Mengenrabatt-Rechner

Stückpreis und Staffel eintragen („ab 10 Stück 5 %“), Bestellmenge wählen – der Rechner zeigt Gesamtpreis, Preis pro Stück und Ersparnis, wie viele Stück bis zur nächsten Staffel fehlen und ob es billiger ist, gleich mehr zu bestellen. Für einen einzelnen Prozent-Rabatt auf einen Preis nutzen Sie den Rabattrechner.

€
Stück
Beispiele: „10: 5 %“ = ab 10 Stück 5 % Rabatt; „100: 8,50“ = ab 100 Stück 8,50 € je Stück.
Deine Eingaben werden nur in diesem Browser gespeichert.

Ergebnis

Gesamtpreis
427,50 €
Preis pro Stück (Durchschnitt)
9,50 €
Ersparnis gegenüber ohne Rabatt
22,50 €
Ersparnis in %
5 %
Erreichte Staffel
ab 10 Stück: 9,50 € je Stück (−5 %)
Nächste Staffel
Noch 5 Stück bis zur Staffel ab 50 Stück: 9,00 € je Stück (−10 %)
Lohnt sich Aufrunden?
Noch nicht: 50 Stück kosten 450,00 €, also 22,50 € mehr. Beim Stufenrabatt lohnt sich das Aufrunden ab 48 Stück.
Staffel im Überblick
StaffelStückpreisRabatt
ab 110,00 €–
ab 10 ✓9,50 €5 %
ab 509,00 €10 %
ab 1008,50 €15 %

So wird gerechnet

Mengenrabatt berechnen: zwei Arten von Staffelpreisen

Bei einem Mengenrabatt sinkt der Stückpreis, je mehr Sie abnehmen. Wie die Staffel angewendet wird, steht in der Preisliste oder im Angebot – und macht einen großen Unterschied:

Beispiel: 45 Stück à 10 € mit Staffel 10 / 50 / 100

Staffel: ab 10 Stück 5 %, ab 50 Stück 10 %, ab 100 Stück 15 %. Die Stückpreise sind also 10,00 €, 9,50 €, 9,00 € und 8,50 €.

StufenrabattDurchgerechnet
Rechnung45 × 9,50 €9 × 10,00 € + 36 × 9,50 €
Gesamtpreis427,50 €432,00 €
Ersparnis gegenüber 450 €22,50 € (5 %)18,00 € (4 %)
50 Stück kosten50 × 9,00 € = 450,00 €90 + 40 × 9,50 + 1 × 9,00 = 479,00 €

Lohnt es sich, auf die nächste Staffel aufzurunden?

Beim Stufenrabatt kann eine größere Menge insgesamt billiger sein. Die Grenze liegt bei Schwelle × neuer Stückpreis ÷ alter Stückpreis: 50 × 9,00 ÷ 9,50 = 47,37. Ab 48 Stück ist es also günstiger, gleich 50 zu bestellen – 48 Stück kosten 456,00 €, 50 Stück nur 450,00 €. Bei 45 Stück kosten die 5 zusätzlichen Stück dagegen 22,50 € mehr.

Bei der durchgerechneten Staffel kostet jedes weitere Stück Geld; Aufrunden senkt den Gesamtpreis nie, nur den Durchschnittspreis. Ob sich die Mehrmenge lohnt, hängt dann allein davon ab, ob Sie sie brauchen.

Staffel eingeben

Je Zeile eine Stufe: zuerst die Mindestmenge, dann der Rabatt mit %-Zeichen oder ein fester Stückpreis ohne %. Beispiele: 10: 5 %, ab 50 → 10%, 100; 8,50. Rabatte in % werden auf den Stückpreis ohne Rabatt bezogen und auf den Cent gerundet. Die Reihenfolge der Zeilen ist egal.

Häufige Fragen

Wie berechnet man einen Mengenrabatt?

Stückpreis der erreichten Staffel × Menge. Beispiel: 10 € Stückpreis, ab 10 Stück 5 % → 9,50 € je Stück; 45 Stück kosten 45 × 9,50 = 427,50 € statt 450 €. Bei einer durchgerechneten Staffel zahlen die ersten 9 Stück den vollen Preis: 90 + 36 × 9,50 = 432 €.

Was ist der Unterschied zwischen Staffelpreis und Staffelrabatt?

Beim Staffelpreis steht in jeder Stufe ein fester Stückpreis („ab 100 Stück 8,50 €“), beim Staffelrabatt ein Prozentsatz („ab 100 Stück 15 %“). Beides lässt sich im Rechner mischen: Zeilen mit % sind Rabatte, Zeilen ohne % Stückpreise.

Was bedeutet Stufenrabatt und was durchgerechnete Staffel?

Beim Stufenrabatt gilt der erreichte Preis für die ganze Bestellung. Bei der durchgerechneten Staffel gilt jeder Preis nur für die Stücke innerhalb seiner Stufe – wie bei einem Stufentarif. Bei gleicher Tabelle mit sinkenden Stückpreisen ist die durchgerechnete Staffel für den Käufer nie günstiger.

Ab welcher Menge lohnt sich die nächste Staffel?

Beim Stufenrabatt ab Schwelle × neuer Stückpreis ÷ alter Stückpreis. Mit Schwelle 50, 9,00 € und 9,50 €: 50 × 9 ÷ 9,5 = 47,37 → ab 48 Stück ist die Bestellung von 50 Stück billiger. Der Rechner zeigt diese Grenze automatisch.

Wie rechne ich Staffelpreise in Excel?

Legen Sie die Staffel als Tabelle an (Spalte A: ab Menge aufsteigend, Spalte B: Stückpreis). Der Stückpreis für die Menge in D1 ist dann =SVERWEIS(D1;A:B;2;WAHR), der Gesamtpreis beim Stufenrabatt =D1*SVERWEIS(D1;A:B;2;WAHR).

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

Passende Werkzeuge