hauptjob dürfen mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden, solange der Verdienst zusammen 603 € im Monat nicht übersteigt. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt dann für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs.

Abgaben im Überblick

AbgabegewerblichPrivathaushalt
Krankenversicherung (pauschal)13 %5 %
Rentenversicherung (Arbeitgeber)15 %5 %
Rentenversicherung (Arbeitnehmer)3,6 %13,6 %
Pauschsteuer2 %2 %
Umlage U1 / U20,8 % / 0,22 %0,8 % / 0,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %–
Unfallversicherungbeim Unfallversicherungsträger1,6 %

Den KV-Pauschalbeitrag zahlt der Arbeitgeber nur für gesetzlich krankenversicherte Minijobber. Die Pauschsteuer von 2 % entfällt, wenn nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird.

Beispiel: gewerblicher Minijob mit 603 €

PositionBetrag
Krankenversicherung 13 %78,39 €
Rentenversicherung 15 %90,45 €
Pauschsteuer 2 %12,06 €
Umlagen U1 / U2 / Insolvenzgeld4,82 € / 1,33 € / 0,90 €
Abgaben Arbeitgeber187,95 €
Gesamtkosten Arbeitgeber790,95 €
Rentenversicherung Arbeitnehmer (18,6 % − 15 %)21,71 €
Auszahlung an Minijobber581,29 €

Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erhält der Minijobber die vollen 603 €; die Kosten des Arbeitgebers bleiben gleich.

Beispiel: Minijob im Privathaushalt mit 300 €

Abgaben des Haushalts: je 15 € Kranken- und Rentenversicherung, 6 € Pauschsteuer, 2,40 € U1, 0,66 € U2 und 4,80 € Unfallversicherung – zusammen 43,86 €, Gesamtkosten 343,86 €. Der Minijobber zahlt 40,80 € Rentenversicherung (18,6 % − 5 %) und erhält 259,20 €.

Rentenversicherung: Eigenanteil und Befreiung

Der Eigenanteil ergibt sich aus dem vollen Beitragssatz von 18,6 % abzüglich des Arbeitgeberanteils. Bei Verdiensten unter 175 € wird der volle Beitrag aus mindestens 175 € berechnet (§ 163 Abs. 8 SGB VI). Beispiel gewerblich mit 150 €: 175 € × 18,6 % = 32,55 € abzüglich 22,50 € Arbeitgeberanteil = 10,05 € Eigenanteil. Wer sich befreien lässt, zahlt keinen Eigenanteil.

Hinweise

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt: Einzelne Monate dürfen über 603 € liegen, wenn der Jahresverdienst 7.236 € nicht übersteigt; vorhersehbares Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt mit. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.

Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 € rund 43 Stunden im Monat (603 € ÷ 13,90 €), also etwa 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen bei einem gesetzlich krankenversicherten Minijobber rund 31 % Abgaben zusätzlich zum Lohn: bei 603 € sind das 187,95 €, Gesamtkosten 790,95 €. Im Privathaushalt fallen deutlich geringere Abgaben an.

Wie viel Netto bleibt vom Minijob?

Bei 603 € im gewerblichen Minijob mit Rentenversicherungspflicht 581,29 €, weil 21,71 € Eigenanteil zur Rentenversicherung abgehen. Mit Befreiung bleiben die vollen 603 €.

Muss ein Minijobber Steuern zahlen?

Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Alternativ kann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Die Befreiung erhöht die Auszahlung, dafür entfallen volle Rentenansprüche, Anrechnungszeiten (z. B. für Riester-Förderung) und die Absicherung bei Erwerbsminderung.

Was passiert, wenn ich die 603 € überschreite?

Dann liegt grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Unschädlich ist nur ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres – und dann höchstens bis 1.206 € im Monat.

Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?

Ja, ein Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob. Ab dem zweiten Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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