Anträge nach der Geburt: Fristen für Elterngeld, Elternzeit und Mutterschutz

Tragen Sie den errechneten Geburtstermin ein – die Checkliste zeigt alle Anträge nach der Geburt und davor mit Datum: wann der Mutterschutz beginnt und endet, bis wann die Elternzeit angemeldet sein muss und bis zu welchem Tag Elterngeld und Kindergeld beantragt sein müssen, damit kein Geld verloren geht.

Quelle: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Stand: .

aus dem Mutterpass – oder mit dem Geburtstermin-Rechner bestimmen
leer lassen, solange das Baby noch nicht geboren ist

Die Kalenderdatei lässt sich in Google Kalender, Outlook und Apple Kalender importieren. Ihre Daten und Häkchen bleiben in diesem Browser – nichts wird hochgeladen.

  1. – Gesetzliche Frist

    Elternzeit ab der Geburt anmelden (z. B. Vater oder Partnerin)

    Wer ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen will, muss sie spätestens sieben Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber verlangen und dabei festlegen, für welche Zeiten innerhalb der ersten zwei Jahre. Gerechnet ab dem errechneten Termin – kommt das Kind früher, beginnt die Elternzeit trotzdem erst zum angemeldeten Tag.

    Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 BEEG

  2. – Gesetzliche Frist

    Mutterschutz beginnt (Schutzfrist vor der Geburt)

    In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Termin darf der Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn Sie ausdrücklich arbeiten wollen – die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Kommt das Kind früher oder später, verkürzt oder verlängert sich diese Frist.

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 MuSchGPassender Rechner: Geburtstermin berechnenPassender Rechner: SSW-Rechner

  3. – Empfehlung

    Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen

    Für die Zahlung vor der Geburt ist das Zeugnis von Ärztin, Arzt oder Hebamme mit dem voraussichtlichen Entbindungstag maßgebend – einreichen, bevor der Mutterschutz beginnt. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen wenden sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung.

    Rechtsgrundlage: § 24i Abs. 3 SGB V

  4. – Empfehlung

    Kliniktasche packen, Geburtsort und Unterlagen klären

    Mutterpass, Versichertenkarte, Personalausweis, bei Verheirateten die Eheurkunde, sonst Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung – die Klinik braucht sie für die Geburtsanzeige.

  5. – Gesetzliche Frist

    Geburt beim Standesamt anzeigen, Geburtsurkunden holen

    Die Geburt muss innerhalb einer Woche dem Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden. Bei Geburten in der Klinik übernimmt das die Klinik – Sie reichen dort die Unterlagen ein. Die Geburtsurkunden brauchen Sie für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse; mehrere Exemplare anfordern.

    Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 PStG

  6. – Empfehlung

    Vorsorge U2 (3. bis 10. Lebenstag)

    Die U2 findet meist noch in der Klinik statt, sonst beim Kinderarzt. Den Termin für die U3 gleich vereinbaren.

    Rechtsgrundlage: Kinder-Richtlinie (G-BA)

  7. – Empfehlung

    Vorsorge U3 (4. bis 5. Lebenswoche)

    Kinderärztliche Untersuchung mit Hüftultraschall. Viele Praxen nehmen neue Patienten nur mit Vorlauf auf – schon vor der Geburt eine Praxis suchen.

    Rechtsgrundlage: Kinder-Richtlinie (G-BA)

  8. – Gesetzliche Frist

    Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz anmelden (Mutter)

    Soll die Elternzeit der Mutter nahtlos an die Schutzfrist anschließen, muss sie spätestens sieben Wochen vor dem ersten Tag nach der Schutzfrist schriftlich beim Arbeitgeber sein. Die Schutzfrist nach der Geburt zählt auf den Zwei-Jahres-Zeitraum der Anmeldung an.

    Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 BEEG

  9. – Gesetzliche Frist

    Ende der Schutzfrist nach der Geburt

    Acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder festgestellter Behinderung zwölf Wochen (Letzteres nur auf Antrag). Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, hängt das Gesetz die fehlenden Tage hinten an – tragen Sie das Geburtsdatum ein, rechnet der Assistent das mit.

