Verjährung berechnen: Fristende nach BGB
Mit dem Rechner können Sie die Verjährung berechnen: Anspruchsart wählen, Datum der Entstehung und gegebenenfalls der Kenntnis eingeben, und Sie sehen, wann die Verjährung nach BGB eintritt – mit Höchstfristen und Hemmung.
Quelle: § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist (drei Jahre). Stand: .
So wird gerechnet
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Ein Anspruch aus dem Jahr 2023 mit Kenntnis 2024 verjährt deshalb mit Ablauf des 31.12.2027.
So wird gerechnet
Bei der regelmäßigen Verjährung zählt das Jahresende des Jahres von Entstehung und Kenntnis; ab 1. Januar läuft die Dreijahresfrist. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens zehn Jahre nach Entstehung, Schadensersatz je nach Fall nach zehn oder dreißig Jahren (§ 199 Abs. 2 bis 4). Beim Kauf beginnt die Frist mit der Ablieferung und dauert zwei Jahre, bei Bauwerken fünf; beim Werkvertrag beginnt sie mit der Abnahme (§§ 438, 634a). Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren nach 30 Jahren (§ 197). Eine Hemmung, etwa durch Verhandlungen oder Klage, verlängert die Frist um ihre Dauer (§ 209).
Wofür das nützlich ist
- Prüfen, bis wann eine Forderung eingeklagt oder ein Mahnbescheid beantragt werden muss.
- Gewährleistungsfristen bei Kauf und Werkleistung nachrechnen.
- Einschätzen, ob eine ältere Forderung noch durchsetzbar ist.
Häufige Fragen
Wie lange ist die regelmäßige Verjährungsfrist?
Drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte oder haben musste (§ 199 Abs. 1).
Wann verjährt eine Forderung aus dem Jahr 2023?
Bei Kenntnis im selben Jahr mit Ablauf des 31.12.2026. Erlangte der Gläubiger erst 2024 Kenntnis, ist es der 31.12.2027.
Was bedeutet Hemmung der Verjährung?
Während der Hemmung läuft die Frist nicht weiter (§ 209 BGB). Gründe sind zum Beispiel Verhandlungen (§ 203) sowie Klage oder Mahnbescheid (§ 204).
Wie lange gelten Mängelansprüche beim Kauf?
Bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, bei Bauwerken fünf Jahre (§ 438 BGB). Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist (drei Jahre)
- § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
- § 197 BGB – Dreißigjährige Verjährungsfrist
- § 200 BGB – Beginn anderer Verjährungsfristen
- § 201 BGB – Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
- § 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche (Kauf)
- § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche (Werkvertrag)
- § 209 BGB – Wirkung der Hemmung
- § 203 BGB – Hemmung bei Verhandlungen
- § 204 BGB – Hemmung durch Rechtsverfolgung
- § 212 BGB – Neubeginn der Verjährung
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