Rentenalter berechnen – wann kann ich in Rente gehen?

Mit diesem Rechner können Sie Ihr Rentenalter berechnen: Geburtsdatum eintragen und Sie sehen, wann die Regelaltersrente beginnt, wie hoch der Abschlag bei früherem Rentenbeginn ist und wann die Rente nach 45 Beitragsjahren möglich ist. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VI, Rechtsstand 30.09.2026.

Quelle: § 35 SGB VI, SGB VI – Regelaltersrente (67 Jahre). Stand: .

Format 15.06.1965; gilt für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
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Ergebnis

Regelaltersrente ab
1. Juli 2032
Regelaltersgrenze
Jahrgang 1965: 67 Jahre
Früher in Rente: nach 35 Versicherungsjahren
Frühestens ab 1. Juli 2028, dann mit 14,4 % Abschlag (0,3 % je Monat, 48 Monate früher). Ohne Abschlag ab 1. Juli 2032 mit 67 Jahren. Nötig: 35 Jahre Wartezeit.
Früher ohne Abschlag: nach 45 Versicherungsjahren
Ab 1. Juli 2030 mit 65 Jahren, ohne Abschlag. Nötig: 45 Jahre Wartezeit (nur bestimmte Zeiten zählen, z. B. Pflichtbeiträge und Kindererziehung).
Rechenweg
Geburtsdatum 15. Juni 1965, Jahrgang 1965: Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 35 und § 235 SGB VI). Das Lebensalter ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet, die Rente beginnt am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI).
Rechtsstand 30.09.2026. Nicht berücksichtigt: Altersteilzeit- und Bergbau-Ausnahmen, Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und ob Ihre Wartezeit erfüllt ist. Verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung; die Rente muss beantragt werden.

So wird gerechnet

So wird das Rentenalter berechnet

Die Regelaltersgrenze wurde seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer ab 1964 geboren ist, geht mit 67 Jahren in die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangstabelle (§ 235 SGB VI):

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
bis 194665 Jahre
1947–195765 Jahre und 1 Monat (1947), je Jahrgang ein Monat mehr, bis 65 Jahre und 11 Monate (1957)
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Rentenbeginn: der Erste des Monats

Das Lebensalter ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 BGB). Die Rente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI) – wer am 15. Juni 1965 geboren ist, erreicht mit 67 am 15. Juni 2032 die Regelaltersgrenze, die Rente beginnt am 1. Juli 2032. Wer an einem Monatsersten geboren ist, kann schon in diesem Monat beginnen. Die Rente muss beantragt werden; wer spät beantragt, verliert unter Umständen Monate (§ 99 Abs. 1 SGB VI).

Früher in Rente gehen

Grenzen des Rechners

Der Rechner prüft nicht, ob Sie die Wartezeit erfüllen, und kennt keine Sonderfälle wie Altersteilzeit vor 2007, Bergbau, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung. Auch die Höhe der Rente bestimmt er nicht. Was vom aktuellen Gehalt netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, und wer neben der Rente einen kleinen Job ausüben will, findet die Grenzen im Minijob-Rechner. Wie viele Tage bis zum Stichtag bleiben, zeigt der Datumsrechner. Verbindlich ist immer die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie kann ich mein Rentenalter berechnen?

Geburtsdatum eintragen. Für Jahrgänge ab 1964 gilt 67 Jahre, für 1947 bis 1963 eine Übergangstabelle mit 65 Jahren und 1 Monat bis 66 Jahren und 10 Monaten. Der Rechner nennt zusätzlich den Rentenbeginn.

Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1965 geboren bin?

Mit 67 Jahren. Wer am 15. Juni 1965 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze am 15. Juni 2032, die Rente beginnt am 1. Juli 2032.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente ab 63?

Für jeden Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Rente gehen, sinkt die Rente um 0,3 %. Vier Jahre früher (Jahrgang 1964 und jünger) sind 48 Monate und 14,4 % – dauerhaft.

Was ist die Rente nach 45 Beitragsjahren?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: ohne Abschlag ab 65 Jahren (Jahrgang 1964 und jünger), für frühere Jahrgänge schon zwischen 63 und 64 Jahren und 10 Monaten. Es zählen nur bestimmte Zeiten, etwa Pflichtbeiträge und Kindererziehung.

Wann beginnt die Rente genau?

Am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist der Jahrestag der Altersgrenze nicht der Monatserste, beginnt sie am Ersten des Folgemonats. Sie muss beantragt werden.

Ist der Rechner verbindlich?

Nein. Er nutzt das SGB VI, Rechtsstand 30.09.2026, und kennt keine Sonderfälle. Verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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