RVG-Rechner 2026 – Anwaltsgebühren berechnen

Der RVG-Rechner ermittelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren aus dem Gegenstandswert: außergerichtlich oder vor Gericht, mit Termins- und Einigungsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Grundlage ist die aktuelle Gebührentabelle (Anlage 2 RVG).

Beispiel: Gegenstandswert 5.000 € · Tätigkeit: außergerichtlich (Geschäftsgebühr) · Satz der Geschäftsgebühr 1,3 · Terminsgebühr (nur gerichtlich) · Zahl der Auftraggeber 1 · Umsatzsteuer 19 % berechnen → Anwaltskosten gesamt: 572,21 €. Quelle: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG, Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500.000 € (Fassung ab 01.06.2025). Stand: .

€
Bei Zahlungsklagen die Forderungshöhe, bei Kündigungsschutz meist das Vierteljahresgehalt.
Rahmen 0,5 bis 2,5; Regelfall 1,3, mehr nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. Bei „1. Instanz mit Anrechnung“ maßgeblich für die Anrechnung.
Gilt für die 1. Instanz: die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Entsteht bei Teilnahme an einem Gerichtstermin, auch bei Einigung ohne Verhandlung. Außergerichtlich ohne Wirkung.
Einigungsgebühr: außergerichtlich 1,5, gerichtlich 1,0, in der Berufung 1,3.
Je weiterem Auftraggeber in derselben Sache erhöht sich die Gebühr um 0,3, insgesamt höchstens um 2,0.
Für Verbraucher und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten.
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Ergebnis

Anwaltskosten gesamt
572,21 €
Gebühren und Auslagen (netto)
480,85 €
Umsatzsteuer 19 %
91,36 €
1,0-Gebühr nach Anlage 2 RVG
354,50 €
Auslagenpauschale (Post und Telekommunikation)
20,00 €
Aufstellung
GebührSatzBetrag
Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG)1,3460,85 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)20,00 €
Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG)19 %91,36 €
Bei außergerichtlicher Tätigkeit entsteht keine Terminsgebühr; sie wurde nicht eingerechnet. Das Ergebnis gilt für die gesetzliche Vergütung nach RVG. Anwälte können eine höhere Vergütung vereinbaren (Honorarvereinbarung); im gerichtlichen Verfahren ersetzt der Unterlegene die Kosten nur nach den gesetzlichen Gebühren. Auslagen wie Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld sind nicht enthalten.

So wird gerechnet

So funktioniert der RVG-Rechner

Die Anwaltsgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich nach dem Gegenstandswert. Aus ihm ergibt sich zuerst die 1,0-Gebühr (Anlage 2 RVG). Jede Gebührenart bekommt einen Satz: Die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit liegt zwischen 0,5 und 2,5 (üblich 1,3), die Verfahrensgebühr vor Gericht beträgt 1,3, die Terminsgebühr 1,2. Gebühr = Satz × 1,0-Gebühr. Dazu kommen die Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, höchstens 20 €) und die Umsatzsteuer von 19 %.

Gebührentabelle ab Juni 2025

Seit dem 1. Juni 2025 gilt die Gebührentabelle in der Fassung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Die Gebühren wurden dabei angehoben. Die 1,0-Gebühr beträgt zum Beispiel:

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr
500 €51,50 €
1.000 €93,00 €
5.000 €354,50 €
10.000 €652,00 €
50.000 €1.357,00 €
500.000 €3.752,00 €

Für Werte zwischen den Stufen gilt die Staffel aus § 13 RVG („für jeden angefangenen Betrag“); über 500.000 € steigt die Gebühr je angefangene 50.000 € um 175 €.

Beispiel: Streitwert 5.000 €, Klage mit Gerichtstermin

Verfahrensgebühr 1,3 × 354,50 € = 460,85 €, Terminsgebühr 1,2 × 354,50 € = 425,40 €, dazu 20 € Pauschale: 906,25 € netto, mit Umsatzsteuer 1.078,44 € brutto.

Anrechnung, mehrere Mandanten, Einigung

Der Rechner bildet Zivil- und allgemeine Verfahren ab, nicht Straf-, Sozial- oder Familiensachen mit eigenen Gebührenregeln. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt bei einem Streitwert von 5.000 €?

Die 1,0-Gebühr beträgt 354,50 €. Außergerichtlich mit der Regelgebühr 1,3 sind das 460,85 € zuzüglich 20 € Pauschale und Umsatzsteuer, zusammen 572,21 €. Vor Gericht kommen mit Verhandlung 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr hinzu: 1.078,44 € brutto.

Welche Gebührentabelle gilt 2026?

Die Tabelle in der Fassung des KostBRÄG 2025, gültig seit dem 1. Juni 2025 (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG). Stand 2. Oktober 2026 ist das die aktuelle Fassung.

Was ist der Gegenstandswert?

Der Wert der Sache, um die es geht. Bei einer Zahlungsklage ist es die geforderte Summe. In anderen Fällen legt das Gericht den Wert fest, etwa im Arbeitsrecht bei Kündigungsschutz bis zu einem Vierteljahresverdienst.

Wie hoch darf die Geschäftsgebühr sein?

Zwischen 0,5 und 2,5. Mehr als 1,3 darf der Anwalt nur verlangen, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Meist wird die Regelgebühr 1,3 angesetzt.

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem gewonnenen Prozess?

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich der Unterlegene die Kosten, einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite. Der Rechner zeigt die Kosten eines Anwalts; für den Gesamtprozess nutzen Sie den Prozesskostenrechner.

Sind die Anwaltsgebühren verhandelbar?

Außergerichtlich ja: Anwalt und Mandant können ein Honorar vereinbaren. Eine höhere Vergütung muss in Textform vereinbart werden (§ 3a RVG); eine niedrigere ist nur bei außergerichtlicher Tätigkeit zulässig (§ 4 RVG).

Quellen und Rechtsgrundlagen

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