Minijob-Rechner 2026
Monatslohn eingeben und Arbeitgeberart wählen – der Rechner zeigt sofort die Gesamtkosten des Arbeitgebers, jede Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale und die Auszahlung an den Minijobber.
So wird gerechnet
So funktioniert der Minijob-Rechner
Sie geben den monatlichen Verdienst ein und wählen, ob ein Unternehmen (gewerblich) oder ein Privathaushalt beschäftigt. Der Rechner ermittelt jede Pauschalabgabe, die Gesamtkosten des Arbeitgebers und – nach Abzug des Rentenversicherungs-Eigenanteils – die Auszahlung an den Minijobber.
Minijob-Grenze 2026: 603 €
Seit 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.
Wie viele Stunden im Minijob? Tabelle nach Stundenlohn
Maßgeblich ist nicht die Stundenzahl, sondern der Verdienst. Die maximale Arbeitszeit ergibt sich aus 603 € ÷ Stundenlohn; pro Woche wird mit 13 Wochen je Quartal (4,33 Wochen je Monat) gerechnet.
| Stundenlohn | max. Stunden / Monat | ca. Stunden / Woche | max. Stunden / Jahr |
|---|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,4 | 10,0 | 520 |
| 15,00 € | 40,2 | 9,3 | 482 |
| 16,00 € | 37,7 | 8,7 | 452 |
| 18,00 € | 33,5 | 7,7 | 402 |
| 20,00 € | 30,2 | 7,0 | 362 |
Monatsgrenze oder Jahresgrenze? Schwankender Verdienst
Entscheidend ist der durchschnittliche Verdienst: Auf ein Jahr gerechnet dürfen es höchstens 7.236 € sein. Ein Monat mit 620 € ist daher unschädlich, wenn ein anderer Monat entsprechend niedriger ausfällt. Vorhersehbare Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen von Beginn an mit. Bei extremen Schwankungen (z. B. drei Monate Vollzeit, der Rest fast nichts) liegt in den Vollzeitmonaten kein Minijob vor.
Unvorhersehbar darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden – in diesen Monaten aber höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze, also 1.206 €.
Minijob neben dem Hauptjob und mehrere Minijobs
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich, ohne dass er mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird dadurch versicherungspflichtig. Ohne Hauptjob dürfen mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden, solange der Verdienst zusammen 603 € im Monat nicht übersteigt. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt dann für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs.
Abgaben im Überblick
| Abgabe | gewerblich | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Arbeitgeber) | 15 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Arbeitnehmer) | 3,6 % | 13,6 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlage U1 / U2 | 0,8 % / 0,22 % | 0,8 % / 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Unfallversicherung | beim Unfallversicherungsträger | 1,6 % |
Den KV-Pauschalbeitrag zahlt der Arbeitgeber nur für gesetzlich krankenversicherte Minijobber. Die Pauschsteuer von 2 % entfällt, wenn nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird.
Beispiel: gewerblicher Minijob mit 603 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Krankenversicherung 13 % | 78,39 € |
| Rentenversicherung 15 % | 90,45 € |
| Pauschsteuer 2 % | 12,06 € |
| Umlagen U1 / U2 / Insolvenzgeld | 4,82 € / 1,33 € / 0,90 € |
| Abgaben Arbeitgeber | 187,95 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 790,95 € |
| Rentenversicherung Arbeitnehmer (18,6 % − 15 %) | 21,71 € |
| Auszahlung an Minijobber | 581,29 € |
Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erhält der Minijobber die vollen 603 €; die Kosten des Arbeitgebers bleiben gleich.
Beispiel: Minijob im Privathaushalt mit 300 €
Abgaben des Haushalts: je 15 € Kranken- und Rentenversicherung, 6 € Pauschsteuer, 2,40 € U1, 0,66 € U2 und 4,80 € Unfallversicherung – zusammen 43,86 €, Gesamtkosten 343,86 €. Der Minijobber zahlt 40,80 € Rentenversicherung (18,6 % − 5 %) und erhält 259,20 €.
