- Krankengeld ausgezahlt pro Monat (30 Tage)
- 1.563,30 €
- Krankengeld brutto pro Monat
- 1.860,90 €
- Krankengeld brutto pro Tag
- 62,03 €
- Krankengeld ausgezahlt pro Tag
- 52,11 €
- Rechenweg
| Schritt | je Kalendertag |
|---|
| Regelentgelt (Brutto ÷ 30, bis zur Beitragsbemessungsgrenze) | 100,00 € |
| Nettoarbeitsentgelt (Netto ÷ 30) | 68,92 € |
| Krankengeld: begrenzt auf 90 % des Nettos | 62,03 € |
| Beiträge Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil auf 80 %) | − 9,92 € |
| Ausgezahltes Krankengeld | 52,11 € |
- Hier greift die zweite Grenze: Das Krankengeld darf 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Deshalb liegt es unter 70 % vom Brutto. Das Ergebnis ist eine Schätzung. Die Krankenkasse berechnet das Regelentgelt aus Ihrer Entgeltbescheinigung und berücksichtigt Einmalzahlungen, Stundenlöhne und Zuschläge. Das Nettoarbeitsentgelt rechnet dieser Rechner mit dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und den Sozialversicherungssätzen 2026 (Zusatzbeitrag 2,9 %). Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Krankenkasse.