Pflegegrad Rechner: Pflegegrad selbst berechnen
Mit diesem Pflegegrad Rechner schätzen Sie vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab, welcher Pflegegrad in Frage kommt. Sie bewerten die 64 Kriterien des Begutachtungsinstruments nach § 15 SGB XI – Modul für Modul. Der Rechner vergibt die Einzelpunkte nach Anlage 1, gewichtet sie nach Anlage 2 und zeigt die Gesamtpunkte: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.
So wird gerechnet
Der Pflegegrad ergibt sich aus 64 Kriterien in sechs Modulen. Jedes Modul bringt nach § 15 SGB XI gewichtete Punkte – zusammen höchstens 100. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.
Pflegegrade und Punkte
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | – |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | 347 € |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | 599 € |
| 4 | 70 bis unter 90 | schwerste | 800 € |
| 5 | 90 bis 100 | schwerste mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Gewichtete Punkte je Modul (Anlage 2)
| Modul | Gewicht | Einzelpunkte → gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 0–1 → 0; 2–3 → 2,5; 4–5 → 5; 6–9 → 7,5; 10–15 → 10 |
| 2 Kognition und Kommunikation | 15 % (höherer Wert) | 0–1 → 0; 2–5 → 3,75; 6–10 → 7,5; 11–16 → 11,25; 17–33 → 15 |
| 3 Verhalten und Psyche | 0 → 0; 1–2 → 3,75; 3–4 → 7,5; 5–6 → 11,25; 7–65 → 15 | |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 0–2 → 0; 3–7 → 10; 8–18 → 20; 19–36 → 30; 37–54 → 40 |
| 5 Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen | 20 % | 0 → 0; 1 → 5; 2–3 → 10; 4–5 → 15; 6–15 → 20 |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | 15 % | 0 → 0; 1–3 → 3,75; 4–6 → 7,5; 7–11 → 11,25; 12–18 → 15 |
So rechnet der Pflegegrad Rechner
- Einzelpunkte: In den Modulen 1, 4 und 6 gibt es 0 Punkte für „selbständig“ bis 3 Punkte für „unselbständig“, in Modul 2 entsprechend für die Fähigkeiten. In Modul 3 bringen „selten“, „häufig“ und „täglich“ 1, 3 und 5 Punkte. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilettenbenutzung doppelt.
- Modul 5: Medizinische Maßnahmen werden auf einen Tageswert umgerechnet (pro Woche ÷ 7, pro Monat ÷ 30). Ab einer Maßnahme täglich gibt es 1 Punkt, über drei 2 und über acht 3 Punkte. Ein wöchentlicher Arztbesuch zählt 4,3, ein monatlicher 1 Rechenpunkt, längere Besuche doppelt.
- Gewichtung: Die Summe jedes Moduls wird einem der fünf Punktbereiche zugeordnet. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
- Pflegegrad: Die gewichteten Punkte werden addiert und mit den Schwellen verglichen.
Beispiele
- Arthrose, Hilfe beim Duschen und Treppensteigen: Mobilität 3 Einzelpunkte → 2,5; Selbstversorgung 3 → 10; Tabletten 3-mal täglich → Modul 5 mit 1 Punkt → 5. Gesamt 17,5 Punkte – Pflegegrad 1.
- Mittlere Demenz: Modul 2 mit 12 Einzelpunkten → 11,25; Modul 3 mit 5 → ebenfalls 11,25 (zählt einmal); Selbstversorgung 7 → 10; Medikamentengabe → 5; Alltagsleben 11 → 11,25. Gesamt 37,5 Punkte – Pflegegrad 2.
- Nach Schlaganfall: Mobilität 12 → 10; Selbstversorgung 27 → 30; Modul 5 mit 4 Punkten (4 Medikamentengaben täglich, Physiotherapie zweimal pro Woche, ein Arztbesuch im Monat) → 15; Alltagsleben 5 → 7,5. Gesamt 62,5 Punkte – Pflegegrad 3, 7,5 Punkte unter Pflegegrad 4.
Wie viel Geld es je Pflegegrad gibt und wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren, berechnet der Pflegegeld Rechner. Pflegen Sie selbst und sind krankgeschrieben, hilft der Krankengeld Rechner.
Grenzen
Der Rechner ersetzt nicht die Begutachtung. Entscheidend ist, was die gutachterliche Person beim Hausbesuch feststellt – auch die Frage, ob eine Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Bei Kindern wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, und Kinder bis 18 Monate werden nach § 15 Abs. 7 SGB XI einen Grad höher eingestuft; beides rechnet dieses Tool nicht. Die Module 7 und 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) fließen nicht in den Pflegegrad ein. Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch – es hilft, nichts zu vergessen.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 gewichtete Gesamtpunkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.
Welches Modul zählt am meisten?
Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 %, danach die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Modul 5) mit 20 %. Mobilität zählt 10 %, Alltagsleben 15 % und die Module 2 und 3 zusammen 15 %.
Warum zählt nur Modul 2 oder Modul 3?
Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen werden gemeinsam mit 15 % gewichtet. Es zählt nach § 15 Abs. 3 SGB XI nur der höhere der beiden gewichteten Werte.
Wie genau ist ein Pflegegrad Rechner?
Er rechnet exakt nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Ungenau wird es durch die Selbsteinschätzung: Gutachter bewerten oft strenger oder anders, was „überwiegend selbständig“ bedeutet.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) im Monat.
Funktioniert der Rechner für Kinder?
Nur eingeschränkt. Bei Kindern zählt die Abweichung von gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern, und für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Schwellen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: Module, Gewichtung, Schwellen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte (gelesen am 09.10.2026)
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte der Module 1 bis 6 (gelesen am 09.10.2026)
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik: Summe der Punkte und gewichtete Punkte (gelesen am 09.10.2026)
- § 37 SGB XI: Pflegegeld 347 / 599 / 800 / 990 € je Kalendermonat für Pflegegrad 2–5 (gelesen am 09.10.2026)
Stand: · So prüfen wir
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