Rentenversicherung: Eigenanteil und Befreiung
Der Eigenanteil ergibt sich aus dem vollen Beitragssatz von 18,6 % abzüglich des Arbeitgeberanteils. Bei Verdiensten unter 175 € wird der volle Beitrag aus mindestens 175 € berechnet (§ 163 Abs. 8 SGB VI). Beispiel gewerblich mit 150 €: 175 € × 18,6 % = 32,55 € abzüglich 22,50 € Arbeitgeberanteil = 10,05 € Eigenanteil. Wer sich befreien lässt, zahlt keinen Eigenanteil.
Hinweise
- Die gesetzliche Unfallversicherung gewerblicher Arbeitgeber wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft individuell erhoben und ist hier nicht enthalten.
- Liegt der Verdienst über 603 €, ist es grundsätzlich kein Minijob mehr. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten im Jahr ist unschädlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt: Einzelne Monate dürfen über 603 € liegen, wenn der Jahresverdienst 7.236 € nicht übersteigt; vorhersehbares Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt mit. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € rund 43 Stunden im Monat (603 € ÷ 13,90 €), also etwa 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Gewerbliche Arbeitgeber zahlen bei einem gesetzlich krankenversicherten Minijobber rund 31 % Abgaben zusätzlich zum Lohn: bei 603 € sind das 187,95 €, Gesamtkosten 790,95 €. Im Privathaushalt fallen deutlich geringere Abgaben an.
Wie viel Netto bleibt vom Minijob?
Bei 603 € im gewerblichen Minijob mit Rentenversicherungspflicht 581,29 €, weil 21,71 € Eigenanteil zur Rentenversicherung abgehen. Mit Befreiung bleiben die vollen 603 €.
Muss ein Minijobber Steuern zahlen?
Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Alternativ kann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Die Befreiung erhöht die Auszahlung, dafür entfallen volle Rentenansprüche, Anrechnungszeiten (z. B. für Riester-Förderung) und die Absicherung bei Erwerbsminderung.
Was passiert, wenn ich die 603 € überschreite?
Dann liegt grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Unschädlich ist nur ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres – und dann höchstens bis 1.206 € im Monat.
Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja, ein Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob. Ab dem zweiten Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 8 Abs. 1a SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze (Mindestlohn × 130 ÷ 3)
- § 249b SGB V: Pauschalbeitrag Krankenversicherung 13 % / 5 %
- § 172 Abs. 3, 3a SGB VI: Pauschalbeitrag Rentenversicherung 15 % / 5 %
- § 163 Abs. 8 SGB VI: Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 175 €
- § 40a Abs. 2 EStG: Pauschsteuer 2 %
- Minijob-Zentrale: Abgaben gewerblich 2026 (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %)
- Minijob-Zentrale: Abgaben Privathaushalt 2026 (Unfallversicherung 1,6 %)
Stand:
Passende Werkzeuge
- Arbeitstage-Rechner 2026: nach Bundesland und Monat
Arbeitstage 2026: 252 bis 254 je nach Bundesland. Rechner mit allen Feiertagen, Arbeitstagen pro Monat, 5- oder 6-Tage-Woche – auch für 2027.
- Pendlerpauschale-Rechner 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Pendlerpauschale-Rechner 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer, Höchstbetrag 4.500 €, Vergleich mit 2025 und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
- Kündigungsfrist-Rechner 2026 – nach § 622 BGB, TVöD und TV-L
Kündigungsfrist-Rechner: Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB, TVöD oder TV-L, spätester Kündigungstag, Probezeit, Rechenweg. Kostenlos.
- Urlaubsanspruch-Rechner 2026 – Teilzeit, Minijob, Kündigung
Urlaubsanspruch-Rechner: Urlaubstage bei Teilzeit, Minijob, Eintritt oder Kündigung im Jahr (1/12-Regel), Schwerbehinderung und Jugendlichen – mit Rechenweg.