Kurzarbeitergeld Rechner 2026
Mit dem Kurzarbeitergeld Rechner ermitteln Sie, wie viel Kurzarbeitergeld (Kug) Sie im Monat bekommen. Geben Sie Ihr normales Bruttogehalt (Soll-Entgelt) und den Arbeitsausfall oder das gekürzte Brutto (Ist-Entgelt) ein, dazu Steuerklasse und ob Sie ein Kind haben. Der Rechner nutzt dieselben pauschalierten Nettoentgelte wie die Kug-Tabelle 2026 der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: § 105 SGB III, SGB III, § 105: Kurzarbeitergeld 67 % (erhöhter Leistungssatz) bzw. 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026). Stand: .
So wird gerechnet
So wird das Kurzarbeitergeld berechnet
Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Nettolohns, der durch die Kurzarbeit wegfällt: 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 % (§ 105 SGB III). Die Differenz wird nicht aus Ihrem echten Netto gebildet, sondern aus zwei pauschalierten Nettoentgelten: einmal aus dem Soll-Entgelt (Brutto ohne Kurzarbeit), einmal aus dem Ist-Entgelt (Brutto mit Kurzarbeit). Beide Beträge werden vorher auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet; das Soll-Entgelt zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
Pauschaliertes Netto heißt: Brutto minus 20 % Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und Solidaritätszuschlag (§ 153 SGB III). Kirchensteuer zählt nicht. Die Arbeitsagentur veröffentlicht daraus die Kug-Tabelle mit den „rechnerischen Leistungssätzen“; der Unterschied der beiden Leistungssätze ist Ihr Kurzarbeitergeld.
Beispiele 2026
- 50 % Kurzarbeit, Steuerklasse I, ohne Kind: Soll-Entgelt 3.000 €, Ist-Entgelt 1.500 €. Pauschaliertes Netto 2.102,00 € bzw. 1.190,09 €, Leistungssätze 1.261,20 € und 714,05 € – das Kurzarbeitergeld beträgt 547,15 €. Zusammen mit dem Netto aus dem Ist-Entgelt bleiben pauschal 1.737,24 €, das sind 82,6 % des Nettos ohne Kurzarbeit.
- Gleicher Fall mit Kind (67 %): Kurzarbeitergeld 610,98 €.
- Kurzarbeit null: Bei 3.000 € Soll-Entgelt und 0 € Ist-Entgelt gibt es 60 % von 2.102,00 €, also 1.261,20 €.
- Beispiel der Arbeitsagentur: Steuerklasse III mit Kind, Soll-Entgelt 2.500 €, Ist-Entgelt 1.250 € (gerundet 1.260 €). Leistungssätze 1.340,00 € und 675,36 € ergeben 664,64 € Kurzarbeitergeld.
Wer bekommt Kurzarbeitergeld und wie lange?
Der Arbeitsausfall muss erheblich sein: Im Monat muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb jeweils mehr als 10 % des Bruttoentgelts verlieren (§ 96 SGB III). Der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an, rechnet das Kurzarbeitergeld mit dem Lohn ab und lässt es sich erstatten. Gesetzlich wird es längstens zwölf Monate gezahlt; eine Verordnung verlängert die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Was ohne Job gezahlt würde, zeigt der Arbeitslosengeld Rechner; Ihr normales Netto rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
Häufige Fragen
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %. Bei 3.000 € Brutto, 50 % Kurzarbeit und Steuerklasse I ohne Kind sind es 547,15 € im Monat; zusammen mit dem gekürzten Lohn bleiben pauschal 82,6 % des bisherigen Nettos.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit null?
Bei 100 % Arbeitsausfall gibt es 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettos aus dem Soll-Entgelt – bei 3.000 € Brutto in Steuerklasse I ohne Kind 1.261,20 €.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld 2026 gezahlt?
Gesetzlich höchstens 12 Monate. Die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer verlängert sie auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026.
Wird eine Aufstockung des Arbeitgebers angerechnet?
Nein. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, bleibt dieser beim Ist-Entgelt außer Betracht (§ 106 Abs. 2 SGB III) und kürzt das Kurzarbeitergeld nicht. Der Rechner zeigt das Kurzarbeitergeld ohne Aufstockung.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bezieht, muss deshalb eine Steuererklärung abgeben.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 105 SGB III: SGB III, § 105: Kurzarbeitergeld 67 % (erhöhter Leistungssatz) bzw. 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 106 SGB III: SGB III, § 106: Nettoentgeltdifferenz aus Soll- und Ist-Entgelt, Rundung auf durch 20 teilbare Euro-Beträge, Zuschüsse unter Anrechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben außer Betracht (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 153 SGB III: SGB III, § 153: pauschaliertes Nettoentgelt – Sozialversicherungspauschale 20 %, Lohnsteuer nach Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 96 SGB III: SGB III, § 96 Abs. 1: erheblicher Arbeitsausfall – mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 % Entgeltausfall (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 104 SGB III: SGB III, § 104 Abs. 1: Bezugsdauer längstens zwölf Monate (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 1 4. KugBeV: Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, § 1: bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026 (gelesen am 08.10.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, kug050-2026 PAP 01/26, gültig ab Januar 2026, Beispiel 2.500 €/1.250 € = 664,64 € (gelesen am 08.10.2026)
- § 32b EStG: EStG, § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld; § 46 Abs. 2 Nr. 1: Pflichtveranlagung ab mehr als 410 € (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
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