Fristenrechner: Fristende nach §§ 187, 188, 193 BGB

Mit dem Fristenrechner können Sie das Fristende nach BGB berechnen: Ereignis- oder Zugangsdatum, Länge der Frist und Bundesland eingeben, und Sie sehen das rechnerische Fristende sowie den Tag, an dem die Frist nach § 193 BGB tatsächlich abläuft.

Quelle: § 187 BGB – Fristbeginn (Ereignis- und Zugangstag zählt nicht mit). Stand: .

z. B. Zugang eines Schreibens oder Zustellung; Format TT.MM.JJJJ
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Ergebnis

Fristende
Die Frist endet am Montag, 05.10.2026 (mit Ablauf des Tages)
Fristberechnung
SchrittDatum
Erster Tag der FristFreitag, 04.09.2026
Rechnerisches Fristende (§ 188 BGB)Samstag, 03.10.2026 (Sonnabend)
Fristende nach § 193 BGBMontag, 05.10.2026
Verschiebungum 2 Tag(e) auf den nächsten Werktag
Hinweise
  • Fristbeginn nach § 187 Abs. 1 BGB: Der Tag des Ereignisses oder des Zugangs wird nicht mitgerechnet, die Frist beginnt am Folgetag um 0 Uhr.
  • Fristende nach § 188 BGB für Monate: Tage und Wochen enden mit dem letzten Tag, Monate und Jahre mit dem Tag gleicher Zahl (fehlt er, mit dem Monatsletzten).
  • Das rechnerische Fristende fällt auf einen Sonnabend. Nach § 193 BGB (im Zivilprozess entsprechend § 222 Abs. 2 ZPO) endet die Frist deshalb mit Ablauf des nächsten Werktags.
  • Feiertage: Nordrhein-Westfalen (landesweite Feiertage; nur regional geltende Feiertage sind nicht berücksichtigt).
Dieses Tool ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Es gilt für Fristen nach BGB und, entsprechend, für Fristen nach ZPO (Stand der Gesetze: 02.10.2026). Für Fristen nach Stunden, abweichende Sonderregeln sowie Rechtsbehelfs- und Steuerfristen im Einzelfall die Vorschrift prüfen; bei knappen Fristen lieber früher handeln.

So wird gerechnet

Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags ab (§ 193 BGB). Der Fristenrechner bestimmt zuerst das rechnerische Ende und verschiebt es dann bei Bedarf.

So wird gerechnet

Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag des Ereignisses, etwa des Zugangs eines Schreibens, nicht mit. Eine Frist in Tagen endet nach § 188 Abs. 1 mit dem letzten Tag, eine Frist in Wochen, Monaten oder Jahren mit dem Tag, der durch Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht; gibt es diesen Tag im Zielmonat nicht, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3). Fällt das Ende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort anerkannten Feiertag, tritt der nächste Werktag an die Stelle. Im Zivilprozess gilt das entsprechend (§ 222 ZPO).

Wofür das nützlich ist

Häufige Fragen

Wie wird ein Fristende nach BGB berechnet?

Der Tag des auslösenden Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1). Tagesfristen enden mit dem letzten Tag, Wochen-, Monats- und Jahresfristen mit dem Tag gleicher Benennung oder Zahl (§ 188).

Was gilt, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt?

Dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 193 BGB). Das gilt auch für Sonn- und Feiertage; maßgeblich sind die Feiertage am Erklärungs- oder Leistungsort.

Zählt der Samstag bei der Fristberechnung?

Der Sonnabend wird bei § 193 BGB wie ein Sonntag behandelt: Endet eine Frist auf einen Sonnabend, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.

Gilt der Fristenrechner auch für gerichtliche Fristen?

Nach § 222 ZPO gelten die Berechnungsvorschriften des BGB auch im Zivilprozess. Für Fristen in anderen Verfahren oder mit Sonderregeln die jeweilige Vorschrift beachten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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