Mietvertrag-Kündigungsfrist berechnen: Ende des Mietverhältnisses

Mit dem Rechner zur Mietvertrag-Kündigungsfrist ermitteln Sie, wann ein Wohnraummietverhältnis nach § 573c BGB endet: Zugangsdatum der Kündigung, Mieter oder Vermieter und gegebenenfalls Mietbeginn eingeben, und Sie sehen Frist, Stichtag und Ende.

Quelle: § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung (Wohnraum). Stand: .

Datum, an dem die Kündigung dem anderen Vertragspartner zugeht; Format TT.MM.JJJJ
Nach dem BGH (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04) ist der Samstag Werktag im Sinne von § 573c BGB. Der Rechner zeigt vorsorglich auch das Ergebnis ohne Samstag.
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Ergebnis

Ende des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 31.01.2027 (Kündigungsfrist 3 Monate)
Berechnung
SchrittErgebnis
Zugang der KündigungMontag, 02.11.2026
Dritter Werktag im Zugangsmonat (November 2026)Mittwoch, 04.11.2026
Zugang bis zum dritten Werktagja
Kündigungsfrist3 Monate
Ende des MietverhältnissesSonntag, 31.01.2027
Nächster Stichtag (dritter Werktag des Folgemonats)Donnerstag, 03.12.2026
Hinweise
  • Für den Mieter beträgt die Frist immer drei Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB), unabhängig von der Wohndauer.
  • Feiertage: Nordrhein-Westfalen (landesweite Feiertage werden nicht als Werktage gezählt).
Dieses Tool ist eine Rechenhilfe für unbefristete Wohnraummietverhältnisse und ersetzt keine Rechtsberatung. Sonderfälle (vorübergehende Vermietung, möblierter Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, Gewerbe, abweichende Vereinbarungen) sind nicht berücksichtigt; für den Mieter nachteilige Abweichungen sind unwirksam (§ 573c Abs. 4). Stand der Gesetze: 02.10.2026.

So wird gerechnet

Die Kündigung eines Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Für den Mieter sind das drei Monate Kündigungsfrist.

So wird gerechnet

Entscheidend ist der Zugang beim Vertragspartner, nicht das Datum auf dem Brief. Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats ein, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats; später verschiebt sich das Ende um einen Monat. Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf Jahren Überlassung auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate. Welche Tage Werktage sind, hängt von Feiertagen im Bundesland ab; der Samstag zählt nach dem BGH als Werktag (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Weil der BGH offengelassen hat, ob § 193 BGB greift, wenn der dritte Werktag auf einen Samstag fällt, zeigt der Rechner vorsorglich auch das Ergebnis ohne Samstag.

Wofür das nützlich ist

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist im Mietvertrag?

Für Mieter drei Monate. Für Vermieter drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB).

Bis wann muss die Kündigung zugehen?

Spätestens am dritten Werktag eines Monats. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats; bei späterem Zugang einen Monat später.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja. Der BGH hat entschieden, dass der Samstag Werktag im Sinne von § 573c Abs. 1 BGB ist (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Offen blieb nur, ob sich die Frist verlängert, wenn der dritte Werktag ein Samstag ist; der Rechner zeigt deshalb vorsorglich auch das Ergebnis ohne Samstag, und der frühere Zugang ist der sichere Weg.

Gilt die verlängerte Frist auch für den Mieter?

Nein. Nach § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB verlängert sich nur die Frist des Vermieters; der Mieter kann immer mit drei Monaten kündigen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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