Weißer Bildschirm

Ein Klick, und der ganze Bildschirm leuchtet weiß – oder in einer Farbe Ihrer Wahl. Alles läuft nur in Ihrem Browser, ohne App und ohne Anmeldung.

Farbe

Dunkelt nur die Farbfläche ab. Die Hintergrundbeleuchtung stellen Sie am Gerät ein.

Farbe wählen und auf „Vollbild starten“ klicken.

Alles lokal im Browser: nichts wird gespeichert oder gesendet.

Ergebnis

So wird gerechnet

Manchmal braucht man einfach eine helle, gleichmäßige Fläche: als Licht für den Videocall, zum Abpausen einer Zeichnung oder um Staub und Schlieren auf dem Monitor zu sehen. Diese Seite macht aus Ihrem Bildschirm eine einfarbige Vollbild-Fläche – weiß, schwarz, farbig oder in einer eigenen Farbe.

So funktioniert's

  1. Farbe wählen: Weiß, Schwarz, Rot, Grün, Blau, Gelb oder über den Farbwähler eine eigene Farbe.
  2. Mit dem Regler Helligkeit (10–100 %) die Fläche bei Bedarf abdunkeln.
  3. Optional einen Timer einstellen (1 bis 60 Minuten). Danach wird die Fläche schwarz und das Vollbild endet – praktisch als Einschlaflicht.
  4. Auf „Vollbild starten“ klicken. Ein Klick, ein Tipp oder die Taste Esc beendet die Anzeige wieder.

Der Mauszeiger verschwindet nach zwei Sekunden ohne Bewegung. Wo der Browser es unterstützt, hält die Seite den Bildschirm außerdem wach (Wake Lock), damit er während der Anzeige nicht abdunkelt oder sperrt.

Wofür ein weißer Bildschirm nützlich ist

Ehrliche Grenzen

Eine Webseite kann die Helligkeit Ihres Bildschirms nicht erhöhen. Der Regler dunkelt nur die Farbfläche ab; für mehr Licht stellen Sie die Display-Helligkeit im System auf das Maximum. Wie hell und wie farbneutral das Weiß wirkt, hängt vom Gerät ab – ein Monitor ist kein kalibriertes Studiolicht. Nachtmodus-Filter (Night Shift, Nachtlicht, Blaulichtfilter) färben das Weiß gelblich; schalten Sie sie aus, wenn Sie neutrales Licht brauchen. Ob das Vollbild und das Wachhalten des Bildschirms klappen, entscheidet der Browser; auf dem iPhone ist echtes Vollbild in Safari eingeschränkt, die Fläche füllt dann das Browserfenster.

Datenschutz

Die Fläche wird vollständig in Ihrem Browser erzeugt. Es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert; Kamera und Mikrofon werden nicht verwendet.

Passend dazu: die Bildschirmauflösung anzeigen, der Webcam-Test vor dem Videocall sowie der Lautsprecher-Test und der Controller-Test.

Häufige Fragen

Wie mache ich meinen Bildschirm komplett weiß?

Farbe „Weiß“ wählen und auf „Vollbild starten“ klicken. Die weiße Fläche füllt den ganzen Bildschirm; ein Klick, Tipp oder Esc beendet sie.

Kann ich den Bildschirm als Licht für Videocalls nutzen?

Ja. Stellen Sie ein Tablet oder einen zweiten Monitor mit weißer Fläche vor sich und drehen Sie die Display-Helligkeit hoch. Eine leicht gelbliche eigene Farbe wirkt wärmer als reines Weiß.

Warum wird der Bildschirm nicht heller?

Eine Webseite kann die Display-Helligkeit nicht steuern. Der Regler auf dieser Seite dunkelt nur ab. Für maximales Licht die Helligkeit in den Systemeinstellungen oder im Kontrollzentrum ganz nach oben stellen.

Geht der Bildschirm während der Anzeige aus?

Normalerweise nicht: Wo der Browser die Wake-Lock-Schnittstelle unterstützt, bleibt der Bildschirm wach. Sonst gilt die Bildschirmsperre Ihres Geräts – verlängern Sie sie bei Bedarf in den Einstellungen.

Wie funktioniert der Timer?

Nach der eingestellten Zeit (1 bis 60 Minuten) wird die Fläche schwarz und das Vollbild endet. So können Sie das Bildschirmlicht zum Beispiel als Einschlaf- oder Leselicht verwenden.

Kann ich auch einen schwarzen oder farbigen Bildschirm anzeigen?

Ja: Schwarz, Rot, Grün, Blau und Gelb sind vorgegeben, über den Farbwähler ist jede andere Farbe möglich.

Funktioniert der weiße Bildschirm auf dem Handy?

Ja, in aktuellen Browsern auf Android und iOS. Auf dem iPhone erlaubt Safari kein echtes Vollbild für Webseiten; die Fläche füllt dann das Browserfenster.

Kann ich mit dem weißen Bildschirm Pixelfehler finden?

Auf Weiß sieht man dunkle, tote Pixel gut. Für eine vollständige Prüfung nutzen Sie den Dead-Pixel-Test, der alle Testfarben nacheinander zeigt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand:

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