Wohnfläche berechnen

Mit dem Rechner können Sie die Wohnfläche berechnen: Räume mit Länge mal Breite eintragen, Dachschrägen, Wintergarten und Balkon ergänzen und die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung mit den richtigen Anrechnungssätzen ablesen.

Quelle: WoFlV § 3 – Ermittlung der Grundfläche (lichte Maße, nicht anrechenbare Flächen). Stand: .

Name, Länge x Breite in Metern. Anderer Anrechnungssatz mit @, z. B. „Keller-Hobbyraum 4 x 3 @ 50“; fertige Fläche mit =, z. B. „Bad = 6,5“.
m²
wird voll angerechnet
m²
wird zur Hälfte angerechnet; unter 1 m zählt nicht
m²
nach allen Seiten geschlossen, wird zur Hälfte angerechnet
m²
in der Regel zu einem Viertel
%
ein Viertel (25), höchstens die Hälfte (50)
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Ergebnis

Wohnfläche
Wohnfläche etwa 60,62 m²
Anrechnung je Posten
PostenGrundflächeAnrechnungWohnfläche
Wohnzimmer21,32 m²100 %21,32 m²
Schlafzimmer14 m²100 %14 m²
Küche10,5 m²100 %10,5 m²
Bad5,5 m²100 %5,5 m²
Flur4,8 m²100 %4,8 m²
Dachschräge (1 bis unter 2 m)6 m²50 %3 m²
Balkon, Terrasse6 m²25 %1,5 m²
Summe60,62 m²
Hinweise
  • Gerechnet nach lichten Maßen; Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Die Berechnung folgt der Wohnflächenverordnung (WoFlV), einem häufig genutzten Maßstab. Im Miet- oder Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart sein; in Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln. Für verbindliche Angaben ist ein Aufmaß nötig.

So wird gerechnet

Ein Wohnzimmer von 5,2 × 4,1 m hat 21,3 m² Grundfläche; mit den weiteren Räumen, 6 m² Dachschräge zur Hälfte und einem Balkon von 6 m² zu einem Viertel ergibt sich eine Wohnfläche von etwa 60,6 m². Der Rechner wendet die Anrechnungssätze der Wohnflächenverordnung an.

So wird gerechnet

Was nicht zählt

Nicht zur Grundfläche gehören nach § 3 WoFlV unter anderem Schornsteine und Pfeiler über 1,50 m Höhe und 0,1 m² Grundfläche, Treppen mit mehr als drei Stufen samt Podesten und Türnischen. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen und Heizungsräume sind Zubehörräume und zählen nicht.

So geben Sie Räume ein

Je Zeile ein Raum: Name, Länge, Buchstabe x, Breite. Für Räume mit anderem Satz hängen Sie „@ 50“ an. Für schräge Räume tragen Sie die Teilflächen in die Felder für Dachschräge ein.

Weitere Rechner: Quadratmeter berechnen, die Kaufnebenkosten und der Mietbudget-Rechner.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Grundfläche jedes Raums nach lichten Maßen, dann mit dem Anrechnungssatz der Wohnflächenverordnung multipliziert: voll bei mindestens 2 m Höhe, halb bei 1 bis 2 m, Balkon in der Regel ein Viertel.

Wie wird eine Dachschräge in der Wohnfläche gerechnet?

Der Teil mit mindestens 2 m lichter Höhe zählt voll, der Teil von 1 bis unter 2 m zur Hälfte, der Teil unter 1 m gar nicht. Tragen Sie die drei Teilflächen getrennt ein.

Wie viel vom Balkon zählt zur Wohnfläche?

In der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte. Der Rechner nimmt ein Viertel und lässt Sie bis zur Hälfte erhöhen.

Zählen Keller und Abstellraum zur Wohnfläche?

Nein, Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen und Heizungsräume gehören nicht dazu.

Ist die Wohnflächenverordnung immer maßgeblich?

Nein. Sie ist ein häufig genutzter Maßstab, aber im Mietvertrag oder Kaufvertrag kann eine andere Berechnung vereinbart sein. Für Streitfälle hilft ein Aufmaß.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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