Mutterschutz Rechner: Schutzfristen vor und nach der Geburt

Der Mutterschutz Rechner ermittelt Ihre Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz. Tragen Sie den errechneten Geburtstermin aus dem Mutterpass ein – Sie sehen, wann der Mutterschutz beginnt, wann er endet und wie viele Tage er dauert. Nach der Geburt geben Sie zusätzlich das tatsächliche Geburtsdatum ein.

Quelle: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung (6 Wochen vor, 8 bzw. 12 Wochen nach; Verlängerung bei vorzeitiger Entbindung). Stand: .

Voraussichtlicher Entbindungstag laut ärztlichem Zeugnis oder Hebamme.
Leer lassen, solange das Kind noch nicht geboren ist.
Dann dauert die Schutzfrist nach der Geburt zwölf statt acht Wochen.
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Ergebnis

Mutterschutz
Mo., 01.02.2027 bis Mo., 10.05.2027
Beginn
Mo., 01.02.2027 (letzter Arbeitstag: So., 31.01.2027)
Ende
Mo., 10.05.2027 (8 Wochen nach der Geburt)
Dauer
99 Tage insgesamt (42 Tage vor und 56 Tage nach der Geburt)
Gerechnet ist mit einer Geburt am errechneten Termin. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die fehlenden Tage; kommt es später, verlängert sich die Frist davor. Vor der Geburt dürfen Sie auf eigenen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten, nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot. Die Kündigung ist während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Entbindung unzulässig.

So wird gerechnet

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (§ 3 MuSchG). Bei einer Frühgeburt, bei Mehrlingen oder wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird, dauert die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Bei einer Geburt am Termin sind das 99 Tage: 42 Tage davor, der Entbindungstag und 56 Tage danach.

Beispiel: Termin am 15. März 2027

FallBeginnEndeDauer
Geburt am Termin (15.03.2027)01.02.202710.05.202799 Tage
Geburt 5 Tage früher (10.03.2027)01.02.202710.05.202799 Tage
Geburt 5 Tage später (20.03.2027)01.02.202715.05.2027104 Tage
Frühgeburt am 22.02.2027 (12 Wochen)01.02.202707.06.2027127 Tage

Was passiert, wenn das Kind früher oder später kommt?

Für den Beginn zählt immer der errechnete Termin aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis der Hebamme. Kommt das Kind früher, verkürzt sich die Zeit vor der Geburt – diese Tage werden aber an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt. So geht keine Schutzzeit verloren. Kommt das Kind später, verlängert sich die Frist vor der Geburt; die acht Wochen danach beginnen trotzdem erst mit der Geburt. Der Mutterschutz kann dadurch länger als 99 Tage dauern, aber nie kürzer.

Arbeiten im Mutterschutz und Kündigungsschutz

In den sechs Wochen vor der Geburt dürfen Sie arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären; diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot. Während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens aber vier Monate danach, ist eine Kündigung unzulässig (§ 17 MuSchG). Wie viel Geld Sie in dieser Zeit erhalten, zeigt der Mutterschaftsgeld-Rechner; im Anschluss beginnt meist die Elternzeit mit Elterngeld.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen, also 42 Tage, vor dem errechneten Geburtstermin. Bei einem Termin am 15.03.2027 beginnt er am 01.02.2027.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

Acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes zwölf Wochen.

Was passiert beim Mutterschutz, wenn das Kind früher kommt?

Die Tage, die vor der Geburt fehlen, werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt. Die Gesamtdauer bleibt mindestens gleich.

Wie viele Tage hat der Mutterschutz?

Bei einer Geburt am Termin 99 Tage, bei zwölf Wochen nach der Geburt 127 Tage. Kommt das Kind später, entsprechend mehr.

Darf ich im Mutterschutz arbeiten?

Vor der Geburt ja, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Entbindung, wenn der Arbeitgeber davon weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung informiert wird.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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