Mindestlohn Rechner 2026 und 2027: Monatslohn aus Wochenstunden
Der Mindestlohn Rechner rechnet den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (ab 2027: 14,60 €) in einen Monats-, Wochen- und Jahreslohn um. Geben Sie Ihre Wochenstunden ein und optional Ihr Monatsgehalt – der Rechner zeigt, ob Sie mindestens den Mindestlohn verdienen.
Beispiel: Jahr: 2026 (13,90 €) · Arbeitsstunden pro Woche 40 Std. → Mindestlohn im Monat: 2.409,33 € brutto im Monat (40 Std./Woche × 13,90 €). Quelle: § 1 MiLoV5, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: 13,90 € ab 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027. Stand: .
So wird gerechnet
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 14,60 €. Das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das 2026 einen Monatslohn von 2.409,33 € und 28.912 € im Jahr; 2027 sind es 2.530,67 € im Monat.
Mindestlohn pro Monat nach Wochenstunden
| Wochenstunden | Monat 2026 (13,90 €) | Monat 2027 (14,60 €) |
|---|---|---|
| 10 | 602,33 € | 632,67 € |
| 20 | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 30 | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 35 | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 40 | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
So wird gerechnet
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat im Durchschnitt 52 ÷ 12 = 13 ÷ 3 ≈ 4,33 Wochen. Der Monatslohn ist deshalb Wochenstunden × 13 ÷ 3 × Stundenlohn. Bei 20 Stunden pro Woche und 13,90 € sind das 20 × 4,333 × 13,90 € = 1.204,67 €. Wer sein Gehalt prüfen will, rechnet umgekehrt: Monatslohn × 3 ÷ (Wochenstunden × 13) ergibt den tatsächlichen Stundenlohn.
Minijob-Grenze und Mindestlohn
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Lohn für zehn Wochenstunden, berechnet als Mindestlohn × 130 ÷ 3 und auf volle Euro aufgerundet. 2026 sind das 603 €, 2027 steigt die Grenze auf 633 €. Zum Mindestlohn dürfen Minijobber also höchstens rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich – das Netto dort zeigt der Midijob-Rechner.
Wer hat Anspruch?
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch in Minijobs und Teilzeit. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende (für sie gilt die eigene Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika, Orientierungs- und ausbildungsbegleitende Praktika bis drei Monate, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Höhere Branchenmindestlöhne gehen vor.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 im Monat?
Bei 40 Wochenstunden 2.409,33 € brutto, bei 20 Wochenstunden 1.204,67 € brutto.
Wie rechne ich den Mindestlohn auf den Monat um?
Wochenstunden × 13 ÷ 3 × Stundenlohn. Der Faktor 13 ÷ 3 entspricht den durchschnittlich 4,33 Wochen eines Monats.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat; 2027 sind es 633 €. Sie ergibt sich aus Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.
Wie viel ist der Mindestlohn im Jahr?
Bei 40 Wochenstunden 28.912 € brutto im Jahr 2026 und 30.368 € im Jahr 2027.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Auch im Minijob muss mindestens 13,90 € pro Stunde gezahlt werden; daraus ergibt sich die maximale Stundenzahl von rund 43 Stunden im Monat.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 MiLoV5: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: 13,90 € ab 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027
- § 1 MiLoG: Mindestlohngesetz: Anspruch auf den Mindestlohn je Zeitstunde
- § 22 MiLoG: Persönlicher Anwendungsbereich: Ausnahmen für Pflichtpraktika, Jugendliche ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Langzeitarbeitslose
- § 8 Abs. 1a SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet
Stand: · So prüfen wir
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