Pflegegrad Rechner: Pflegegrad selbst berechnen

Mit diesem Pflegegrad Rechner schätzen Sie vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab, welcher Pflegegrad in Frage kommt. Sie bewerten die 64 Kriterien des Begutachtungsinstruments nach § 15 SGB XI – Modul für Modul. Der Rechner vergibt die Einzelpunkte nach Anlage 1, gewichtet sie nach Anlage 2 und zeigt die Gesamtpunkte: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.

Quelle: § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: Module, Gewichtung, Schwellen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte (gelesen am 09.10.2026). Stand: .

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Ergebnis

Voraussichtlicher Pflegegrad
Kein Pflegegrad
Gesamtpunkte
0 von 100 Punkten
Punkte je Modul
ModulEinzelpunkteBeeinträchtigungGewichtete Punkte
1 Mobilität (10 %)0keine0
2 Kognition und Kommunikation0keine0
3 Verhalten und Psyche0keine0 (zählt nicht – Modul 2 und 3 zusammen 15 %, nur der höhere Wert)
4 Selbstversorgung (40 %)0keine0
5 Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen (20 %)0keine0
6 Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %)0keine0
Gesamtpunkte0
Bis Pflegegrad 1 fehlen noch 12,5 Punkte (Schwelle 12,5). Schätzung – den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) bei der Begutachtung fest. Bewerten Sie, was die Person dauerhaft (mindestens sechs Monate) ohne Hilfe kann. Nicht abgebildet: Kinder (Vergleich mit gleichaltrigen Kindern, Sonderregel bis 18 Monate) und die besondere Bedarfskonstellation, die auch unter 90 Punkten zu Pflegegrad 5 führen kann. Kriterium 5.12 wird nur als tägliche Maßnahme erfasst; regelmäßig wöchentliche (8,6 Rechenpunkte) oder monatliche (2 Rechenpunkte) zeit- und technikintensive Maßnahmen erhöhen das Ergebnis zusätzlich.

So wird gerechnet

Der Pflegegrad ergibt sich aus 64 Kriterien in sechs Modulen. Jedes Modul bringt nach § 15 SGB XI gewichtete Punkte – zusammen höchstens 100. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.

Pflegegrade und Punkte

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der SelbständigkeitPflegegeld pro Monat
112,5 bis unter 27gering–
227 bis unter 47,5erheblich347 €
347,5 bis unter 70schwer599 €
470 bis unter 90schwerste800 €
590 bis 100schwerste mit besonderen Anforderungen990 €

Gewichtete Punkte je Modul (Anlage 2)

ModulGewichtEinzelpunkte → gewichtete Punkte
1 Mobilität10 %0–1 → 0; 2–3 → 2,5; 4–5 → 5; 6–9 → 7,5; 10–15 → 10
2 Kognition und Kommunikation15 % (höherer Wert)0–1 → 0; 2–5 → 3,75; 6–10 → 7,5; 11–16 → 11,25; 17–33 → 15
3 Verhalten und Psyche0 → 0; 1–2 → 3,75; 3–4 → 7,5; 5–6 → 11,25; 7–65 → 15
4 Selbstversorgung40 %0–2 → 0; 3–7 → 10; 8–18 → 20; 19–36 → 30; 37–54 → 40
5 Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen20 %0 → 0; 1 → 5; 2–3 → 10; 4–5 → 15; 6–15 → 20
6 Alltagsleben und soziale Kontakte15 %0 → 0; 1–3 → 3,75; 4–6 → 7,5; 7–11 → 11,25; 12–18 → 15

So rechnet der Pflegegrad Rechner

  1. Einzelpunkte: In den Modulen 1, 4 und 6 gibt es 0 Punkte für „selbständig“ bis 3 Punkte für „unselbständig“, in Modul 2 entsprechend für die Fähigkeiten. In Modul 3 bringen „selten“, „häufig“ und „täglich“ 1, 3 und 5 Punkte. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilettenbenutzung doppelt.
  2. Modul 5: Medizinische Maßnahmen werden auf einen Tageswert umgerechnet (pro Woche ÷ 7, pro Monat ÷ 30). Ab einer Maßnahme täglich gibt es 1 Punkt, über drei 2 und über acht 3 Punkte. Ein wöchentlicher Arztbesuch zählt 4,3, ein monatlicher 1 Rechenpunkt, längere Besuche doppelt.
  3. Gewichtung: Die Summe jedes Moduls wird einem der fünf Punktbereiche zugeordnet. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
  4. Pflegegrad: Die gewichteten Punkte werden addiert und mit den Schwellen verglichen.

Beispiele

Wie viel Geld es je Pflegegrad gibt und wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren, berechnet der Pflegegeld Rechner. Pflegen Sie selbst und sind krankgeschrieben, hilft der Krankengeld Rechner.

Grenzen

Der Rechner ersetzt nicht die Begutachtung. Entscheidend ist, was die gutachterliche Person beim Hausbesuch feststellt – auch die Frage, ob eine Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Bei Kindern wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, und Kinder bis 18 Monate werden nach § 15 Abs. 7 SGB XI einen Grad höher eingestuft; beides rechnet dieses Tool nicht. Die Module 7 und 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) fließen nicht in den Pflegegrad ein. Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch – es hilft, nichts zu vergessen.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Mindestens 27 gewichtete Gesamtpunkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.

Welches Modul zählt am meisten?

Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 %, danach die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Modul 5) mit 20 %. Mobilität zählt 10 %, Alltagsleben 15 % und die Module 2 und 3 zusammen 15 %.

Warum zählt nur Modul 2 oder Modul 3?

Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen werden gemeinsam mit 15 % gewichtet. Es zählt nach § 15 Abs. 3 SGB XI nur der höhere der beiden gewichteten Werte.

Wie genau ist ein Pflegegrad Rechner?

Er rechnet exakt nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Ungenau wird es durch die Selbsteinschätzung: Gutachter bewerten oft strenger oder anders, was „überwiegend selbständig“ bedeutet.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) im Monat.

Funktioniert der Rechner für Kinder?

Nur eingeschränkt. Bei Kindern zählt die Abweichung von gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern, und für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Schwellen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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