TV-L-Rechner 2026

Der TV-L-Rechner zeigt Ihr Tabellenentgelt 2026 im Landesdienst: Entgeltgruppe und Stufe wählen, Beschäftigungsumfang eintragen – sofort sehen Sie Monats- und Jahresbrutto, eine Netto-Näherung und alle Stufen Ihrer Gruppe im Vergleich.

Beispiel: Entgeltgruppe: E10 · Stufe: Stufe 4 · Beschäftigungsumfang 100 % · Steuerklasse: I · Kinder 0 → Ihr Bruttoentgelt / Monat: 4.904,89 €. Quelle: Anlage B TV-L, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): TV-L, Entgelttabelle ab 1. April 2026 (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 14.02.2026, +2,8 %, mindestens +100 €). Stand: .

Gruppe 1 hat keine Stufe 1 – sie beginnt mit Stufe 2.
%
100 % = Vollzeit. Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt anteilig gezahlt.
Für Pflegeversicherung und Kinderfreibeträge (Näherung).
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Ergebnis

Ihr Bruttoentgelt / Monat
4.904,89 €
Tabellenentgelt Vollzeit / Monat (brutto)
4.904,89 €
Bruttoentgelt / Jahr (12 Monate, ohne Sonderzahlung)
58.858,68 €
Netto / Monat (Näherung)
3.081,42 €
Zuwachs beim Aufstieg in die nächste Stufe / Monat
581,24 €
Alle Stufen Ihrer Entgeltgruppe
StufeVollzeitIhr Umfang
Stufe 14.038,42 €4.038,42 €
Stufe 24.299,95 €4.299,95 €
Stufe 34.599,41 €4.599,41 €
Stufe 4 ◄4.904,89 €4.904,89 €
Stufe 55.486,13 €5.486,13 €
Stufe 65.644,20 €5.644,20 €
Das Netto ist eine Näherung nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und den Sozialversicherungssätzen 2026 (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). Beiträge zur Zusatzversorgung (VBL), Jahressonderzahlung, Zulagen und individuelle Freibeträge sind nicht berücksichtigt.

So wird gerechnet

So funktioniert der TV-L-Rechner

Das Tabellenentgelt im TV-L ergibt sich aus zwei Angaben: der Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, entscheidend ist die Tätigkeit) und der Stufe (1 bis 6, entscheidend ist die Berufserfahrung). Der Rechner schlägt beide in der Tabelle nach, rechnet bei Teilzeit anteilig und zeigt zusätzlich das Jahresbrutto und eine Netto-Näherung. Die Tabelle darunter listet alle Stufen Ihrer Gruppe, damit Sie den Sprung beim Stufenaufstieg sehen.

Für wen gilt der TV-L?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für Tarifbeschäftigte der Bundesländer, zum Beispiel in Landesbehörden, Schulen, Justiz und an Hochschulen. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und hat einen eigenen Tarifvertrag (TV-H). Für Kommunen gilt der TVöD, nicht der TV-L.

Gültigkeit und Stand der Tabelle

Die Werte sind die Tabellenentgelte ab 1. April 2026. Grundlage ist die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14. Februar 2026: Die Entgelte steigen zum 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens um 100 € monatlich. Die Tabelle gilt laut Anlage B zum TV-L (Änderungstarifvertrag Nr. 14) vom 1. April bis 31. Dezember 2026; vom 1. Januar bis 28. Februar 2027 ändert sich nur E 1 Stufe 2 (2.585,18 €), zum 1. März 2027 folgt die nächste Erhöhung. Die Sondergruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü sind hier nicht enthalten.

Beispiel: Entgeltgruppe 10, Stufe 4, Vollzeit

In E 10 Stufe 4 beträgt das Tabellenentgelt 4.904,89 € im Monat, in Stufe 6 sind es 5.644,20 €. Bei 50 % Beschäftigungsumfang sind es in Stufe 4 anteilig 2.452,45 € brutto; das Jahresbrutto ergibt sich aus zwölf Monatsentgelten.

Was der Rechner nicht abbildet

Die Tabellenwerte sind eine Auskunft, kein Bescheid und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind Ihr Arbeitsvertrag und die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erhöhung beim TV-L 2026?

Zum 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 %, mindestens um 100 € im Monat. Die Tabelle gilt bis 31. Dezember 2026; bis 28. Februar 2027 ändert sich danach nur E 1 Stufe 2, zum 1. März 2027 folgt die nächste Erhöhung.

Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?

Der TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, der TVöD für Bund und Kommunen. Die Entgelttabellen unterscheiden sich in Höhe und Stufenaufbau; Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag.

Welche Entgeltgruppe habe ich?

Die Gruppe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und der Eingruppierung im Arbeitsvertrag, nicht nach der Berufsbezeichnung. Im Zweifel steht sie auf der Entgeltabrechnung (zum Beispiel „E 13“).

Wie rechne ich Teilzeit im TV-L?

Bei Teilzeit erhalten Sie das Tabellenentgelt im Verhältnis Ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit. Tragen Sie dazu den Beschäftigungsumfang in Prozent ein, zum Beispiel 50 für eine halbe Stelle.

Ist das angezeigte Netto genau?

Nein, es ist eine Näherung. Sie nutzt den amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und die Sozialversicherungssätze 2026, kennt aber weder Ihre Zusatzversorgung noch Freibeträge oder Zulagen.

Gelten die Werte auch für Beamte?

Nein. Beamte werden nach dem Besoldungsrecht bezahlt, nicht nach dem TV-L. Der Rechner gilt für tarifbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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