Ferienanspruch berechnen nach Art. 329a OR

Hier können Sie Ihren Ferienanspruch berechnen, wie ihn das Schweizer Obligationenrecht vorsieht: Sie geben die Ferienwochen, Ihre Arbeitstage pro Woche und die Monate im Dienstjahr ein und erhalten die Ferientage pro Jahr, den anteiligen Anspruch bei Ein- oder Austritt und den Ferienzuschlag für Stundenlohn.

Beispiel: Ferienwochen pro Jahr 4 Wochen · Arbeitstage pro Woche 5 Tage · Monate im Dienstjahr 12 Monate · Stundenlohn (optional) 30 CHF → Ferientage pro Jahr: 20 Ferientage (4 Wochen). Quelle: Art. 329a OR, SECO – FAQ Ferien (Mindestanspruch 4 Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen). Stand: .

Wochen
Gesetzlich mindestens 4; viele Verträge oder GAV sehen 5 oder mehr vor.
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten mindestens 5 Wochen.
Tage
Vollzeit meist 5; bei Teilzeit die Tage, an denen Sie arbeiten.
Monate
12 für ein ganzes Jahr; weniger bei Eintritt oder Austritt während des Jahres.
CHF
Für den Ferienzuschlag, wenn die Ferien mit dem Stundenlohn abgegolten werden.
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Ergebnis

Ferientage pro Jahr
20 Ferientage (4 Wochen)
Anspruch für die eingegebenen Monate
20 Tage für 12 Monate (pro rata)
Ferienzuschlag bei Stundenlohn
8,33 % (4 Wochen ÷ (52 − 4) Wochen)
Ferienzuschlag pro Stunde
2,50 CHF pro Stunde auf 30,00 CHF Stundenlohn
Gerechnet ist der gesetzliche Mindestanspruch. Arbeitsvertrag oder GAV können mehr Ferien vorsehen. Bruchteile von Tagen werden in der Praxis oft auf halbe Tage gerundet – massgebend ist Ihr Vertrag.

So wird gerechnet

Wie viele Ferien stehen Ihnen in der Schweiz zu?

Nach Art. 329a OR haben Arbeitnehmende pro Dienstjahr mindestens vier Wochen Ferien, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen. Für ein unvollständiges Dienstjahr gibt es Ferien im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses (pro rata). Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag dürfen mehr Ferien festlegen, aber nicht weniger.

So rechnen Sie Ihren Ferienanspruch

Ferientage pro Jahr = Ferienwochen × Arbeitstage pro Woche. Für einen Teil des Jahres: Ferientage pro Jahr × Monate ÷ 12.

SituationRechnungFerientage
Vollzeit, 4 Wochen4 × 520 pro Jahr
Vollzeit, unter 20 Jahren5 × 525 pro Jahr
Teilzeit an 3 Tagen, 4 Wochen4 × 312 pro Jahr
Teilzeit an 3 Tagen, nur 6 Monate12 × 6 ÷ 126
Vollzeit, Eintritt am 1. Juli20 × 6 ÷ 1210

Ferienzuschlag bei Stundenlohn

Wer im Stundenlohn arbeitet und unregelmässige Einsätze hat, erhält die Ferien oft als Zuschlag auf jeden Stundenlohn. Der Prozentsatz ergibt sich rechnerisch aus den Ferienwochen geteilt durch die Arbeitswochen: bei 4 Wochen 4 ÷ 48 = 8,33 %, bei 5 Wochen 5 ÷ 47 = 10,64 %, bei 6 Wochen 6 ÷ 46 = 13,04 %. Bei 30 CHF Stundenlohn und 4 Wochen sind das 2,50 CHF pro Stunde. Der Zuschlag muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen sein; während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien grundsätzlich nicht durch Geld ersetzt werden (Art. 329d OR).

Ferien bei Austritt

Verlassen Sie die Stelle während des Jahres, steht Ihnen der Anspruch pro rata zu. Restferien, die bis zum Austritt nicht mehr bezogen werden können, werden ausbezahlt. Geben Sie im Rechner die Monate bis zum Austritt ein.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Kürzungen nach Art. 329b OR bei längerer Abwesenheit und kantonale oder vertragliche Regeln für Feiertage sind nicht eingerechnet. Für Lernende und Jugendliche gelten die fünf Wochen bis zum 20. Geburtstag; manche GAV gewähren ab 50 Jahren zusätzliche Ferien – setzen Sie dann die Wochen aus Ihrem Vertrag ein.

Häufige Fragen

Wie viele Ferientage habe ich in der Schweiz?

Mindestens vier Wochen pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Ferientage. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es fünf Wochen, also 25 Tage.

Wie berechne ich den Ferienanspruch bei Teilzeit?

Ferienwochen × Arbeitstage pro Woche. Wer an 3 Tagen arbeitet, hat bei 4 Wochen 12 Ferientage – die Ferien dauern trotzdem vier Wochen.

Wie rechne ich pro rata?

Jahresanspruch × Monate ÷ 12. Bei 20 Tagen und Eintritt am 1. Juli sind es für das Restjahr 10 Tage.

Wie hoch ist der Ferienzuschlag bei Stundenlohn?

Bei 4 Wochen Ferien 8,33 %, bei 5 Wochen 10,64 %, bei 6 Wochen 13,04 %. Der Zuschlag muss separat auf der Lohnabrechnung stehen.

Darf ich Ferien statt beziehen auszahlen lassen?

Während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht (Art. 329d OR). Erst bei Austritt können nicht bezogene Ferien ausbezahlt werden.

Gelten die 5 Wochen bis zum 20. Geburtstag?

Ja, das Gesetz spricht vom vollendeten 20. Altersjahr. Danach gilt das Minimum von vier Wochen, sofern Vertrag oder GAV nicht mehr vorsehen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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