Witwenrente Rechner 2026 mit Einkommensanrechnung

Mit dem Witwenrente Rechner schätzen Sie, wie viel Witwen- oder Witwerrente nach der Einkommensanrechnung ausgezahlt wird. Geben Sie die Rente des verstorbenen Ehepartners und Ihr eigenes Bruttoeinkommen ein – Lohn, Einkommen aus Selbständigkeit oder eigene Rente. Der Rechner zeigt Sterbevierteljahr, Freibetrag 2026 und den angerechneten Betrag.

Quelle: § 46 SGB VI, SGB VI, § 46: kleine Witwenrente längstens 24 Kalendermonate, große Witwenrente bei Kindererziehung, Erwerbsminderung oder ab dem 47. Lebensjahr (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026). Stand: .

€
Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente laut Bescheid bzw. Renteninformation
€
€
€
erhöhen den Freibetrag um je 238,11 €
Meine ToolboxIhre Eingaben werden nur in diesem Browser gespeichert.

Ergebnis

Witwenrente nach Anrechnung
990,00 € Witwenrente im Monat (angerechnet: 0,00 €)
Berechnung
PostenBetragHinweis
Sterbevierteljahr1.800,00 €volle Rente des Verstorbenen für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat, ohne Anrechnung
Witwenrente vor Anrechnung990,00 €Rente × Rentenartfaktor 0,55
Ihr anrechenbares Nettoeinkommen0,00 €Lohn − 40 %, Selbständigkeit − 39,8 %, Rente − 14 % bzw. 13 %
Freibetrag1.122,53 €26,4 × aktueller Rentenwert
Anrechnung (wird abgezogen)0,00 €40 % von 0,00 € über dem Freibetrag
Witwenrente nach Anrechnung990,00 €brutto, vor Kranken- und Pflegeversicherung
Aktueller Rentenwert seit 01.07.2026: 42,52 €. Schätzung: Die echte Witwenrente kann abweichen, etwa durch Abschläge oder Zurechnungszeiten im Rentenbescheid. Der Rechner zieht vom Lohn immer pauschal 40 % ab; für Beamte gelten 27,5 %, für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit voller Altersrente 30,5 %. Weitere Einkünfte wie Betriebsrenten werden ebenfalls angerechnet, Mieten und Kapitalerträge nur nach neuem Recht, jeweils mit eigenen Pauschalen (§ 18b SGB IV).

So wird gerechnet

So wird die Witwenrente berechnet

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem Sterbevierteljahr, erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen; eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Danach beträgt die große Witwenrente 55 % dieser Rente, nach altem Recht 60 % (Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren). Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird längstens 24 Monate gezahlt; nach altem Recht ist sie nicht befristet (das bildet der Rechner nicht gesondert ab).

Anrechnung von eigenem Einkommen

Eigenes Einkommen wird pauschal auf ein Netto umgerechnet: Arbeitslohn minus 40 %, Einkommen aus Selbständigkeit minus 39,8 %, eine eigene gesetzliche Rente minus 14 % (Rentenbeginn ab 2011) bzw. 13 %. Für Beamte und für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze sind die Pauschalen niedriger (27,5 % bzw. 30,5 %); der Rechner rechnet einheitlich mit 40 %. Davon bleibt ein Freibetrag von 1.122,53 € (26,4 × aktueller Rentenwert 42,52 €) frei, für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente weitere 238,11 €. Vom Rest werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Von der Witwenrente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und sie ist teilweise steuerpflichtig – das zeigt der Rentenbesteuerung Rechner. Die eigene Rente schätzt der Rentenrechner, den Rentenbeginn zeigt Rentenalter berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (nach altem Recht 60 %), die kleine 25 %. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente.

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Anrechnungsfrei ist ein Nettoeinkommen von 1.122,53 € im Monat (seit 01.07.2026), je Kind mit Waisenrente 238,11 € mehr. Vom Netto darüber werden 40 % von der Witwenrente abgezogen; Arbeitslohn zählt dabei pauschal mit 60 % des Bruttos.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja. Eine eigene gesetzliche Rente zählt nach Abzug von 14 % (Beginn ab 2011) bzw. 13 % als Einkommen. Bei 1.400 € eigener Rente und 990 € großer Witwenrente werden 32,59 € angerechnet.

Ab welchem Alter gibt es die große Witwenrente?

Ohne Kind unter 18 und ohne Erwerbsminderung bei einem Todesfall im Jahr 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten, 2027 ab 46 Jahren und 8 Monaten; die Grenze steigt bis 2029 auf 47 Jahre.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Längstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat; nach altem Recht (Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren) ohne Befristung. Sie beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: · So prüfen wir

Passende Werkzeuge