Mutterschaftsentschädigung berechnen: Taggeld und Dauer

Mit diesem Rechner können Sie Ihre Mutterschaftsentschädigung berechnen, die Leistung der Erwerbsersatzordnung (EO) für erwerbstätige Mütter in der Schweiz. Geben Sie Ihren Monatslohn oder als Selbstständige Ihr Jahreseinkommen ein: Sie sehen das Taggeld, die Zahl der Tage und den Gesamtbetrag – auf Wunsch mit Verlängerung bei einem Spitalaufenthalt des Kindes.

Beispiel: Erwerbsart: Angestellt (Monatslohn) · Bruttolohn pro Monat vor der Geburt 6.000 CHF · Spitalaufenthalt des Kindes direkt nach der Geburt 0 Tage → Mutterschaftsentschädigung gesamt: CHF 15'680.00 brutto. Quelle: Art. 16b–16h EOG, Merkblatt 6.02 – Mutterschaftsentschädigung (AHV/IV, Stand 1. Januar 2025): 80 %, höchstens 220 Franken pro Tag, 98 Tage. Stand: .

CHF
Durchschnittlicher AHV-pflichtiger Lohn vor der Geburt, inklusive regelmässiger Zulagen.
Tage
Nur wenn das Kind länger als 14 Tage im Spital bleibt, verlängert sich der Anspruch.
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Ergebnis

Mutterschaftsentschädigung gesamt
CHF 15'680.00 brutto
Taggeld
CHF 6'000.00 × 80 % ÷ 30 = CHF 160.00 pro Tag
Anspruchsdauer
98 Tage (14 Wochen ab der Geburt)
Entspricht pro Monat (30 Tage)
CHF 4'800.00
Bruttobetrag nach Merkblatt 6.02 der AHV/IV: Auf der Entschädigung sind AHV/IV/EO-Beiträge geschuldet, Angestellten wird zudem der ALV-Beitrag abgezogen. Voraussetzung: 9 Monate AHV-versichert vor der Geburt, davon mindestens 5 Monate erwerbstätig. Der Anspruch endet früher, wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen. Arbeitgeber oder Kanton (z. B. Genf) können mehr zahlen.

So wird gerechnet

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 220 Franken pro Tag, während 14 Wochen oder 98 Tagen ab dem Tag der Geburt. Für Angestellte wird der Monatslohn mal 0,8 durch 30 geteilt, für Selbstständige das Jahreseinkommen mal 0,8 durch 360. Das Höchsttaggeld wird ab 8’250 Franken Monatslohn erreicht. Beispiel des Merkblatts: 5’250 Franken ÷ 30 = 175 Franken, davon 80 % = 140 Franken pro Tag, für 98 Tage 13’720 Franken.

MonatslohnTaggeld98 Tage
4’000 CHF106.67 CHF10’453.66 CHF
5’250 CHF140.00 CHF13’720.00 CHF
6’000 CHF160.00 CHF15’680.00 CHF
7’500 CHF200.00 CHF19’600.00 CHF
8’250 CHF und mehr220.00 CHF21’560.00 CHF

Wie lange wird die Entschädigung bezahlt?

Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt und endet spätestens nach 98 Tagen. Er endet früher, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise wieder aufnehmen. Muss das Kind direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Spital bleiben, verlängert sich der Anspruch um die Zeit im Spital, höchstens um 56 Tage – bei 20 Spitaltagen also auf 118 Tage.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Mütter, die bei der Geburt angestellt oder selbstständig erwerbend sind, im Betrieb des Partners gegen Barlohn mitarbeiten, arbeitslos sind oder wegen Krankheit Taggelder beziehen. Sie müssen in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens fünf Monate gearbeitet haben; bei einer Frühgeburt verkürzt sich die Frist.

Selbstständige

Bei Selbstständigen zählt das AHV-pflichtige Jahreseinkommen: 72’000 Franken ergeben 72’000 × 0,8 ÷ 360 = 160 Franken pro Tag. Das Höchsttaggeld von 220 Franken wird ab 99’000 Franken erreicht. Den Antrag stellen Selbstständige direkt bei ihrer Ausgleichskasse, Angestellte über den Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wie viel Mutterschaftsentschädigung bekomme ich bei 6’000 Franken Lohn?

6’000 × 80 % ÷ 30 = 160 Franken pro Tag, für 98 Tage also 15’680 Franken brutto.

Wie hoch ist die maximale Mutterschaftsentschädigung?

220 Franken pro Tag, erreicht ab 8’250 Franken Monatslohn. Für 98 Tage sind das 21’560 Franken.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

14 Wochen oder 98 Tage ab dem Tag der Geburt, bei einem Spitalaufenthalt des Kindes von mehr als 14 Tagen bis zu 56 Tage länger.

Wie wird das Taggeld berechnet?

Monatslohn × 0,8 ÷ 30, für Selbstständige Jahreseinkommen × 0,8 ÷ 360, höchstens 220 Franken.

Werden von der Mutterschaftsentschädigung Beiträge abgezogen?

Ja, AHV/IV/EO-Beiträge und bei Angestellten der ALV-Beitrag. Der Rechner zeigt den Bruttobetrag.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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