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 MuSchG

  10. – Frist für Geld

    Elterngeld beantragen – letzter Tag ohne Verlust

    Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Lebensmonate beginnen am Geburtstag, nicht am Monatsersten. Geht der Antrag bis zu diesem Tag ein, geht kein Monat verloren – sicherer ist es, ihn gleich nach der Geburtsurkunde zu stellen (Elterngeldstelle des Landes, vielerorts online).

    Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 BEEG

  11. – Frist für Geld

    Kindergeld beantragen – letzter Tag ohne Verlust

    Die Familienkasse zahlt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Mit Antrag bis zu diesem Tag bekommen Sie das Kindergeld ab dem Geburtsmonat. Sie brauchen die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, die das Bundeszentralamt für Steuern nach der Anmeldung per Post schickt.

    Rechtsgrundlage: § 70 Abs. 1 EStG

Ohne festen Termin, aber wichtig

  • Empfehlung

    Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren

    Das Gesetz sagt: Die Schwangere soll es mitteilen, sobald sie es weiß – eine Pflicht mit Frist ist es nicht. Erst mit der Mitteilung greifen Kündigungsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbote am Arbeitsplatz. Den errechneten Termin gleich mit angeben.

    Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 MuSchG

  • Empfehlung

    Baby bei der Krankenkasse anmelden

    In der gesetzlichen Krankenversicherung meist beitragsfrei über die Familienversicherung eines Elternteils. Die Kasse braucht die Geburtsurkunde; die Versichertenkarte kommt danach. Bei privat versicherten Eltern gelten Sonderregeln – früh mit der Kasse sprechen.

  • Empfehlung

    Hebamme für das Wochenbett früh suchen

    Die Wochenbettbetreuung zahlt die Krankenkasse. In vielen Regionen sind Hebammen Monate im Voraus ausgebucht – am besten schon im ersten Drittel der Schwangerschaft anfragen.

Meine Toolbox

Ergebnis

So wird gerechnet

So funktioniert die Checkliste

Grundlage ist der errechnete Geburtstermin aus dem Mutterpass. Ist das Baby da, tragen Sie zusätzlich das Geburtsdatum ein: Alle Fristen, die ab der Geburt laufen, rechnet der Assistent dann exakt – auch die Verlängerung des Mutterschutzes, wenn das Kind zu früh kam. Gesetzliche Fristen sind mit dem Paragrafen verlinkt, Fristen für Geld (rückwirkende Zahlung) gesondert markiert. Häkchen und Termine bleiben in Ihrem Browser, die Kalenderdatei (.ics) lässt sich in jedes Kalenderprogramm laden.

Die wichtigsten Fristen rund um die Geburt

Grenzen

Die Checkliste ersetzt keine Beratung durch Elterngeldstelle, Krankenkasse oder Familienkasse. Beamtinnen, Selbstständige, Studentinnen und privat Versicherte haben teils eigene Regeln; Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und die Aufteilung der Monate plant der Assistent nicht. Die Schwangerschaftswoche und den Geburtstermin berechnen Sie mit unseren Rechnern.

Häufige Fragen

Welche Anträge muss ich nach der Geburt stellen?

Geburtsurkunde (über Klinik oder Standesamt), Anmeldung bei der Krankenkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle, Kindergeld bei der Familienkasse; für Angestellte vorher Mutterschaftsgeld und die Elternzeit beim Arbeitgeber. Die Checkliste zeigt jeden Antrag mit Datum.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Es gibt keine Ausschlussfrist, aber rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer bis zum Ende des vierten Lebensmonats beantragt, verliert keinen Monat.

Wie berechne ich den Mutterschutz?

Beginn: sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Ende: acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Kommt das Kind vor dem Termin, verlängert sich die Zeit danach um die fehlenden Tage (§ 3 MuSchG).

Wann muss der Vater die Elternzeit anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber (§ 16 Abs. 1 BEEG). Soll sie mit der Geburt beginnen, gilt der errechnete Termin als Rechengrundlage.

Wie lange kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

Sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht (§ 70 Abs. 1 EStG). Bei Geburt im Januar reicht ein Antrag bis Ende Juli.

Muss ich mein Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden?

In der Regel nicht: Neugeborene, die in Deutschland geboren werden und zu den Eltern oder der Mutter ziehen, meldet das Standesamt weiter (§ 17 Abs. 3 BMG). Anmelden müssen Sie das Kind nur, wenn es in eine andere Wohnung aufgenommen wird.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: · So prüfen wir

Passende Werkzeuge