Kindergeld Rechner 2026 mit Günstigerprüfung
Der Kindergeld Rechner zeigt, wie viel Kindergeld Sie 2026 bekommen: 259 € für jedes Kind und jeden Monat. Tragen Sie zusätzlich Ihr zu versteuerndes Einkommen ein, prüft der Rechner, ob die Freibeträge für Kinder günstiger sind als das Kindergeld, und zeigt den Vorteil.
Beispiel: Zahl der Kinder 1 · Monate mit Anspruch im Jahr 12 · Veranlagung: Ehepaar, Zusammenveranlagung · Zu versteuerndes Einkommen im Jahr 60.000 € → Kindergeld: 259,00 € Kindergeld im Monat, 3.108,00 € für 12 Monate. Quelle: § 66 EStG, Einkommensteuergesetz, § 66 Abs. 1 und 2: Kindergeld monatlich 259 € für jedes Kind, gezahlt vom Monat des Anspruchsbeginns bis zum Monat des Wegfalls (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026). Stand: .
So wird gerechnet
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Das Kindergeld beträgt nach § 66 EStG 259 € im Monat für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen und von der Zahl der Kinder. Im Jahr sind das 3.108 € je Kind; zwei Kinder bringen 518 € im Monat (6.216 € im Jahr), drei Kinder 777 € im Monat. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Monat, in dem sie wegfallen – für ein im Juli geborenes Kind also 6 Monate oder 1.554 € im ersten Jahr.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung
Statt des Kindergelds kann das Finanzamt die Freibeträge für Kinder abziehen: 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung je Elternteil, zusammen 9.756 € für ein Ehepaar. Das lohnt sich nur, wenn die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld des Jahres; dann wird das Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet (§ 31 EStG). Der Rechner prüft das für jedes Kind einzeln:
- Ehepaar, ein Kind, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen: Die Freibeträge sparen 2.668 € Einkommensteuer, das Kindergeld bringt 3.108 € – das Kindergeld ist günstiger.
- Ehepaar, ein Kind, 120.000 €: Die Einkommensteuer sinkt mit Freibeträgen von 28.466 € auf 24.784 €, also um 3.682 €. Nach Abzug des Kindergelds bleibt ein Vorteil von 574 €.
- Grenze: Bei einem Kind lohnen sich die Freibeträge für ein Ehepaar ab rund 86.050 € zu versteuerndem Einkommen, bei Einzelveranlagung mit halben Freibeträgen ab rund 43.025 €.
Das Kindergeld bekommen Sie trotzdem jeden Monat ausgezahlt; der Vorteil der Freibeträge kommt über die Steuererklärung. Wie viel Einkommensteuer Sie insgesamt zahlen, zeigt der Einkommensteuer-Rechner; die Kinderfreibeträge wirken auch in der Kirchensteuer. Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, hilft der Unterhaltsvorschuss-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 € im Monat für jedes Kind, also 3.108 € im Jahr. Die Höhe hängt nicht von der Zahl der Kinder ab: Drei Kinder bringen 777 € im Monat.
Ab welchem Einkommen ist der Kinderfreibetrag besser als das Kindergeld?
Für ein Ehepaar mit einem Kind ab rund 86.050 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr 2026, bei Einzelveranlagung ab rund 43.025 €. Darunter ist das Kindergeld günstiger.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung automatisch durch und wählt die bessere Variante. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse gezahlt.
Wie hoch sind die Freibeträge für Kinder 2026?
Je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, also 4.878 €; bei zusammen veranlagten Eltern 9.756 € je Kind.
Gibt es Kindergeld für einen Teil des Jahres?
Ja, monatsweise: vom Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Monat, in dem sie wegfallen. Für 6 Monate sind es 1.554 € je Kind.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 66 EStG: Einkommensteuergesetz, § 66 Abs. 1 und 2: Kindergeld monatlich 259 € für jedes Kind, gezahlt vom Monat des Anspruchsbeginns bis zum Monat des Wegfalls (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 32 Abs. 6 EStG: Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 6: Kinderfreibetrag 3.414 € und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 1.464 € je Elternteil, bei Zusammenveranlagung verdoppelt (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 31 EStG: Einkommensteuergesetz, § 31: Familienleistungsausgleich – Freibeträge statt Kindergeld, wenn das Kindergeld die Freistellung des Existenzminimums nicht bewirkt; Kindergeld wird dann der Steuer hinzugerechnet (Fassung 2026, gelesen am 08.10.2026)
- § 32a EStG: Einkommensteuergesetz, § 32a Abs. 1 und 5: Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) und Splittingverfahren (gelesen am 08.10.2026)
Stand: · So prüfen wir
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