Kfz-Steuer berechnen – Rechner für Pkw, E-Auto und Motorrad
Mit diesem Kfz-Steuer-Rechner berechnen Sie die Jahressteuer für Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor, für Elektroautos und für Motorräder. Sie geben Hubraum und CO₂-Wert aus dem Fahrzeugschein ein, den Rest übernimmt der Rechner nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, Rechtsstand 30.09.2026.
Quelle: § 3d KraftStG, Kraftfahrzeugsteuergesetz – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge (10 Jahre, Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035). Stand: .
So wird gerechnet
So wird die Kfz-Steuer berechnet
Die Steuer für Pkw setzt sich seit der Reform 2009 aus zwei Teilen zusammen (§ 8 und § 9 KraftStG): einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil.
Hubraum
Je angefangene 100 cm³ Hubraum zahlen Sie 2,00 € bei Benzinmotoren und 9,50 € bei Dieselmotoren. Ein Benziner mit 1.498 cm³ hat 15 angefangene Hunderter, das ergibt 30 €; ein Diesel mit 1.968 cm³ hat 20 Hunderter und zahlt 190 €.
CO₂
| Erstzulassung | CO₂-Anteil |
|---|---|
| 01.07.2009 bis 31.12.2011 | 2 € je g/km über 120 g/km |
| 2012 und 2013 | 2 € je g/km über 110 g/km |
| 2014 bis 2020 | 2 € je g/km über 95 g/km |
| ab 01.01.2021 | gestaffelt über 95 g/km: 2,00 € (bis 115), 2,20 € (bis 135), 2,50 € (bis 155), 2,90 € (bis 175), 3,40 € (bis 195), darüber 4,00 € je g/km |
Beispiel Erstzulassung 2023: Benziner mit 1.498 cm³ und 130 g/km. Hubraum: 15 × 2,00 € = 30 €. CO₂: 20 g × 2,00 € + 15 g × 2,20 € = 73 €. Zusammen 103 € im Jahr. Der CO₂-Wert steht in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung; bei Neufahrzeugen ist es der WLTP-Wert.
Elektroauto und Motorrad
- Elektroauto: steuerfrei für zehn Jahre ab Erstzulassung, wenn diese zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 liegt, längstens bis 31.12.2035 (§ 3d KraftStG). Danach zahlt man Gewichtsteuer, die für Elektrofahrzeuge um 50 % ermäßigt ist: für 2.100 kg sind das rund 62 € im Jahr.
- Motorrad: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Eine 600er zahlt 24 × 1,84 € = 44,16 €, abgerundet 44 €.
Zahlweise und Abrunden
Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet. Bei mehr als 500 € Jahressteuer darf man halbjährlich zahlen (Aufgeld 3 %), bei mehr als 1.000 € vierteljährlich (Aufgeld 6 %) – § 11 KraftStG.
Grenzen
Nicht berücksichtigt sind Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 (Schadstoffklasse), Wohnmobile, Lkw, Anhänger, Saisonkennzeichen und Oldtimer. Verbindlich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Was das Auto sonst kostet, zeigen der Spritkostenrechner, für Stromer der E-Auto Ladekosten-Rechner und bei Finanzierung der Autokredit-Rechner.
Häufige Fragen
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Bei Pkw aus Hubraum (2,00 € je 100 cm³ bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und CO₂-Ausstoß (ab 95 g/km, seit 2021 gestaffelt bis 4,00 € je g/km). Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein E-Auto?
Null, solange die Befreiung läuft: zehn Jahre ab Erstzulassung, wenn diese zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 liegt, längstens bis 31.12.2035. Danach fällt Gewichtsteuer mit 50 % Ermäßigung an.
Wo finde ich den CO₂-Wert für die Berechnung?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7 (CO₂-Emissionen kombiniert in g/km). Den Hubraum finden Sie in Feld P.1, die Erstzulassung in Feld B.
Wie berechne ich die Kfz-Steuer für ein Motorrad?
1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Bei 600 cm³ sind das 24 × 1,84 € = 44,16 €, abgerundet 44 € pro Jahr.
Kann ich die Kfz-Steuer halbjährlich zahlen?
Ja, aber nur bei mehr als 500 € Jahressteuer (mit 3 % Aufgeld); vierteljährlich bei mehr als 1.000 € (6 % Aufgeld). Sonst ist nur die jährliche Zahlung möglich.
Was gilt für Autos vor Juli 2009?
Hier richtet sich die Steuer nach Hubraum und Schadstoffklasse statt nach CO₂. Diesen Fall rechnet dieser Rechner nicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 3d KraftStG: Kraftfahrzeugsteuergesetz – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge (10 Jahre, Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035)
- § 8 KraftStG: Kraftfahrzeugsteuergesetz – Bemessungsgrundlage (Hubraum und CO₂ bei Erstzulassung ab 01.07.2009)
- § 9 KraftStG: Kraftfahrzeugsteuergesetz – Steuersatz (Hubraum 2,00/9,50 €, CO₂-Staffel, Krafträder 1,84 €, Gewichtsteuer, Elektro −50 %)
- § 11 KraftStG: Kraftfahrzeugsteuergesetz – Entrichtungszeiträume (halbjährlich +3 %, vierteljährlich +6 %, Abrunden auf volle Euro)
Stand:
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