Trinkgeld-Rechner mit Rechnung teilen
Rechnungsbetrag, Trinkgeld in Prozent und Anzahl der Personen eingeben: Der Rechner zeigt Trinkgeld, Gesamtbetrag und den Anteil jeder Person. Auf Wunsch rundet er auf einen glatten Betrag auf und zeigt, wie viel Prozent Trinkgeld das dann tatsächlich sind.
So wird gerechnet
So berechnen Sie das Trinkgeld
Trinkgeld = Rechnungsbetrag × Prozentsatz ÷ 100. Der Gesamtbetrag ist Rechnung plus Trinkgeld, der Anteil je Person der Gesamtbetrag geteilt durch die Anzahl der Personen. Der Rechner rechnet in ganzen Cent und rundet das Trinkgeld kaufmännisch auf den Cent.
Beispiel: Rechnung 84,60 €, 10 % Trinkgeld, 3 Personen. Trinkgeld = 84,60 × 10 ÷ 100 = 8,46 €. Gesamt = 84,60 + 8,46 = 93,06 €. Je Person = 93,06 ÷ 3 = 31,02 €, davon 2,82 € Trinkgeld.
Aufrunden je Person oder auf den Gesamtbetrag
Je Person wird der Anteil jedes Einzelnen auf den gewählten Schritt aufgerundet; der Gesamtbetrag ist dann genau Personen × Anteil. Im Beispiel wird aus 31,02 € ein Anteil von 32,00 €, zusammen 96,00 €. Das Trinkgeld steigt auf 96,00 − 84,60 = 11,40 €, also tatsächlich 11,40 ÷ 84,60 = 13,48 % statt 10 %.
Auf den Gesamtbetrag wird nur die Summe aufgerundet: 93,06 € auf 5 € ergibt 95,00 €. Geteilt durch 3 sind das 31,666… €. Weil sich 95,00 € nicht in drei gleiche Cent-Beträge teilen lassen, zeigt der Rechner 31,67 € und den Hinweis, dass eine Person nur 31,66 € zahlt.
Tatsächlicher Trinkgeldsatz
Aufrunden erhöht das Trinkgeld. Der tatsächliche Satz = (Gesamtbetrag − Rechnungsbetrag) ÷ Rechnungsbetrag zeigt, wie viel Prozent Sie nach dem Aufrunden wirklich geben. Wer einen festen Satz nicht überschreiten will, wählt einen kleineren Rundungsschritt oder rundet auf den Gesamtbetrag statt je Person.
Trinkgeld und Steuer
Freiwillige Trinkgelder, die Gäste einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Rechnungsbetrag geben und auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Einen gesetzlich vorgeschriebenen oder amtlich festgelegten Trinkgeldsatz gibt es nicht – den Prozentsatz bestimmen Sie selbst.
Häufige Fragen
Wie rechne ich 10 % Trinkgeld aus?
Rechnungsbetrag mal 0,1: Bei 84,60 € sind das 8,46 €, zusammen 93,06 €. Für 15 % rechnen Sie mal 0,15, für 5 % mal 0,05.
Wie teile ich die Rechnung mit Trinkgeld auf?
Erst das Trinkgeld auf den Rechnungsbetrag schlagen, dann durch die Anzahl der Personen teilen. 93,06 € durch 3 Personen sind 31,02 € je Person.
Was ist besser: je Person oder gesamt aufrunden?
Je Person aufgerundet zahlt jeder einen glatten Betrag und die Summe geht immer genau auf – das Trinkgeld fällt aber meist höher aus. Gesamt aufgerundet bleibt das Trinkgeld näher am gewählten Satz, der Anteil je Person ist dann nicht immer glatt.
Warum ist der tatsächliche Trinkgeldsatz höher als eingegeben?
Durch das Aufrunden kommt Geld dazu. Aus 10 % auf 84,60 € werden bei 3 Personen und Aufrunden auf ganze Euro je Person 11,40 € Trinkgeld – das sind 13,48 %.
Muss ich Trinkgeld geben?
Einen gesetzlichen Trinkgeldsatz gibt es nicht; das Einkommensteuergesetz beschreibt Trinkgelder in § 3 Nr. 51 als freiwillig gegebene Beträge ohne Rechtsanspruch. Wie viel Sie geben, entscheiden Sie selbst.
Was passiert bei einem Rest-Cent?
Lässt sich der Gesamtbetrag nicht in gleiche Cent-Beträge teilen, zeigt der Rechner den gerundeten Anteil und einen Hinweis, dass eine Person einen Cent mehr oder weniger zahlt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 3 Nr. 51 EStG: Einkommensteuergesetz – Steuerfreiheit freiwilliger Trinkgelder an Arbeitnehmer (abgerufen 27.09.2026)
Stand:
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