- Ende des Arbeitsverhältnisses
- Do., 31.12.2026
- Gesetzliche Kündigungsfrist
- 2 Monate auf Ende eines Monats
- Dienstjahr beim Zugang
- 8. Dienstjahr (7 Jahre und 6 Monate angestellt)
- Für dieses Ende spätestens zugehen am
- Sa., 31.10.2026
- Sperrfrist bei Krankheit oder Unfall
- 180 Tage (Art. 336c OR)
- Gerechnet sind die gesetzlichen Mindestfristen. Arbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder GAV können längere Fristen festlegen – dann gelten diese. Kündigt der Arbeitgeber während einer Krankheit innerhalb der Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig; erkrankt die Person nach dem Zugang einer Arbeitgeberkündigung, verlängert sich die Frist. Kündigt der Arbeitnehmer, gibt es keine Sperrfrist.